Ich bezweifle stark, dass die Scheibe von RR irgendwelche Unterlagen hat, die eine Eintragung in Deutschland ermoeglichen.
Ich vermute, wir reden von einem Verwarngeld fuer die Abdeckung, plus Bussgeld fuer das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Bei Aenderungen am Licht koennte ein boesswilliger Mensch noch hinzufuegen, dass Deine Versicherung Dich vielleicht nicht mehr deckt, und Du bekaemst Fahren ohne Versicherungsschutz hinzu. Der schlimmste Fall waere, dass ein Gutachter angibt, Deine Abdeckung haette einen Unfall mitverursacht ...
All das bezieht sich auf die StZVO. Was die 93/92 EWG dazu sagt, weiss ich nicht.
Die Polykarbonat-Scheibe an meiner GS hat mein TueV-Pruefer frueher jahrelang ignoriert. Ob das ein Polizist ebenso sieht, sei dahin gestellt. Die haben eventuell Angst, dass Du anschliessend einen Unfall baust und sie mitbeschuldigt werden, weil sie Dich weiterfahren liessen ...