ATAS von Hebebühne „gefallen“

  • #141

    immer gleich mit Anwalt und Gutachten und dem ganzen Zinnober ist halt auch nicht immer zielführend,...

    und dass Dirk nicht den Aufpreis für eine neue zahlen wollte, darauf hat er in einem früheren Thread hingewiesen,....

    und wenn die AT jetzt (hoffentlich) ordentlich repariert wurde,.... wird es ok sein,....

    und wahrscheinlich ahnen die wenigsten, wie viele Autos mit Transportschäden (Nachlackierungen, .dgl,...) neu ausgeliefert werden, ohne dass der Händler darauf hinweist,....

  • #142

    Deswegen ist das noch lange nicht korrekt, aber das muss jeder mit seinem Gewissen vereinbaren.

    Und geht auch alles in die Binsen immer heftig weiter grinsen :lachen:

  • #143

    Wenn alle schadhaften Teile getauscht wurden, ist das Motorrad wieder in Ordnung und somit auch keine Unfallmaschine. Es handelt sich hier ja um einen Werkstattschaden, nicht um einen Verkehrsunfall. Dafür gibt es ja einen entsprechenden Nachweis vom FHH. Somit sehe ich keine Probleme beim wieder Verkauf.

    Eine Wertminderung gibt es übrigens nur, wenn gerichtete Teile am Fahrzeug verbleiben.


    Gruß Gerd (seit 33 Jahren bei der Allianz ABV beschäftigt)

    alle sagten das geht nicht, da kam einer und hats gemacht

  • #144

    Dann solltest du den Unterschied zwischen einer technischen Wertminderung (dein Beispiel) und einer merkantilen Wertminderung (Preisunterschied zwischen einem nachweislich schadensfreien Fahrzeug und einem instandgesetzten Fahrzeug) ja bestens kennen.

  • #146

    Ich wünsche Dirk schöne Fahrterlebnisse 2024. Das ist das Wichtigste.


    Meine anderen beiden Motorräder (also nicht die AT) sind Unfallfahrzeuge und das seit fast 20 Jahren. Interessiert mich nicht die Bohne. Einen habe ich selbst verursacht, den anderen jemand anderes. Hauptsache die Böcke fahren und machen Spaß. Sollte ich die mal verkaufen wollen, wird das freilich angegeben, auch wenn es repariert wurde. Wenn eine AT mal vom Tisch geschmissen wurde, würde ich (aber das ist nur meine Meinung) das auch angeben und nicht als unfallfrei hinstellen. Das Motorrad wurde repariert und als solches würde ich es auch verkaufen. Am Ende muss das Dirk selbst wissen. Im besten Fall einfach an den Händler verkaufen, der es runtergedonnert hat - der kann ja dann nicht meckern :naughty:

    2000 - 2002 __ MZ RT 125 BJ00

    2002 - 2024 __ CBR 600 F PC31 BJ98 -- RIP

    2013 - heute _ CB 600 F PC36 BJ02

    2023 - heute _ ATAS 1100 SD09 BJ22

    2024 - heute _ Monkey 125 JB03 BJ24

  • #147

    Wie sagt man so schön: Die Ehrlichen sind die dummen. Mich würde interessieren ob jeder, der seine Maschine im Gelände geschmissen hat, das auch beim Verkauf angibt.

  • #148

    Mal ganz davon abgesehen, dass der beschädigte Rahmen ja eben nicht getauscht wurde..

  • #149

    Ich habe es gemacht und der Käufer (in meinem Fall der Händler) Hartmut abgewunken und meinte selbst dass das nicht so dramatisch sei. (Der opt. Zustand meiner AT sprach aber auch für sich. Keine Kratzer oder kaputte Teile an den Seiten).

    Aber das ist wohl OT hier.

  • #150

    Aussage von HONDA Daxl:


    Hinsichtlich der Wertminderung wegen einer leicht verbogenen Scheinwerferaufnahme muss ich Sie leider enttäuschen.



    Für so einen Schaden gibt es keine Wertminderung. (Es handelt sich auch um keinen Rahmenschaden, sondern um einen Schaden der Scheinwerferaufnahme und hat somit keinerlei Einfluss auf das Fahrgestell.)


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