Alles anzeigenWer sagt, dass es eintragungspflichtig ist?
Ich sage, dass es eintragungspflichtig ist, weil es eine sicherheitsrelevante Modifikation des Fahrzeugs darstellt. Es wäre nicht eintragungspflichtig, wenn es eine ABE hätte, die für Europa oder zumindest für Deutschland gültig ist. Da das Teil aber in Australien vertrieben wird, halte ich das für recht unwahrscheinlich.
Der von mir erwähnte Tempomat musste (allerdings vor bald 30 Jahren) auch schon deshalb eingetragen werden, weil er eine Universallösung war, die an das jeweilige Fahrzeug angepasst werden musste, und da musste eine Prüforganisation bescheinigen, dass das alles sauber eingebaut war.