Beiträge von bwm

    Dass diese Regelung für einspurige Kfz nicht gelten soll habe ich auch schon in einem Forum gelesen. Aber sowohl in der englischen Version (hier ist allgemein von vehicles die Rede) als auch in der deutschen Version (hier ist von Fahrzeugen die Rede) und habe ich keinen derartigen Hinweis gefunden. Fahrzeuge bzw vehicles schließt für mich grundsätzlich erstmal alle mit ein.


    Ich glaube nicht, dass sich an der Gesetzgebung etwas ändern wird. Aus dem gleichen Grund, warum die Reifenhersteller nicht vorher schon reagiert und die Regelung abschwächt haben. Motorräder und deren Reifen sind als Markt einfach zu unwichtig. Es gibt in Deutschland etwa 43 Mio PKW und etwa 4,3 Mio Motorräder. Aber Autos werden im Jahr im Schnitt etwa 15.000km bewegt, Motorräder dagegen nur etwa 2300km. Wir die Vielfahrer sind im allgemeinen gesehen deutlich in der Unterzahl. Die Mehrheit der Motorradfahrer bewegt ihr Moped 1 mal alle 2 Jahre zum TÜV und an einem schönen Sommertag wird dann die Harley auch mal 150km auf der Landstraße bewegt.
    Und damit ist denke ich die Lobby nicht stark genug.

    Hidiho
    Im F650 Forum wurde das eigenartigerweise schon umfangreich diskutiert (eigenartig deshalb, weil die Einzylinder F650GS dank 165 km/h Höchstgeschwindigkeit davon überhaupt nicht betroffen ist). Dabei hab ich jede Menge dazu recherchiert


    Was passiert ist: die Ausnahmeregelung für Winterreifen (Reifen mit geringerem Speed Index als Fahrzeug mit sichtbarem Sticker ist erlaubt) bestand und besteht weiterhin. Was geändert wurde ist die Definition eines Winterreifens, was für sich betrachtet sogar Sinn macht. Die früher als Winterreifen geltende M+S Kennzeichnung hängt nämlich nur von der Profilgestaltung ab, die jetzt gültige Berg-Schneeflocke dagegen von Profil und Gummimischung.
    Das macht wie gesagt für Winterreifen isoliert betrachtet sogar Sinn, weil so höhere Anforderungen an Winterreifen gestellt werden. Damit wurde aber versehentlich das Schlupfloch für offroad Bereifung auf starken Motorrädern geschlossen. Und ich denke, dass man davon ausgehen kann, dass ein Schlupfloch, das versehentlich geschlossen wurde, nicht absichtlich wieder geöffnet wird. Damit konnte man Reifen mit geringerem Speedindex ab sofort nur noch in weicher Gummimischung fahren (der K60 Silica zum Beispiel hat glaube ich die Berg-Schneeflocke) aber das will man ja nicht.


    Das ganze ist übrigens durch die Neuregelung auf EU Ebene gekommen. Das ist nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel. Und gilt damit über kurz oder lang in allen EU Ländern.


    Aber


    In der gleichen Verordnung (nachzulesen auf englisch hier, Kapitel 4 im Annex II ist das interessante) gibt es eine andere Regelung für "professional offroad tyres" oder POR tyres. Diese dürfen, wie auch Winterreifen, mit einem Sticker und geringerer Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
    Allerdings sind POR Reifen etwas strenger definiert.
    In dieser Verordnung stehen die Bedingungen drin:
    Minimale Profiltiefe 11mm (wobei ich nicht weiß, ob das nur im neuzustand gilt oder auch nach Benutzung!), Minimum 35% Negativprofil und höchstens einen Speed Index von Q=160 km/h. Der darüber aufgeführte "special use tyres" hat leider in der ersten Verordnung keine Freigabe für eine geringere Geschwindigkeit mit Sticker.


    Das heißt
    In Zukunft müssen entweder auch die "special use tyres" in die erste Verordnung übernommen werden und damit mit geringerem Speedindex mit Sticker fahren dürfen (bei min 11 mm Profiltiefe und min 35% Negativprofil) oder es wird über die bereits gültige POR Regelung laufen, für die aber der Speedindex höchstens 160 km/h sein darf.


