Motorrad im Stau / Rettungsgasse benutzen?

  • #111

    Dann solltest du aber den ersten Beitrag nochmal genau lesen. Er ist mit niedriger Geschwindigkeit und anfangs ausreichendem Abstand in die Rettungsgasse gefahren, die sich nur gebildet hat, weil da ein Polizeifahrzeug durch ist. Die Polizei ist nur ins stocken geraten und dadurch kam er dann zu nah ran.

    Bei allem Respekt aber zwischen "Einsatzfahrzeugen im Dienst hinterher fahren" und dem was der TE gemacht hat ist ein himmelweiter Unterschied ;)


    Ich finde die Neuregelung im Prinzip sinnvoll und die wird auch wieder kommen denke (und hoffe) ich. Man denke da an den Fall vor ein paar Jahren zurück wo die Feuerwehrleute auf dem Weg zum Einsatz 800m laufen durften, weil die Rettungsgasse voll stand.

    Die Polizisten da beim TE waren nur etwas übermotiviert. Dass was kommt glaube ich allerdings auch nicht.

  • #112

    ...nur mal so am Rande:

    Eine ähnliche Situation hatte ich vor zwei Jahren (also noch vor der Neuregelung).

    Ich befand mich auf der A2 am Ende eines Staus von ca. 3km Länge. Eine Rettungsgasse war vorhanden und kurz nach mir befuhr ein Polizeifahrzeug genau diese. Nach gefühlten weiteren 2 Minuten habe ich mich dann langsam und mit Abstand zu den PKWs nach vorne getastet - also durchgeschlängelt (zu dem Zeitpunkt waren es ca. 32 Grad Außentemperatur und es war durchaus unangenehm in meinen Motorradklamotten).

    Rund 300m vor Stauanfang habe ich mich dann wieder eingefädelt, da sich dort der Stau aufzulösen schien - ich wurde dann nach weiteren 250m von einem Polizisten, der am Autobahnrand stand, herausgewunken.

    Endergebnis und Tatbestand, der mir vorgeworfen wurde:

    Verbotswidriges Überholen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand - zeitgleich mit dem Vorwurf des Vorsatzes (damit wurde es dann wirklich teuer und doppelte Punktzahl). Inkl. Bearbeitungsgebühren waren dies dann rund 240€ und dazu noch 2 (von möglichen acht) Punkten. Nach Rücksprache bei einem befreundeten Rechtsanwalt, der Verkehrsrechtsexperte ist, habe ich dann wegen null Aussichten auf Erfolg auf einen Wider- bzw. Einspruch und damit auf ein Klageverfahren verzichtet.

    Will heißen: selbst wenn man heute eine Rettungsgasse nicht benutzt (weil nicht vorhanden) und sich nur "durchschlängelt" kann man mit ähnlichen Kosten und Punkten rechnen, da dieser Tatbestand nach wie vor natürlich Gültigkeit hat. Oft erlebe ich in unseren Gefilden zwischenzeitlich, dass die Durchschlängler angehalten werden, sofern denn dann gesichtet und eher seltens, dass man diese einfach mal fahren lässt.


    Seit diesem Ereignis bleibe ich jedenfalls im Stau stehen, obwohl ich das für vollends unsinnig halte; in den benachbarten Niederlanden sollen Zweiradfahrer sich sogar mit eingeschalteten Warnblinkern durch den Stau schlängeln.

    Gruß vom Niederrhein

    Matthias



    Wenn du glaubst, alles unter Kontrolle zu haben, fährst du zu langsam - (Mario Andretti)

    Merke: Schon ein einziger Buchstabendreher kann eine ganze Signatur urinieren!

    Einmal editiert, zuletzt von Echte_Liebe () aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

  • #113

    Nach allem, was ich gefunden habe, hat Berlin (und evtl. auch das Saarland?) die Umsetzung des neuen Bussgeldkataloges ausgesetzt, da sie hier einen Formfehler sehen. Sie greifen nicht die neuen Regeln an, sondern fordern eine Erweiterung des Textes zugunsten der Rechtssicherheit.

    Das ist also nicht zwangsweise fuer ganz Deutschland gueltig, und es ist leider auch kein Zeichen, dass der Gesetzgeber hier zurueckrudern will. Es ist aber ggf. ein Gluecksfall fuer Dich, wenn so die Strafe zwischenzeitlich niedriger ausfaellt.

  • #114

    Herr Scheuer höchstpersönlich hat die Länder aufgefordert, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden.


    Auch andere Länder wie Bayern, SH, HH, MV, NDS, RPf und Sachsen haben schon am letzten Freitag diesen Schritt getan.


    Bis der Formfehler korrigiert ist, werden alle Verfahren nach altem Recht behandelt.

