viel zu viel weiß in der AT 2024er

  • #33

    Nicht?


    "Verbote innerhalb des Forum:

    Jegliche Art der Veröffentlichung von "...viel Text..." sind in diesem Forum nicht erlaubt! Dies beinhaltet auch die Verlinkung zu Webseiten, die in eine der genannten Kategorien fällt sowie bei eindeutigen Verstößen gegen das geltende Urheberrecht!"


    Aber vielleicht fällt das ja nicht darunter, unter das Urheberrecht.

    I once wanted to be the fastest rider; now I just want to be the oldest

    Einmal editiert, zuletzt von Âventiure ()

  • #34

    Da kommen immer wieder Leute mit der 'Schwarzen' hervor...

    Dabei ist doch Schwarz gar keine Farbe:


    Ein physikalischer Körper hat die „Körperfarbe“ Schwarz, wenn er bei Beleuchtung mit allen Frequenzen des Lichts (fast) kein Licht zurückwirft; als Lichtfarbe ist Schwarz das Nicht-Aussenden jeglicher Lichtfrequenz.

    (c) Wikipedia

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #36

    Vielleicht ist es ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn Du aus den NUB´s abschreibst. :lachen:

  • #39


    Stimmt, aber kein schwarzer Lack ist wirklich schwarz. 8o

    (Ja, ich kenne Vantablack, aber kauf das mal ... ;) )

    Gruß aus'm Weserbergland
    Lars :happy-sunny:


    Schräglage = Qualitytime! :handgestures-thumbupleft:

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