..über Geschmack lässt sich bekanntermaßen ja nicht streiten.
Mir käme ein solcher Endtopf auf keinen Fall ans Mopped - mann, ist der hässlich...
(und mal ganz abgesehen davon, ist der an meiner AT montierte originale Endtopf für mich perfekt).
..über Geschmack lässt sich bekanntermaßen ja nicht streiten.
Mir käme ein solcher Endtopf auf keinen Fall ans Mopped - mann, ist der hässlich...
(und mal ganz abgesehen davon, ist der an meiner AT montierte originale Endtopf für mich perfekt).
*Klugscheiss-Modus an*
Es ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung - will heißen, es gibt kein Gesetzgebungsverfahren, was erneut durchlaufen werden muss. Zum Erlass einer Verordnung ist ein Minister -hier also der Bundesverkehrsminister- zuständig. Lediglich das Zitatgebot in der Verordnung soll falsch angewendet worden sein - also die Angabe der Rechtsquelle in einem Gesetz, dass den Minister zum Erlass einer Verordnung ermächtigt.
Und ob die Verordnung nun nichtig, rechtswidrig oder nur fehlerhaft ist, ist überhaupt noch nicht festgestellt. Dass wohl ein Fehler gemacht wurde, steht fest. Nur eben nicht, ob dieser zu den vorgenannten Kategorien zuzuordnen ist. Bestenfalls für die Betroffenen wäre eine Nichtigkeit der Verordnung, da dann alle erlassenen Bußgeldbescheide ebenso nichtig wären. Bei Rechtswidrigkeit kommt es dann daruf an, ob der jeweilige Bußgeldbescheid bestandskräftig ist oder eben nicht weil z.B. die Frist für Ein- bzw. Widerspruch noch nicht abgelaufen ist oder ob Ein- bzw. Widerspruch eingelegt worden ist. Ist dieser bestandskräftig, so hat der Empfänger die berühmte A-Karte und muss dann tatsächlich mit den Folgen leben.
Letzeres (also "nur" fehlerhaft) kommt im konkreten Fall wohl nicht zum Tragen.
Festgestellt werden kann dies aber nur durch ein Gericht. Bis dahin gilt erstmal die Verordnung, sofern sie nicht nichtig ist oder zurückgenommen wird.
*Klugscheiss-Modus aus*
...nur mal so am Rande:
Eine ähnliche Situation hatte ich vor zwei Jahren (also noch vor der Neuregelung).
Ich befand mich auf der A2 am Ende eines Staus von ca. 3km Länge. Eine Rettungsgasse war vorhanden und kurz nach mir befuhr ein Polizeifahrzeug genau diese. Nach gefühlten weiteren 2 Minuten habe ich mich dann langsam und mit Abstand zu den PKWs nach vorne getastet - also durchgeschlängelt (zu dem Zeitpunkt waren es ca. 32 Grad Außentemperatur und es war durchaus unangenehm in meinen Motorradklamotten).
Rund 300m vor Stauanfang habe ich mich dann wieder eingefädelt, da sich dort der Stau aufzulösen schien - ich wurde dann nach weiteren 250m von einem Polizisten, der am Autobahnrand stand, herausgewunken.
Endergebnis und Tatbestand, der mir vorgeworfen wurde:
Verbotswidriges Überholen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand - zeitgleich mit dem Vorwurf des Vorsatzes (damit wurde es dann wirklich teuer und doppelte Punktzahl). Inkl. Bearbeitungsgebühren waren dies dann rund 240€ und dazu noch 2 (von möglichen acht) Punkten. Nach Rücksprache bei einem befreundeten Rechtsanwalt, der Verkehrsrechtsexperte ist, habe ich dann wegen null Aussichten auf Erfolg auf einen Wider- bzw. Einspruch und damit auf ein Klageverfahren verzichtet.
Will heißen: selbst wenn man heute eine Rettungsgasse nicht benutzt (weil nicht vorhanden) und sich nur "durchschlängelt" kann man mit ähnlichen Kosten und Punkten rechnen, da dieser Tatbestand nach wie vor natürlich Gültigkeit hat. Oft erlebe ich in unseren Gefilden zwischenzeitlich, dass die Durchschlängler angehalten werden, sofern denn dann gesichtet und eher seltens, dass man diese einfach mal fahren lässt.
Seit diesem Ereignis bleibe ich jedenfalls im Stau stehen, obwohl ich das für vollends unsinnig halte; in den benachbarten Niederlanden sollen Zweiradfahrer sich sogar mit eingeschalteten Warnblinkern durch den Stau schlängeln.
