Unterlassene Hilfeleistung, ab wann ein RTW?

  • #21

    Nochmal mit Verlaub, die pauschale Aussage "Kein Zivilist ist verpflichtet erste Hilfe zu leisten" ist halt falsch, schau Dir den Gesetzestext doch einfach mal an. Warum gab es denn schon Schuldsprüche für Unbeteiligte, die an Unfallstellen vorbei gefahren sind ohne anzuhalten und sich zumindest die Lage am Unfallort anzuschauen?

    Richtig ist allerdings, die Hilfeleistung muss für den Hilfeleistenden zumutbar sein.

  • #22

    Wer an der Unfallstelle vorbeifährt hat ja auch keine Hilfe geleistet.

    Ansonsten, Notarzt rufen ist 'Erste Hilfe leisten'. In welchem Umfang die erste Hilfe zu leisten ist steht in dem Paragrafen überhaupt nicht drinnen.


    Man kann immer darüber diskutieren ob man jetzt besser in diesem Fall einen RW gerufen hätte. Wenn der Verunfallte ansprechbar ist, normal redet und keine sichtbaren Verletzungen (leichte Schürfwunden sind keine Verletzungen) hat würde ich ihn 3x fragen, ob ich wirklich keinen RW rufen soll. Wenn er 3x verneit, dann ist es halt so. Schliesslich hat er den Unfall ja nicht gesehen.

    Bei alten Leuten wäre ich da noch vorsichtiger.


    Bei sichtbaren Verletzungen würde ich den RW rufen.


    Ich habe den ltzten RK Kurs vor zwei Jahren (Ersthelfer am Arbeitsplatz) gemacht. Da ich lange aktiv Rettungsschwimmer im DLRG war haben wir dort alle 2 - 3 Jahre einen RK Kurs gemacht.

    Ansonsten hätte ich meinen letzten RK Kurs Januar 1981 oder so gemacht.... was ich da noch weiß? 110 und 112 wählen...

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #24



    Ja,steht hier..


    ..und hier!🤷‍♀️

    …ich bin nicht die Signatur,ich putz hier nur! :wischen:  :besen1:

  • #25

    Eben die passive Hilfe , die eigentlich jeder kann und können müßte. :thumbup:  :thumbup: :thumbup:

    Und das gerade zu Zeiten wo Handys ohne sich eingelogt zu haben, jederzeit Notrufe absetzen können


    Nicht wie in den 80ern , wo man auf ne 2t Person warten musste, die dann Hilfe im nächsten Ort holt. Der andere ist dann ja weiterhin bei der verunfallten Person


    Und,.. laßt euch nicht verwirren von solchen Aussagen wie" Ooooch nmir fehlt doch nix, mir gehts ganz gut, ich komm alleine nach Hause, ist doch nur oberflächlich"

    Wenn ihr der Meinung seit die REttungskräfte zu alamieren, sprecht das mit der Rettungsstelle ab. Soviel Zeit muss sein

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

    Einmal editiert, zuletzt von Wildhog ()

  • #26

    eben genau deshalb - du beantwortest dir den Einwand schon selber.

  • #28

    Ein Notruf ist das mindeste was von einem LAIEN an "Erster Hilfe" verlangt werden kann. Alles weitergehende hängt dann von Staatsanwalt und Richter ab. Hier kann aber jeder Rechtsanwalt auf den Eigenschutz plädieren und wird damit durchkommen.

    Anders schaut es bei Einsatzkräften aus die privat unterwegs sind. Die sind besser ausgebildet, haben Erfahrung und es wird hier erwartet. Aber auch da kommt es wieder auf die Juristen an was daraus gemacht wird.

    Einen Notruf abzusetzen ist im NOTFALL nie verkehrt, aber dann sollte man auch am Unfallort bleiben.

    Vielleicht überlegen sich einige hier wann der letzte Kurs zur "Ersten Hilfe" war.

    Unsicherheiten entstehen aus fehlendem Training, so wie beim Motorrad fahren auch.

  • #29

    Hallo guten Morgen,

    ist ja schon interessant wie sich das entwickelt und welche Fragen und Ansichten auftauchen.

    Und nein ich hatte kein schlechtes Gewissen, wollte aber mal verschiedene Ansichten dazu hören.

    Wenn mir jemand sagt, er möchte kein Rettungswagen und ich mich vergewissert habe, daß seine geistigen Fähigkeiten in außreichendem Maße vorhanden sind, dann respektiere ich das.

    Das wäre anderes gewesen, wenn etwas blöd weggestanden, oder es stark geblutet hätte.

    Bzw. er doch stärker mental beeinträchtigt gewesen wäre, aber so war das für mich ok.

    (Bis zum Ruhestand war ich in der Firma Ersthelfer und hatte regelmäßig Schulungen, mit Blut hab ich kein Problem)

    Mit den Radfahrern hier in der Gegend habe ich sowieso nicht viel Mitleid, weil sie entgegen den Vorschrifen auf der Bundesstraße fahren, obwohl parallel ein Radweg extra für sie gebaut wurde!

    Spricht man sie darauf an, bekommt man nur eine patzige Antwort!

    Ist aber ein anderes Thema.

    Gruß

    Th.

  • #30

    Raggna

    Erst einmal toll, dass du das so wichtige Thema aufbringst!

