Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Warnhinweis?

  • #35

    Was ich etwas frech fand: Als mein Mopped beim Händler im Showroom stand, hatte es keinen einzigen Händler-Aufkleber drauf. Als ich es abholte, waren es vier(!). Eine halbe Stunde nach Ankunft waren es null;-)


    Ich schau mir das mit dem Aufkleber am Tank mal an...

  • #37

    Händler-Aufkleber werte ich als Werbung, für die er mich gefälligst bezahlen soll. Ein weiterer Grund: Die Maschine wurde nach Aussage des Händlers im September 2022 produziert, war also schon fast ein Jahr alt, als ich sie bekommen habe. So lange waren die werksseitigen Aufkleber schon drauf, die Händler-Aufkleber dagegen höchstens zwei Stunden;-)


    (Ich erinnere dich übrigens daran, wenn du das nächste Mal "offtopic!" rufst;-))

  • #38

    Dann schiebe ich Dir schon mal drei Kannen :kaffee1: rüber, damit Du auch schön aufmerksam bleibst :lachen: :lachen: :lachen:

    Für etwaigen Nachschub :kaffee4: :kaffee4: :kaffee4: :kaffee4: mußt Du dann aber schon selber sorgen…


    Grüße aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #39

    Solang wie die Aufkleber nicht ein- oder überlackiert sind

    Und zwei großew Rollen "Zewa" falls es doch dazukommen sollte. Zum Tränen abwischen mein ich :lachen:

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

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