an stehenden Fahrzeugen im Stau fährt man nicht vorbei, es ist ein Überholvorgang; überholt werden Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, das gilt auch bei Anhaltevorgängen, die nur dazu dienen, wieder weiter am Verkehr teilzunehmen. Deine Einstellung und Meinung ist echt Panne! Einem Polizeifahrzeug im Einsatz hinterherfahren ist was anderes als bisschen Überholen oder sich zwischen Autos durchzumogeln.
Motorrad im Stau / Rettungsgasse benutzen?
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#102 Panne?
Dann irre ich halt, wenn es ein Überholvorgang sein soll, an stehenden Fahrzeugen vorbeizufahren und es ist ein Überholvorgang.
Dieser ist innerorts auf mehrspurigen Straßen mit markierten Fahrstreifen jedoch erlaubt.
Abgesehen davon ist es bei Stau und zähfließendem Verkehr ebenso erlaubt, rechts zu überholen, sofern links nicht mehr als 60 gefahren wird und man selbst nicht mehr als 20 km/h schneller als der links ist.
Das ist keine Meinung, sondern Fakt.
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#104 Guude,
..............Alles anzeigenAbgesehen davon ist es bei Stau und zähfließendem Verkehr ebenso erlaubt, rechts zu überholen, sofern links nicht mehr als 60 gefahren wird und man selbst nicht mehr als 20 km/h schneller als der links ist.
Das ist keine Meinung, sondern Fakt.
Fakt ist folgendes:
Es gibt ein "Überholen" und ein "Vorbeifahren".
Die unterschiedlichen Regeln kann man googeln........
Edith:
habe mir jetzt doch mal zum Spass den ganzen Kram durchgelesen.
In Post Nr 62 stand das von mir geschriebene bereits schon, interessanterweiseweise genau ein Post vor dem ersten Thread des alfafalfa....
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#105 Alles anzeigenOder wenn sich die Fahrzeuge auf verschiedenen Fahrstreifen befinden.
Ja, da schreibt er das zum Thema "Vorbeifahren".
Auto steht auf dem linken Fahrstreifen, du fährst auf dem Fahrstreifen rechts davon (egal ob Gasse oder nicht) dran vorbei. Wäre nach dieser Definition dann kein Überholen, sondern Vorbeifahren.
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#106 ich finde das für den Laien ganz informativ: https://verkehrslexikon.de/Module/Vorbeifahren.php
Im Übrigen bezog sich "Panne" (eine sehr milde Formulierung) auf Rechtfertigungsversuche, warum es quasi unabdingbar war, einem Einsatzfahrzeug mit Blinkiblinki hinterherzufahren, besonders viel Einsicht in einen Fehler habe ich nicht herauslesen können, vielmehr die Suche nach Möglichkeiten, die persönlichen Konsequenzen abmildern zu können. Sollte ich das falsch wahrgenommen oder überbewertet haben tut es mir leid - ansonsten allerdings nicht.
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#107 Alles anzeigenich finde das für den Laien ganz informativ: https://verkehrslexikon.de/Module/Vorbeifahren.php
Im Übrigen bezog sich "Panne" (eine sehr milde Formulierung) auf Rechtfertigungsversuche, warum es quasi unabdingbar war, einem Einsatzfahrzeug mit Blinkiblinki hinterherzufahren, besonders viel Einsicht in einen Fehler habe ich nicht herauslesen können, vielmehr die Suche nach Möglichkeiten, die persönlichen Konsequenzen abmildern zu können. Sollte ich das falsch wahrgenommen oder überbewertet haben tut es mir leid - ansonsten allerdings nicht.
In erster Linie diente mein Beitrag als Warnung davor, denselben Fehler wie ich zu begehen.
Das ist bei einigen auch so angekommen.
Und ja - tatsächlich wusste ich mir in der Situation nicht anders zu helfen.
Und ja - ich habe kein Interesse daran, plötzlich so hart für etwas bestraft zu werden, für das vorher (und jetzt wieder) gar nicht so eine Strafe vorgesehen war / ist.