    In Brandenburg werden sogar bereits ergangene Bescheide korrigiert.

  • #115

    Wobei es da gerade noch Diskussionen gibt. Durch den Formfehler ist das Gesetz als ganzes ungültig und muss den kompletten Gesetzesprozess mit allen Unterschriften und Bestätigungen nochmal durchlaufen. Scheuerlein will aber die früheren Fahrverbote wieder abschaffen und stellt sich daher gerade quer.

  • #116

    *Klugscheiss-Modus an*
    Es ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung - will heißen, es gibt kein Gesetzgebungsverfahren, was erneut durchlaufen werden muss. Zum Erlass einer Verordnung ist ein Minister -hier also der Bundesverkehrsminister- zuständig. Lediglich das Zitatgebot in der Verordnung soll falsch angewendet worden sein - also die Angabe der Rechtsquelle in einem Gesetz, dass den Minister zum Erlass einer Verordnung ermächtigt.

    Und ob die Verordnung nun nichtig, rechtswidrig oder nur fehlerhaft ist, ist überhaupt noch nicht festgestellt. Dass wohl ein Fehler gemacht wurde, steht fest. Nur eben nicht, ob dieser zu den vorgenannten Kategorien zuzuordnen ist. Bestenfalls für die Betroffenen wäre eine Nichtigkeit der Verordnung, da dann alle erlassenen Bußgeldbescheide ebenso nichtig wären. Bei Rechtswidrigkeit kommt es dann daruf an, ob der jeweilige Bußgeldbescheid bestandskräftig ist oder eben nicht weil z.B. die Frist für Ein- bzw. Widerspruch noch nicht abgelaufen ist oder ob Ein- bzw. Widerspruch eingelegt worden ist. Ist dieser bestandskräftig, so hat der Empfänger die berühmte A-Karte und muss dann tatsächlich mit den Folgen leben.

    Letzeres (also "nur" fehlerhaft) kommt im konkreten Fall wohl nicht zum Tragen.

    Festgestellt werden kann dies aber nur durch ein Gericht. Bis dahin gilt erstmal die Verordnung, sofern sie nicht nichtig ist oder zurückgenommen wird.


    *Klugscheiss-Modus aus*

    Gruß vom Niederrhein

    Matthias



    Wenn du glaubst, alles unter Kontrolle zu haben, fährst du zu langsam - (Mario Andretti)

    Merke: Schon ein einziger Buchstabendreher kann eine ganze Signatur urinieren!

  • #117

    Also wenn es um den Bußgeldkatalog (BKat) selbst geht, so ist dieser ein Bestandteil der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).

    Nach meinem Verständnis ist die Verordnung selbst weiterhin in Kraft, der Bußgeldkatalog als Teil dieser wurde zugunsten des bisherigen jedoch von den meisten Bundesländern außer Kraft gesetzt.

    Sollten der Inhalt bzw. Bestandteile der Verordnung (wie der BKat) nun geändert werden, muss der Bundesrat der geänderten Verordnung wieder zustimmen (Schlussformel).

    Das ist wahrscheinlich das, was bwm meint.

  • #118

    Kurzer Beitrag des ADAC Rechtsberaters zu diesem Punkt:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • #119

    Das Video ist gut und erklärt sehr schön die Problematik. Er vergißt wohl mit Absicht die 4. Möglichkeit .

    Auf den Standstreifen Moped abstellen und wenn vorhanden im Schatten hinter der Absperrung warten bis der Stau sich auflöst. Falls dann natürlich die Rennleitung erscheint muss man aber sagen das man Schwindel oder sonst was hatte, einen Gegenbeweis werden die wohl nicht riskieren, kann aber sein das die einen RTW zu euch beodern. Das sollte man dann natürlich verhindern und sagen es geht gleich wieder.


    Wäre aber legal.


    Sich schwindelig fahrende Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #120

    Bin kein Jurist, daher wohl etwas ungenau formuliert. Was ich meinte war, dass sie nicht einfach sowas wie einen schnellen Nachtrag dazu machen können sondern den gleichen Prozess, den der neue Bußgeldkatalog schon einmal durchlaufen hat, mit der neuen Variante wieder durchlaufen müssen.

    Und irgendwo in diesem Prozess ist der Verkehrsminister involviert und der will den neuen Bußgeldkatalog so nicht beibehalten, weil er die neuen Fahrverbote für zu schnelles Fahren so nicht mehr haben will (obwohl er die ja schon mal abgesegnet hat)


    Daher ist das jetzt auch gerade keine einfache Formsache sondern die sind halt noch in Diskussionen. Und wenn Politiker diskutieren, das zieht sich


    Ich hatte auch gelesen, dass vorerst alle Bundesländer wieder auf den alten Katalog gegangen sind. Find a er gerade die Quelle nicht mehr

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!