    Ich bin selbst kein Anwalt oder sonstiger Rechtsberater und kann die rechtliche Seite hier deshalb nicht beraten oder beurteilen.


    Zum Punkt "Ist es wirklich schlimm genug, für das Anfordern des RTWs", habe ich das hier über Google gefunden:

    Kostenrisiko beim Alarmieren eines Rettungswagens | Recht | Haufe
    Welche Rechtsfolgen können beim Anfordern des Rettungswagens entstehen? Wann besteht das Risiko der Kostentragung oder gar des strafbaren Notrufmissbrauchs?
    www.haufe.de

    Allerdings beschäftigt sich der Artikel scheinbar (?) aus Sicht des Betroffenen mit dem Thema und nicht aus Sicht des Ersthelfers (wie bei dir).

    Dieser Punkt bleibt also offen, nach meinem Verständnis. Die Einschätzung der Situation über die 112 könnte man aber, bei unklarer Lage, vielleicht genauso als Ersthelfer anfordern? Gänsefüßchen-Fragezeichen...


    Wenn der Radfahrer das Weite sucht, wird es natürlich schwierig, denn Freiheitsberaubung zum Festhalten kann auch keine Lösung sein... Dann kommt zur Beurteilung der "Zurechnungsfähigkeit" des Probanten noch das ins Spiel:

    Das Problem der Verunfallten ist oft die Scham in Verbindung mit dem Schock.

    Sie wollen aus der Situation schnellstmöglich entfliehen und es am liebsten rückgängig machen. So schnell verarbeitet ist es aber leider nicht, auch wenn man am liebsten die Augen schließen möchte und es dann nie passiert wäre.


    Am Ende befürchte ich, dass man egal, wie man es macht und wie viel gesunden Menschenverstand man investiert, es auch verkehrt machen kann, denn reale Situationen sind oft anders als irgendwo gelernt - egal ob Fahrschule oder Ersthelferkurs. Wenn man dadurch aber die Gesundheit oder sogar das Leben von jemandem rettet, dann sei das drohende Ungemach vertretbar - das ist aber jetzt nur eine ganz persönliche Einstellung dazu. Die Alternative wäre ja auch nicht sorgenfrei - siehe dein Post hier.

    War ebenfalls schon Ersthelfer (mit Auto) bei einem Motorradunfall. Am Ende lernt man sogar nette Leute kennen, und einen Dank gibts gratis. Besonders wenn man den offensichtlich unerfahrenen Fahrern erst mal damit beruhigt, dass man auch selbst schon auf der Nase lag und die Welt sich trotzdem weiterdreht. Das Gefühl eines Verbündeten kann bei den Verunfallten Wunder bewirken in Hinblick auf das Bewältigen der Situation. :handgestures-thumbupright:


    Ein Fall aus meiner eigenen Familie:

    Mein Bruder z.B. war viele Jahre Radrennfahrer (A-Lizenz usw.). Jetzt ist er nur noch Hobbyfahrer ohne Rennbetrieb. Vor einiger Zeit hat ihn ein Auto beim Training die Vorfahrt genommen und er ist über die Motorhaube geflogen und dann auf dem Rücken aufgekommen. Durch seine professionelle Erfahrung mit Stürzen wusste er:

    Nr. 1 bei unklarer Verletzung LIEGEN BLEIBEN. (es war Sommer, also kein kalter Boden usw - klar). Das hat er auch gemacht und ist nicht aufgestanden - obwohl man ihm hochhelfen wollte. Gerade unerfahrene Ersthelfer wollen den gestürzten hochhelfen - das kann zu Lähmungen und sonstwas führen, wenn man sich etwas getan hat. Besonders wenn der Unfallgegner der Ersthelfer ist, der ebenfalls unter Schock steht, haben u.U. beide das Bedürfnis die Situation schnellstmöglich zu klären. Ein "ich brauch keine Hilfe" ist da der typische Fluchtreflex der Verunfallten. Man möchte keine Zuschauer, man möchte einfach nur weg. Adrenalin führt dann zum Unvermögen überhaupt Verletzungen festzustellen. Minuten oder Stunden später liegt man dann irgendwo unerwartet in der Ecke, ggf. sogar sterbend, wenn es schlimm läuft.


    Bei meinem Bruder ging es am Ende, durch Besonnenheit von ihm und der kommenden (nicht beteiligten!) Ersthelfer, gut aus, auch wenn der Unfall für ihn erstmal im Krankenhaus endete. Es gab keine Folgeverletzungen und nach kurzer Zeit war er wieder auf dem Rad. Aber eben erst Tage später und nicht sofort.


    Ich befürchte hier auch eine Antwort wie so oft in rechtlichen Diskussionen: "Es kommt auf den Einzelfall an", "das kann man nicht pauschal sagen" ... :cry: Nur eins ist klar: Vorbeifahren und Augen schließen geht gar nicht!


    Edit: Ach ganz vergessen: ICH hätte die 112 gewählt.

    2000 - 2002 __ MZ RT 125 BJ00

    2002 - 2024 __ CBR 600 F PC31 BJ98 -- RIP

    2013 - heute _ CB 600 F PC36 BJ02

    2023 - heute _ ATAS 1100 SD09 BJ22

    2024 - heute _ Monkey 125 JB03 BJ24

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!