ATAS von Hebebühne „gefallen“

  • #151

    Es liegt ja an dir ob du um des Friedens Willen diese Aussage so akzeptierst oder ob du der Meinung bist, das ganze Procedere lass ich gerichtlich überprüfen. Und ich will da keine Handlungsempfehlung aussprechen, für beides gibt es gute Gründe.

  • #152

    Hallo Gerd,


    ich hab das mal so gelernt bzw gesagt bekommen, das man angeben muss das ein Fahrzeug einen Unfall hatte

    auch wenn es repariert wurde.

    Beispiel : Wenn mir jemand an der Seite entlang schrammt, und Kotflügel und beide Türen ausgetauscht werden,

    und das hintere Seiteteil ausgebeult und Instand gesetzt wird.

    Ist das dann ein Unfallfahrzeug oder nicht, und muss ich es beim Verkauf angeben oder nicht.

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • #153

    Sobald die Instandsetzungskosten in einer Fachwerkstatt über 1000€ liegen ist es immer ein offenbarungspflichtiger Unfallschaden. Dann ist es kein Bagatellschaden mehr. Absichtliches Verschweigen ist eine arglistige Täuschung und hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach Kenntniserlangung. Man bekommt damit viele Jahre nach Kauf eines Fahrzeuges einen willigen Käufer fürs gebrauchte Motorrad....

  • #154

    das mag ja auch in Deutschland so sein aber ich befinde mich hier in Österreich

  • #156

    Und genau das kann mir ziemlich egal sein, da HONDA mir es schriftlich bestätigen wird, dass meine Maschine unfallfrei ist.

  • #157

    Honda ist aber nicht der Verkäufer, du bist es. Ich könnte dir auch schriftlich bestätigen, dass das Töff unfallfrei ist. Bedeutet genauso wenig. Beim Verkauf betrügen tust trotzdem du

  • #158

    Schon krass, wie man hier vom Geschädigten zum Betrüger wird…

    aber wie du meinst.

  • #159

    Ich denke die Leute hier wollen dich nur vor Regress durch einen potentiellen zukünftigen Käufer bewahren...

    Zumindest in Deutschland gibt es eindeutige Urteile, was ein Unfallfahrzeug ist und was nicht. Interessanterweise spielt es dabei keine Rolle, ob der Karren von der Hebebühne gefallen ist, vom LKW oder im Verkehr zermatscht wurde. Der Schaden allein war entscheidend... nicht mal ob und wie er repariert wurde. Zumindest im Allgemeinen - jedes Urteil ist natürlich wieder ein Einzelfall. Das scheint ja immer so.


    PS: Keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt.

    2000 - 2002 __ MZ RT 125 BJ00

    2002 - 2024 __ CBR 600 F PC31 BJ98 -- RIP

    2013 - heute _ CB 600 F PC36 BJ02

    2023 - heute _ ATAS 1100 SD09 BJ22

    2024 - heute _ Monkey 125 JB03 BJ24

  • #160

    „Leider“ ist das so.

    Die Ursache ist ja auch egal. Die Auswirkung ((ggf. tragende) Teile am Kfz beschädigt) zählt hier halt in D.

    Ich persönlich würde glaub ich z.B. kein Unfallfahrzeug kaufen.

    Man weiß ja nie, ob was verzogen oder angebrochen ist. Oder hast du das auch schriftlich und man könnte damit an den Ausstellenden herantreten?

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