Den Nachweis der Konformität zur geltenden Rechtslage musst DU nicht erbringen, die Behörde muss Dir nachweisen, dass Du einen Verstoß begangen hast. Also einfach in den Anhörbogen schreiben dass die Motorrad so ausgeliefert wurde und Du keine technischen Veränderungen vorgenommen hast. Alles weitere ist Aufgabe der Bußgeldbehörde.
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#42
Da wirds doch irgendeinen Text geben den ich da mit hinschicken kann.
Es gibt keinen vorgeschriebenen Text!
Ich wiederhole mich:Einfach schreiben, das die AT serienmäßig von Honda so ausgeliefert wird,
m.d.B. dieses bei Honda ermitteln zu lassen.
Wenn du noch ein Prospekt von deiner AT mit hineinlegst, worauf man das erkennt....
aber nur wenn du nett bist und den zu ermittelnden Beamten eine erste Hilfstellung geben möchtestVielleicht schickst du netterweise noch die Anschrift und Telefonnummer eines Honda Motorradhändlers mit...
Natürlich ist es nicht deine Aufgabe, sondern die der Beamten, aber du könntest ja ausnahmsweise dich mal "herablassen" und "Hilfestellung" geben.
Bedenke: die Menschen bei der Bußgeldstelle, sind nicht die Beamten vor Ort gewesen,
deine Antwort geht allerdings an die entsprechenden Beamten zurück.
Vielleicht hat ein Poizeibeamter bei dir auch mal ein Auge zugedrückt... jetzt kannst du dich revangieren.Vielleicht hast du das schon mal gehört:
Das, was du anderen Menschen Gutes tust, kehrt irgendwann zu dir zurück...
zu einer anderen Zeit, von einem anderen Menschen, an einer anderen StelleAlso, gib dir nen Ruck und hilf den Beamten...
B.T.W.
Wär schon interessant, was daraus noch wird. Würd mich freuen, wenn du uns/ mich auf dem Laufenden hälst. -
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#43
Den Nachweis der Konformität zur geltenden Rechtslage musst DU nicht erbringen, die Behörde muss Dir nachweisen, dass Du einen Verstoß begangen hast. Also einfach in den Anhörbogen schreiben dass die Motorrad so ausgeliefert wurde und Du keine technischen Veränderungen vorgenommen hast. Alles weitere ist Aufgabe der Bußgeldbehörde.Das hab ich in kurzform bereits geschrieben:
"Ermitteln" ist Aufgabe der Polizei.Aber wenn jeder nur das nötigste tut... ... würde ich jeden der hier wiederholt stänkert rausschmeißen...
Wir sind Menschen -
#44 Ich meinte das ja auch in keiner Weise negativ, ich bin nämlich selbst (Kriminal)Polizist
Hingeschickte Prospekte oder irgendwelche kopierten Internettexte werden der Bußgeldbehörde einfach nicht weiterhelfen. Die werden sich wohl oder übel an Honda D wenden MÜSSEN um die rechtmäßigkeit der Positionsleuchten festzustellen. -
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#45 Ja das ist das Problem ... ich hatte versucht es dem Beamten Vorort schon zu erklären ... der hatte den einzementierten Standpunkt: " DAS IST IN DEUTSCHLAND VERBOTEN" !!! Und die Art und Weise wie er dies sehr lautstark rüberbrachte ... lies keinen Zweifel daran, dass er meinte er sei im Recht, bzw. er hat Recht.
Bei einer Behörde war ich ja schon, die haben gemeint, sie können nicht alles wissen (wer kann das schon), waren sehr nett und meinten das sei in Ordnung so, sie würden diese Aufforderung weiterschicken...sei erledigt.
Gestern bekam ich dann diese "Anhörung im Bußgeldverfahren" .... da kann ich zum 3. Male sagen, dass ich dieses Motorrad neu vom deutschen Händler gekauft habe ...nichts umgebaut habe...und was kommt dann ... ich vermute der Bußgeldbescheid. Traurig !!!
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#46 Umständlich und unnütz, aber noch nix passiert.
Schreib zurück wie hier vorgeschlagen und dann sollte es gut sein.
Wenn noch was kommt Widerspruch und das Verfahren gewinnen und Kosten geltend machen.Und Beschwerde an die Dienststelle des kontrollierenden Beamten, das man nicht uninformiert und unbelehrbare Beamte zu Aufgaben einteilt die über deren Fähigkeiten gehen.
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#47 Du kannst ihnen auch schreiben das laut
RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN
Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
6.6.7. Sonstige Vorschriften
Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger ineinandergebaut, muss sie so geschaltet sein, dass die Begrenzungsleuchte ausgeschaltet wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.Hab ich irgendwo als PDF runtergeladen und für den Fall der Fälle auf mein Smartphone geladen. Ich glaube sogar aus diesem Forum.
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#48 So, grob vorformuliert und entsprechend mit Detailos zu ergänzen und umzuschreiben (Nein, ich bin kein Anwalt aber muss öfters mal den Brief schreiben):
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer allgemeinen Kontrolle der Polizei am XXXXXX in YYYYYY wurde durch einen Beamten moniert das die Positionsleuchten an meinem Motorrad (Honda CRF1000L SD 0?) nicht für den Strassenverkehr zugelassen seien und ordnete eine Vorführung an.
Die Vorführung meines Motorrades habe ich innerhalb der Frist bei der Dienststelle XXXXXX wahrgenommen. Der diensthabende Beamte versicherte mir den Vorgang und die Akte entsprechend zu schliessen. (HIER NOCH DAS AKTEMNZEICHEN IRGENDWO EINBAUEN WENN DU EINEN ENTSPRECHENDEN ZETTEL HAST)
Leider ist dies durch den Beamten nicht erfolgt und mir ein Bussgeldverfahren eröffnet worden. Mit diesem Schreiben widerspreche ich hiermit dem Bussgeldverfahren und äussere mich in der Sache des weiteren wie folgt.Zum Zeitpunkt der Kontrolle wie auch jetzt befindet sich das Fahrzeug im original Auslieferungszustand. Die Positionsleuchten entsprechen den Rahmenbedingungen der für die EU geltenden Regelungen für Neufahrzeuge!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte entsprechend an die Firma Honda bzw. einen Vertragshändler. Die Regelungen für Positionsleuchten finden sich in der Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen vom 18.06.2013. unter Punkt 6.6 ff.MfG
Die gesamte Regelung der EU findet man 2 Seiten vorher als Donwloadlink. Wenn Du "lustig" sein willst druck es aus und schick die 50 plus Seiten als Anhang mit.... Aber dann reciht das normale Briefporto nicht mehr...
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#49 Ich Danke Euch für Eure Hilfe !!!
Ich werde diese PDF Datei, und zwar alle 55 Seiten, ausdrucken ... koste es was es wolle ... und hinschicken.
Ich hab wirklich nichts gegen Polizeibeamte (man muss froh sein dass wir welche haben), aber man kanns wohl auch deutlich übertreiben, wie in meinem Fall.
Das die nicht alle Vorschriften kennen ... na wer weiß den schon alles, ist auch klar. Aber der Auftritt alleine war schon ... ich würd mal sagen unvergessen...ums Milde auszudrücken, wegen nix und wieder nix. Und man lässt mir keine Ruhe.
Ein Aufwand ... unglaublich ...
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