Alles anzeigenAlso ich würde ein Handy als Navi nicht benutzen! Erst einmal ist das Display mit Handschuhen nicht zu bedienen und außerdem ist ein Handy einfach nicht ausgelegt für so einen Einsatz am Lenker. Die Vibration würde es auf Dauer zerstören! Beim Einzylinder oder zwei Zylinder sowieso! Ich bin allerdings am überlegen einen Halter für meine Fireblade zu installieren, aber nur für kurze Touren oder um eine Adresse zu finden! 💡
Such mal bei Amazon nach diesem Begriff:
Tiakia Fahrrad Handyhalterung Aluminiumlegierung
Die habe ich an beiden Motorrädern und bin sehr zufrieden - für knapp 19 Euro kann man jedenfalls nicht meckern.
Ich habe nach einem TomTom Rider 400 lange überlegt, was ich als Nachfolgegerät anschaffen soll - Handynavigation ist mir auf Dauer zu umständlich (ich fahre eine SD04 und habe somit keine Möglichkeit, das Handydisplay auf der AT ausgeben zu lassen..) und zudem eben nicht zuträglich für den Stabilisationssensor im Handy -fiel also raus. Blieben noch Garmin, Tomtom und diverse andere wie Beeline, China-Navis, etc. .
Beeline hätte ich gerne mal probiert, war zum Zeitpunkt des Kaufs zu realistischen Preisen nicht erhältlich - also ist es wieder ein TomTom Rider 550 geworden. Das 400 habe ich zu einem sehr guten Preis verkaufen können und das 550 im Rahmen einer Cashback-Funktion nochmal knapp 70 Euro günstiger bekommen, so dass ich kaum etwas drauflegen musste.
Wow -was für ein Unterschied von der Prozessorleistung im Vergleich zum 400er - das war eher mehr als bescheiden, wenn es um die Berechung einer längeren Tour ging. Bisher bin ich sehr zufrieden -auch die Updates online per WLAN funktionieren tadellos (wird von vielen TomTom-Usern bemängelt- wieso auch immer).
Mit der Zukunftssicherheit ist das natürlich so eine Sache - ehemalige Navigon-Handyapp-User können da sicher ein Lied singen - (die wurde sang- und klanglos einfach mal so abgekündigt und innerhalb eines halben Jahres gab es keine Updates mehr), dennoch hoffe ich mal, dass TomTom das wie bisher hinbekommt.
Ich bin jedenfalls zufrieden mit dem TomTom - zumal ich diverse Kniffe, die ich zur Routenplanung beim 400er angewendet hatte, auch beim 550er anwenden kann. Was mich allerdings vollends nervt, sind diverse Ortsdurchfahrten beim Abfahren kurviger Strecken.
Zur Planung nehme ich häufiger kurviger.de (inkl. der App) und exportiere dann ein .gpx-File - klappt hervorragend und lässt sich auch ohne Probleme dann abfahren.
Nach den neuesten Regelungen ist es relativ einfach:
Wenn du einen Reifen mit passender Größe und Geschwindigkeitsindex montierst, ist es vollends egal, welcher Reifen es ist - es sei denn, du hast eine Reifenbindung für einen ganz bestimmten Reifen eingetragen - ist bei keiner AT der Fall, da dort lediglich die Reifendimension und Geschwindigkeitsindex angegeben ist.
Folglich geht auch z.B. eine Mischbereifung (ging schon immer bei Moppeds ohne konkrete Reifenbindung) und immer wieder gibt es genau hierzu diverse "Märchen" - bei einem Einspurfahrzeug darf das nun mal so sein.
Z.B. fahre ich neben der AT noch eine KTM Duke 390; viele, die die 390er sportlich betreiben, fahren eben eine Mischbereifung vollends ohne Probleme sowohl mit TÜV als auch mit der Rennleitung (vorne Bridgestone S21, hinten Metzler M7RR). Natürlich geht das auch mit der AT - wieso auch nicht...
Nur: wenn du einen Reifen aufziehen möchtest, der eben nicht den vorgegebenen Dimensionen (hier ja nicht der Fall) oder einem anderen Geschwindigkeitsindex (hier der Fall, wie ich gelesen hatte), dann ist der Gang bzw. die Fahrt zu einem anerkannten Prüfer unerlässlich, um einen Reifen legal zu fahren. Dieser soll dann ein (früher hieß das wohl Einzel-) Gutachten erstellen und dieses ist dann maßgeblich für den legalen Betrieb. Welche Auflagen der Prüfer dann bei anderem Geschwindigkeitsindex in der Genehmigung erteilt, ist mir nicht bekannt. Aber ein persönliches Gespräch hilft da immer weiter - vor Einbau natürlich.
Jedenfalls gibt es für die AT keine konkrete Reifenbindung - heißt, ihr könnt jeden Reifen fahren, der eben dem Eintrag in den Papieren entspricht. Und eben auch vorne einen anderen Hersteller als hinten.
