Servus,
die MWSt. wird nach meiner Kenntnis nur dann erstattet, wenn sie konkret anfällt, d.h. solange Du Dir kein Ersatzfahrzeug kaufst fällt sie nicht an.
Ich würde die Rechnung des mittlerweile erworbenen Ersatzfahrzeuges mit darin ausgewiesener USt. bei der Versicherung einreichen, dann müssen sie diese - da angefallen - Dir auch erstatten.
Gruss aus dem Spessart,
Der SpessartHirsch