Begegnung mit der Polizei

  • #21

    Habe Auskunft von meinem Bruder: Bei einer Stilllegung muss der Beamte sich informieren, v.a. wenn er auf den Sachverhalt hingewiesen wird. Ein Anruf bei einem Honda Händler reicht ja ggf. schon


    Gruß


    thoar


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  • #22

    Also 1 potentielles Problem weniger, danke... :)

    VG,
    Micha


    CRF1000L, ABS, Victory Red

  • #23

    Gestern waren wir mit 3 ATs unterwegs und wurden in Werl wegen der Positionsleuchten angehalten. Den beiden Beamten war die Gesetzeslage völlig unbekannt, ich konnte sie aber mit den Infos aus dem Forum aufklären :lol:

  • #25


    Dass sie die Positionsleuchten überhaupt erkennen konnten und von den Nebelscheinwerfern nicht zu sehr geblendet waren... [emoji3] [emoji3]


    Gruß


    thoar


    Gesendet mit Tapatalk

  • #26


    Also das ruft ja nach einer Frage:
    Was macht ein Schönwetterfahrer mit Nebellampen? Dat versteh ich jetzt nicht...oder gibt es andere benelbelte Zustände zu beleuchten?

  • #27

    Danke !
    Nun habe ich den ADAC-Beitrag auf dem Handy ... zum Vorzeigen ;)


    Grüße von Peter aus L

    SD04 - 03/2016 - Tricolor - ABS - Schalter - OEM-Hauptständer  K60 Scout  Zumo 595 + "Vlad"

    Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/

  • #28

    https://eur-lex.europa.eu/lega…DEU&toc=OJ:L:2013:166:TOC


    oder


    https://eur-lex.europa.eu/lega…DEU&toc=OJ:L:2013:166:TOC



    Liebe AT- Kollegen,
    mir ist es nunmehr auch so ergangen, wie einigen von Euch. Im Zuge einer Polizeikontrolle wurde ich auf das gelbe Dauerlicht der Blinker nach vorn angesprochen und es wurde unterstellt (...) weitere Ausführungen werde ich hierzu nicht machen.



    Im Internet ist die Vorschrift abrufbar. Ich habe einen Link mal zu diesem Post genommen.
    Die Regelung ist ja noch stichhaltiger als Artikel aus Zeitschriften; auch wenn es sich um Fachzeitschriften handelt.


    Herzliche Grüße und "gut Pfad"




    Pfadfinder

    Grüße aus der Lüneburger Heide


    Pfadfinder :icon-geek:

  • #29

    Ich hab das Ding mal durchgeblättert und das hier ist der wichtige Absatz


    6.3.7. Sie dürfen mit keiner anderen Leuchte außer der gelben Begrenzungsleuchte „ineinandergebaut“ sein.


    Und das gesamte Kapitel
    6.6. BEGRENZUNGSLEUCHTE


    Daraus ganz Speziell
    6.6.7. Sonstige Vorschriften


    Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger ineinandergebaut, muss sie so geschaltet sein, dass die Begrenzungsleuchte ausgeschaltet wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.

  • #30

    Irgendwie ist es, bei allem Verständnis für Verkehrskontrollen, schon eine Zumutung,
    wenn man den Polizisten die Regelungen vorbeten muss, die zudem schon Jahre als sind.


    Vor allen Dingen könnte ja auch mal der gesunde Menschenverstand zu arbeiten beginnen,
    das es doch etwas gutes ist, wenn man als Motorrad besser gesehen wird.
    Selbst wenn man die einschlägige Vorschrift nicht kennt.


    Habe mir den Text per Bildschirmfoto aufs Handy geladen, mal sehen ob es zu
    besseren Einsichten hilft, im Falle eines Falles.

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