Verlängerte Garantie für Display?

  • #81

    Das bedeutet sie wollen es tauschen obwohl es normal funktioniert?

  • #82

    Ja genau.

    Er hat irgendwas von Kälteproblemen beim Touch erzählt und es 2+8 Garantie genannt. Vielleicht ist es auch davon abhängig das ich die Garantieverlängerung für zwei Jahre bis 01.2025 habe.

    Honda CRF 1100 A // SD08 Tri-Color

  • #83

    AfriTwiTri: bitte informiere dich genau. Als ich die Anschlussgarantie abgeschlossen habe, gab es 2 Varianten: die "Neumotorrad-Anschluss-Garantie" für 296€ und das „Sicherheit und Komfortpaket“ für 107 €. Ein Ersatz des Displays ist nur bei dem „Sicherheit und Komfortpaket“ dabei, wurde mir damals erklärt.

    Die Preise stammen vom Dezember 2022 und sind netto, also ohne Mehrwertsteuer.


    Papinator: Was die normale Honda Garantie betrifft hast du recht. Die Anschlussgarantie läuft jedoch über die Allianz Versicherung. Und diese hat dafür eigene Garantiebedingungen aufgestellt. Dazu gehört, dass zum Erhalt dieser Anschlussgarantie die Wartungsarbeiten beim garantiegebenden Honda-Vertragshändler durchgeführt werden müssen. Das steht im „Honda Quality Ride“ Garantieheft. Ich schicke dazu gleich noch einen Screenshot aus meinem Garantieheft.

    Das gefällt mir überhaupt nicht, denn dadurch bin ich gezwungen all meine Wartungsarbeiten bis zum Ende der Anschlussgarantie bei meinem FHH durchführen zu lassen. Und der selbstständige Motorradmeisterbetrieb, der sonst meine Wartungen durchführt, schaut in die Röhre.

    Ich habe die Anschlussgarantie eigentlich nur abgeschlossen, um bei einem Display Schaden nicht den vollen Displaypreis zahlen zu müssen. Und jetzt gibt Honda freiwillig zusätzlich 8Jahre Garantie auf das Display. So ein Scheixx!


    Honda Quality Ride Garantie Auszug


    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: 2 Beiträge von MapStef mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • #84

    MapStef

    Wo bitte ist in deinem Screenshot von "Wartungsarbeiten" die Rede?

    Ich sehe da nur, daß Garantieansprüche und damit verbundene Arbei-

    ten über einen offiziellen Honda-Händler abgewickelt werden müssen,

    da nur ein offizieller diese auch mit Honda abrechnen kann.

    Normale Wartungsarbeiten kann auch eine freie Werkstatt machen,

    wenn diese nach den Vorschriften des Herstellers erfolgen.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #85

    Schwarzwald-Elch : Ja du hast recht, ich habe die falsche Seite fotografiert. Unter "Garantie Ausschlüssen" steht unter Punkt 3.13: „nicht unter die Motorradgarantie fällt ein Defekt wenn, die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektions-, Wartungs- und Pflegearbeiten nicht fristgerecht beim garantiegebenden Honda Vertragshändler bzw. Honda-Servicepartner oder einer anderen vom Hersteller anerkannten Fachwerkstatt durchgeführt wurden“

  • #88

    Ja, genau, so sehe ich das auch!

    Und ich möchte es nicht darauf ankommen lassen, dass sich die Allianz im Garantiefall querstellt, falls ich ihre Garantiebedingungen nicht exakt erfüllt habe. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

  • #89

    Das hat doch aber Papinator oben schon geschrieben. Sofern das eine Fachwerkstatt ist und auf der Rechnung steht, dass die Inspektion nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde, können die sich sogar quer durch Raum und Zeit legen. Zahlen müssen sie trotzdem. Das haben diverse Gerichte längst bestätigt

  • #90

    Ich mach mal die "Blutgrätsche"


    Das eine ist die Honda OEM Garantie die entsprechend der Gruppenfreistellungsordnung abgefasst ist (Da ist ein Meisterbetrieb der nach Herstellervorgabe arbeitet ausreichend.)


    Da andere ist eine zusätzliche oder verlängernde Garantieversicherung eines freien Unternehmens (nicht der Fahrzeughersteller sondern eine Versicherungsgesellschaft) die nach Ablauf der OEM Garantie zum tragen kommt. Dort können in den Versicherungsbedingungen andere Vorgaben gestaltet werden. Das kann soweit gehen, dass z.B. die Wartungsarbeiten beim Versicherungsverkaufenden Händler auszuführen sind.


    Beim Display geht es aber um die OEM Garantie und speziell fürs Display eine Garantieverlängerung unter den OEM Bedingungen.


    Wird (ohne Nutzung der Garantieversicherung) ein Displaygarantiefall bei einem Honda Händler eingereicht gelten die OEM Bedingungen. Honda vergütet die Garaniteleistung dem Honda Vertragspartner der den Garantieantrag einreicht.


    Wird (mit Nutzung der Garantieversicherung) ein Versicherungsfall für das mitversicherte Display eingereicht, gelten die Versicherungbedinungen des Drittunternehmens. Das Versicherungsunternehmen vergütet die Leistung an den Händler oder den Endverbaucher der den Schadensfall einreicht und zwar unter Beachtung der Versicherungsbedingungen.


    Die beiden Fälle sollten voneinander unterschieden werden.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!