    In der deutschen Version der ersten Verordnung steht die Regelung mit den offroad reifen auch drin, allerdings wurde hier "professional offroad tyres" fälschlicherweise mit "Geländereifen für den gewerblichen Einsatz" übersetzt.
    Da die EU bei der Veränderung solcher Gesetze eher schwerfällig ist gehe ich davon aus, dass die betroffenen Reifen in Zukunft über die POR Regelung zugelassen werden. Dann aber nur noch mit Speedindex Q.

    Dem meisten hier gesagten kann ich zustimmen.
    Bei den Bügeln vorne ist ein reinziehen über den Seitenständer nicht nötig, einfach gerade rein ziehen und möglichst gleichmäßig verspannen.
    Und ich hoffe, du hast nicht vor, auf dem Hänger 3 Motorräder zu transportieren. Das wird nämlich nichts. 3 Simson Moppeds kriegt man mit viel Glück nebeneinander hin. 3 Motorräder auf keinen Fall.
    Ansonsten drauf achten, dass sie wirklich gerade steht (aber das sollte mit dem Bügel kein Problem sein) und die Stabilität kriegst du vorne. Untere Gabelbrücke und möglichst im Winkel von ca 45 Grad nach vorne links und vorne rechts die Gurte ziehen. Und dann kräftig in die Federung ziehen. Ich mach immer tendenziell 70% vom Federweg. Liegt aber auch daran, dass ich Wippen mit Gummimatte verwende, die sich bei zu geringer Verspannung auf dem Hänger bewegen können. Hinten geht's eigentlich nur darum, das Hinterrad am hoppeln zu hindern. Da musst du nicht weit in die Federung rein.


    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Hier mal ein Video von der Motorrad. Allerdings würde ich den 7 Gurten widersprechen (4 reichen dicke) und dem Gang / Bremse. Wenn du richtig verzurrt hast (meine Gurte gehen immer nach vorne links, vorne rechts, hinten links und hinten rechts schräg vom Motorrad weg) dann kann das Motorrad nirgendwo hin. Und so bescheuert es klingt aber den abschließenden Ruckeltest mache ich auch immer. Motorrad und Hänger müssen eine Einheit darstellen.
    Von den Klemmschlossgurten bin ich kein großer Fan, glaube aber der Motorrad, dass die sich bewährt haben. Müssen aber zu den eigenen Verzurrpunkten passen. An meinem Hänger benötige ich zwingend sog. S-Haken zur Befestigung am Hänger. Also hab ich einen Ratschengurt mit S Haken und am Motorrad sone Endlos Schlingen oder Rundschlingen (0,5m nutzbare Länge) in Choker Konfiguration an den Befestigungspunkten. Auf der Produktseite die 2. Konfiguration ist Choker. Ich weiß nicht, wie man das sonst nennen kann.
    https://www.ladungssicherung.e…EaE5FJ_-CgohoCzC8QAvD_BwE

    Aaaaalso
    Es gibt da so allgemeine Richtlinien bzw Regelungen zu üblichen Umbauten an Kfz und in denen steht, dass ein Tempomat sofern es nicht in die Bremse und nicht in die Motorelektronik eingreift Eintragungs- und Abnahmefrei ist. Das Fahrzeug muss nur danach noch der StVO entsprechen. Und gemäß dieser darf ein Gas (denke ich) nicht festgeklemmt sein bzw muss bei Loslassen der Betätigung in Nullstellung zurück springen. Das heißt die ganzen Gasgriff-Klemmer sind immernoch verboten. Das richtige Tempomat ist aber zumindest bei Seilzuggas komplett ohne Genehmigungen erlaubt. Die E Nummern die da in dem Dokument stehen sind ne kleine Verarsche, die auch gerne bei LED Leuchtmitteln gemacht wird: dabei wurde nur die elektromagnetische Verträglichkeit der ganzen Komponenten geprüft.


