TÜV er sehen falsche Reifengrößen häufig tatsächlich nicht. Deshalb hab ich auch auf meiner neuen CRF300L die anderen Reifen nicht eingetragen.
Ein Problem wird es dann, wenn jemand genau sucht. Die Polizei, die im Rahmen einer groß angelegten Aktion alle Motorräder auf Herz und Nieren prüft oder auch im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Da kann das durchaus mal ein Problem werden.
Da wäre denke ich die Weiterfahrt untersagt.
Versicherungsschutz ist trotzdem gegeben. Wenn überhaupt könnte die Versicherung versuchen, dich in Regress zu nehmen. Dafür müsste aber die Modifikation unfallursächlich sein. Solange man eine Rechtsschutz hat ist das also kein Problem.
Im letzten sind leider viele Fehler, den muss ich einzeln sezieren
Alles anzeigenDavon versucht man momentan eher weg zu kommen indem man sagt, alles was innerhalb der Größen welche serienmäßig gefahren werden dürfen liegt darf drauf solange das Fz eine ABE oder EG-Typgenehmigung hat.
Heißt also Fz mit einer Einzelbetriebserlaubnis fallen hier leider raus.
Das ist leider komplett falsch. Es geht um ein Motorrad, auf dem vorne nur die Reifengröße 3.00-21 ohne Reifenbindung eingetragen ist. Motorräder haben ab Werk heutzutage kaum noch eine Reifenbindung, das stimmt. Aber: bei der Eintragung einer geänderten Reifengröße (in dem Fall 90/90-21) darf der Sachverständige die neue Größe seit 01.01.24 nur noch mit Reifenbindung eintragen. Siehe link auf das crf-fahrer.info Forum
Alles anzeigenFabrikatsbindung stößt halt an die Grenze wenn die eingetragenen Reifen nicht mehr produziert werden. Weiterhin ergibt es wenig Sinn 10x die identische Reifendimension nur von anderen Herstellern eingetragen zu haben.
Doch, genau das ist das Ergebnis der neuen Regelung. Auch wieder siehe crf-fahrer.info Forum. Mehrere SV haben das übereinstimmend berichtet.
Alles anzeigenAuch die oft mitgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen auf einem speziellen Modell wird bald nicht mehr anzutreffen sein.
Die haben seit 2020 schon keine Bedeutung mehr. Damals gab es schon eine Neuregelung dazu, die die Eintragung von anderen Reifengrößen überhaupt erst erforderlich gemacht hat.
Alles anzeigenDafür gibt es jetzt Herstellerbescheinigungen von den Reifenherstellern, die eine unproblematische Nutzung von Reifen außerhalb der vom Fahrzeughersteller angegebenen Dimensionen ausweisen.
Diese müssen dann natürlich in die Papiere eingetragen werden, geht aber auch ohne Fabrikatsbindung.
Grundsätzlich stimmt das. Viele SV benötigen diese Bescheinigung sogar. Hab oben im crf-fahrer.info Forum auch eine eingestellt, die ich für den Metzeler Six Days Extreme bekommen habe.
Aber doch, seit 01.01.24 dürfen nur noch bestimmte Reifenmodelle eingetragen werden das ist ja genau das Problem.
Eintragung Reifengröße - mein Versuch - Seite 13 - CRF-Fahrer Forum
Hier mal der Beitrag
Allerdings gerade erst den Hinweis gelesen: bei Erstzulassung vor 2020 wäre es wohl weiterhin möglich, eine andere Reifengröße nach Tabellenwerten einzutragen. Bei der MD38 CRF250L sollte es also möglich sein!
Meine Ausführungen gelten nur für EZ ab 01.01.2021