Guten Abend zusammen,
grundsätzlich gilt nach der StVZO, dass bei einem Krad (um als solches erkannt werden zu können) ein Abblendlicht, ein zusätzliches Fernlicht und ein Nebelscheinwerfer zulässig sind.
Wie im Parallel-Thread "Nebelscheinwerfer der Firma Motobozzo" bereits aufgeführt, bricht jedoch seit über 20 Jahren EU-Recht die StVZO und es sind zwei Abblend-/Fern- und zwei Nebelscheinwerfer zulässig.
Siehe technische Umsetzung z.B. bei AT RD07a ab 1996 oder Varadero oder oder oder...
Man kann sich zwischen dem Zustand "Ein" und "Aus" durch einfachen Wechsel eines bestimmten Anschlusskabels am Relais entscheiden.
Ich hatte damals bei der Varadero zunächst die Variante "Ein" gewählt, habe die Schaltung aber zugunsten einer batterieschonenden Lösung auf "Aus" abgeändert (da durch die vorherige Zwangsschaltung beim Anlassen regelmäßig zusätzliche 2x55W auf dem Akku lagen).
Das sollte jedoch bei der heutigen LED-Variante aber unerheblich sein.
Und meinem TÜV-Mään war's latte.
Noch eine kurze Anmerkung zu den frotzelnden Wer-fährt-denn-schon-im-Nebel-Kollegen:
Es geht (mir persönlich) um den Leitsatz "Sehen und gesehen werden".
Mir fallen entgegenkommende Moppeds mit eingeschalteten Zusatzscheinwerfern in Waldgebieten und/oder Gegensonne jedenfalls deutlich früher auf.
Und ich rede jetzt nicht von den Idioten mit ihren illegalen China-Pseudo-Xenon-Nachbauten von Ebäh für 8,99 inkl. Versand, welche wie die Sau blenden...
Erleuchtende Grüße...