Ich hoffe, etwas mehr Licht ins Dunkle gebracht zu haben - obwohl dies hier schon reichlich Thema war...
Edit:
Den in den Papieren eingetragenen Tragfähigkeitsindex habe ich mal außen vor gelassen, da dies in allen mir bekannten Fällen nie zu einem Problem geführt hat -aber auch dieser müsste beachtet werden (bei meiner AT eben vorne 54 und hinten 70).
Da ich eine rote AT fahre, hätte ich gerne einen Helm gekauft, der farblich passt - und natürlich vor Allem mit meinen Schädel kompartibel ist.
Hier im Forum hatte ich gelesen, dass der Nolan N70-2 X Grandes Alpes von einigen Forenmitgliedern gut befunden worden ist.
Optisch passt der Nolan N70-2 X Grandes Alpes in Corsa Rot hervorragend. Auch gefiel mir, dass man den Helm individuell und nach Lust und Laune umstylen kann - dieser hat ein abnehmbares Kinnteil und natürlich kann auch der Schirm entfernt werden. Soweit die Theorie...
Da vor Ort und auch im größeren Umkreis kein Händler zu finden war, der genau diesen Helm in Corsa Rot auf Lager hatte, habe ich dann den Helm online bestellt.
Nach zwei weiteren Tagen traf der Helm dann ein - große Freude, als ich zum ersten Mal die Optik sah - wirklich farblich sehr gut passend zu meiner AT und auch die erste Anprobe passte - zwar ein wenig eng, aber bei neuen Helmen sollte das wohl auch so sein.
Okay - dann mal los und mit dem neuen Helm eine ganz große Runde gedreht. Erste Eindrücke waren positiv - sehr gutes Sichtfeld, Visier vorne fest einrastbar (falls es mal etwas schneller voran gehen sollte), Nach knapp einer halben Stunde ging es dann leider los - der Helm drückte im Stirnbereich und an der Schädeloberseite (richtige Größe wurde natürlich bestellt) - und das so, dass es kaum zum Aushalten war. Okay.. jede/r hat eine andere Kopfform und ganz sicher passt der Helm vielen hier problemlos. Für mich leider ein No-go, so dass ich den Helm wieder zurücksende.
Aber was mich dann noch viel mehr an diesem Helm störte, dass dieser sehr "laut" ist - ab 80 km/h bei Standardscheibe auf Normalposition (ich habe einen Batzen-Versteller) war dieser so lauf, wie bisher kein einziger Helm, den ich bis dato bessen habe (Shoei Neotec II, Schuberth C3 Pro, Nishua Enduro Carbon, Shoei GT-Air) - selbst der oft so gescholtene Nishua ist deutlich leiser. Im Vorfeld hatte ich genau zu diesem Helm gelesen, dass der Nolan sehr leise sein soll - ich weiß zwar nicht, wie und wer das getestet hat, aber mener Meinung nach ist das genaue Gegenteil der Fall. Ohne Gehörschutz geht da garnichts...
Auch nicht ganz so schön ist der Mechanismus zum Herausklappen und wieder nach oben klappen des Sonnenvisiers - sehr ungewöhnlich, dass man mit Schieberegler nach unten klappt, diesen aber nicht wieder betätigen kann, um nach oben zu klappen, sondern einen kleinen, sehr fummelig zu findenden "Knopf" drücken muss, der dafür sorgt.
Alles in Allem kann ich die durchaus positiven Meinungen vieler Käufer überhaupt nicht teilen - schade eigentlich, denn optisch gefällt mir der Helm durchaus.
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HeinoAT.. Ist auf deiner AT ein Raumschiff gelandet?
Nach Hause telefonierende Grüße...
.....Alles anzeigenTopcasebeleuchtung / 2A / ungeschaltet
Flux Capacitor / 10^8A / geschaltet
usw. (Schaetzwerte)
....
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Jepp -absolut überzeugend hergestellt- und dazu auch noch blitz-Versand. Was will man mehr?
Jedenfalls habe ich nun null Probleme, zusätzliche "Verbraucher" wie z.B. USB-Steckdosen, Heizgriffe, Zusatzscheinwerfer, Navi, etc. etc. anzuschließen und die dann eben zündungsgesteuert.
Ja...und ich weiß, dass das auch anders geht mit den Zusatzsteckern - aber eben nicht so, dass jedes einzelne Zusatzgerät auch einzeln als aber auch die zuleitenden Kabel von der Batterie auch noch zusätzlich abgesichert sind.
Selbst bauen geht (natürlich) auch und wird unter Umständen auch günstiger sein.
Für mich war das der Zubehörkauf schlechthin.