Die Polizei sah im heutigen Stau übrigens ohne Handeln von der rechten Spur aus zu, wie sich die Moppedfahrer durch die Gasse schlängelten.
Ich saß brav in meiner Dose am Rand der linken Spur und war froh, dass diese Menschen nicht auch in Dosen saßen und den Stau verlängerten, sondern eben auf ihren Moppeds, am Stau vorbeifahrend... Auch wenn heute keine Hitze war, sehe ich die alle nicht als böse Verbrecher, denen der Führerschein weggenommen werden sollte, was sie ja gerade auch nicht mehr sind, so lange der alte Bußgeldkatalog wieder gilt.
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#109 Dann solltest du aber den ersten Beitrag nochmal genau lesen. Er ist mit niedriger Geschwindigkeit und anfangs ausreichendem Abstand in die Rettungsgasse gefahren, die sich nur gebildet hat, weil da ein Polizeifahrzeug durch ist. Die Polizei ist nur ins stocken geraten und dadurch kam er dann zu nah ran.
Bei allem Respekt aber zwischen "Einsatzfahrzeugen im Dienst hinterher fahren" und dem was der TE gemacht hat ist ein himmelweiter Unterschied

Ich finde die Neuregelung im Prinzip sinnvoll und die wird auch wieder kommen denke (und hoffe) ich. Man denke da an den Fall vor ein paar Jahren zurück wo die Feuerwehrleute auf dem Weg zum Einsatz 800m laufen durften, weil die Rettungsgasse voll stand.
Die Polizisten da beim TE waren nur etwas übermotiviert. Dass was kommt glaube ich allerdings auch nicht.
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#110 ...nur mal so am Rande:
Eine ähnliche Situation hatte ich vor zwei Jahren (also noch vor der Neuregelung).
Ich befand mich auf der A2 am Ende eines Staus von ca. 3km Länge. Eine Rettungsgasse war vorhanden und kurz nach mir befuhr ein Polizeifahrzeug genau diese. Nach gefühlten weiteren 2 Minuten habe ich mich dann langsam und mit Abstand zu den PKWs nach vorne getastet - also durchgeschlängelt (zu dem Zeitpunkt waren es ca. 32 Grad Außentemperatur und es war durchaus unangenehm in meinen Motorradklamotten).
Rund 300m vor Stauanfang habe ich mich dann wieder eingefädelt, da sich dort der Stau aufzulösen schien - ich wurde dann nach weiteren 250m von einem Polizisten, der am Autobahnrand stand, herausgewunken.
Endergebnis und Tatbestand, der mir vorgeworfen wurde:
Verbotswidriges Überholen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand - zeitgleich mit dem Vorwurf des Vorsatzes (damit wurde es dann wirklich teuer und doppelte Punktzahl). Inkl. Bearbeitungsgebühren waren dies dann rund 240€ und dazu noch 2 (von möglichen acht) Punkten. Nach Rücksprache bei einem befreundeten Rechtsanwalt, der Verkehrsrechtsexperte ist, habe ich dann wegen null Aussichten auf Erfolg auf einen Wider- bzw. Einspruch und damit auf ein Klageverfahren verzichtet.
Will heißen: selbst wenn man heute eine Rettungsgasse nicht benutzt (weil nicht vorhanden) und sich nur "durchschlängelt" kann man mit ähnlichen Kosten und Punkten rechnen, da dieser Tatbestand nach wie vor natürlich Gültigkeit hat. Oft erlebe ich in unseren Gefilden zwischenzeitlich, dass die Durchschlängler angehalten werden, sofern denn dann gesichtet und eher seltens, dass man diese einfach mal fahren lässt.Seit diesem Ereignis bleibe ich jedenfalls im Stau stehen, obwohl ich das für vollends unsinnig halte; in den benachbarten Niederlanden sollen Zweiradfahrer sich sogar mit eingeschalteten Warnblinkern durch den Stau schlängeln.
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