-
-
-
-
-
-
-
-
#25 Zitat von SchönwetterFahrerWegen der Positionsleuchten, betone ich nochmal. Nicht wegen meinen eingeschalteten Nebelscheinwerfern
Dass sie die Positionsleuchten überhaupt erkennen konnten und von den Nebelscheinwerfern nicht zu sehr geblendet waren... [emoji3] [emoji3]Gruß
thoar
Gesendet mit Tapatalk
-
#26 Zitat von SchönwetterFahrerWegen der Positionsleuchten, betone ich nochmal. Nicht wegen meinen eingeschalteten Nebelscheinwerfern
Also das ruft ja nach einer Frage:
Was macht ein Schönwetterfahrer mit Nebellampen? Dat versteh ich jetzt nicht...oder gibt es andere benelbelte Zustände zu beleuchten? -
-
-
#28 https://eur-lex.europa.eu/lega…DEU&toc=OJ:L:2013:166:TOC
oder
https://eur-lex.europa.eu/lega…DEU&toc=OJ:L:2013:166:TOC
Liebe AT- Kollegen,
mir ist es nunmehr auch so ergangen, wie einigen von Euch. Im Zuge einer Polizeikontrolle wurde ich auf das gelbe Dauerlicht der Blinker nach vorn angesprochen und es wurde unterstellt (...) weitere Ausführungen werde ich hierzu nicht machen.Im Internet ist die Vorschrift abrufbar. Ich habe einen Link mal zu diesem Post genommen.
Die Regelung ist ja noch stichhaltiger als Artikel aus Zeitschriften; auch wenn es sich um Fachzeitschriften handelt.Herzliche Grüße und "gut Pfad"
Pfadfinder
-
-
#29 Ich hab das Ding mal durchgeblättert und das hier ist der wichtige Absatz
6.3.7. Sie dürfen mit keiner anderen Leuchte außer der gelben Begrenzungsleuchte „ineinandergebaut“ sein.
Und das gesamte Kapitel
6.6. BEGRENZUNGSLEUCHTEDaraus ganz Speziell
6.6.7. Sonstige VorschriftenIst die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger ineinandergebaut, muss sie so geschaltet sein, dass die Begrenzungsleuchte ausgeschaltet wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.
-
#30 Irgendwie ist es, bei allem Verständnis für Verkehrskontrollen, schon eine Zumutung,
wenn man den Polizisten die Regelungen vorbeten muss, die zudem schon Jahre als sind.Vor allen Dingen könnte ja auch mal der gesunde Menschenverstand zu arbeiten beginnen,
das es doch etwas gutes ist, wenn man als Motorrad besser gesehen wird.
Selbst wenn man die einschlägige Vorschrift nicht kennt.Habe mir den Text per Bildschirmfoto aufs Handy geladen, mal sehen ob es zu
besseren Einsichten hilft, im Falle eines Falles. -
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!