    Wie das jetzt bei Motorrädern mit E Gas ist weiß ich nicht. Da wird die Drosselklappe ja über die Motorelektronik geregelt. Wenn ich jetzt ein weiteres Gerät einbaue, das zusätzlich zur originalen Motorelektronik die Drosselklappe ansteuern kann habe ich damit meiner Meinung nach nicht in die Fahrzeug-Motorelektronik eingegriffen. Ich habe nur eine zusätzliche Betätigung eingebaut. Aber das konnte er mir jetzt auch nicht so aus dem Stegreif sagen, ob das unter den Passus Veränderungen an der Motorelektronik fällt oder eben nicht.
    So oder so: der Motorcycle Cruise ist an Motorrädern mit Seilzuggas definitiv ohne irgendwelche Genehmigungen, Eintragungen oder Abnahmen erlaubt.

    Das Dokument wurde mir auf Anfrage beim Hersteller zugeschickt. Mein Kumpel bei der GTÜ schaut sich die Nummern morgen mal an und schaut mal nach, was das KBA dazu zu sagen hat.


    Hab auch gerade nochmal bei ihm nachgefragt: wenn eine e Nummer erteilt wurde dann gibt es normalerweise keine Fahrzeug Liste mit dazu (wie es bei einer ABE der Fall wäre) aber das betroffene Motorrad muss entweder hinter der e Nummer mit registriert sein oder es muss ausdrücklich für alle Motorräder freigegeben sein. Genau das will er morgen mal rausfinden


    Wenn du das Dokument haben willst schreib mir eine PN mit deiner e Mail Addy. Ich kann das hier nicht ran hängen. Bei PDF sagt er dass das Dateiformat nicht erlaubt ist, beim Screenshot sagt er dass die Datei zu groß ist. Wenn ich die Auflösung reduziere kann man nichts mehr erkennen

    Ich habe auf der britischen Seite unter
    http://www.motorcyclecruise.co…t_safety_information.html
    Den folgenden Absatz gefunden:


    They are manufactured in Australia and have been independently tested in the UK and awarded European Type Approval (e-mark) for use on motorcycles and ATV’s by the government Vehicle Certification Agency.


    Der Tempomat hat also eine e Nummer und kann damit ohne weitere Eintragungen verwendet werden.
    Allerdings ist der Einbau nicht ohne.

    Seit Monaten bei Mobile und keiner hat sich gemeldet glaub ich gern, wir haben schließlich gerade Ende Februar. Motorräder werden zwischen März und Mai gekauft. Kein Mensch stellt sich eine unbekannte Maschine erstmal 3 Monate in den Hangar bevor man sie endlich mal ausprobieren kann. Probefahrt bei Schnee ist auch nicht ideal.
    Davon abgesehen hat die AT tatsächlich in den letzten Monaten massiv an Wert verloren, weil es doch einige Umsteiger auf Facelift bzw Adventure Sports gibt und damit der gebraucht-Markt vorerst gesättigt ist. Das ist aber völlig normal und bei jedem Fahrzeug so

    Ich weiß der Fred ist inzwischen Asbach aber bei mir flammt immer mal wieder der Wunsch nach einem richtigen Tempomat auf. Mit Richtig meine ich, dass der beim Bremsen automatisch ausschaltet und keinerlei Blockierung des Gasgriffs.
    Den einzigen, den ich bisher kenne gibt es von MCC (Motor cycle cruise)
    https://www.mccruise.com/produ…servo?variant=19180349316. Der kostet aber etwa 700 Euro plus möglicherweise einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Können locker 1000 werden.
    Alternativ gibt es den inzwischen auch von einem Händler in UK für etwa 950 Euro, da ist dann aber Zoll usw schon mit drin.
    http://www.motorcyclecruise.co…_crf1000_africa_twin.html


    Jetzt meine Frage dazu: Hat irgendjemand Erfahrungen mit dem Ding und deutschem TÜV? Es gibt sicherlich keine Dokumente dazu, daher Einzelabnahme aber ob das überhaupt möglich ist weiß ich nicht so recht.