Tempo 100 mit ungebremsten 750 kg-Anhänger

  • #1

    Moin,


    nur mal so zum Gedankenaustausch. Für mich spielen Anhägerfahrten wegen meines sich im Ausbau befindenden Moped-Campers keine wesentliche Rolle mehr. Aber ich bin gerade wegen einer anderen Sache über eine Info gestolpert und bin der theoretisch nachgegangen.


    Mir war schon bekannt, dass man auch 750 kg-Hänger mit 100 fahren darf, wenn das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Hänger passen. Konkret: das zGG des Hängers darf nicht schwerer sein als das 0,3fache des LEERgewichts des Zugfahrzeugs. In der Realität entspricht das einem Leergewicht von 2500 kg gegenüber dem zGG von 750 kg des Hängers.


    Es gibt noch ein paar weitere Faktoren, die hier nachzulesen, aber in meinem Fall gegeben sind:
    https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/


    In meinem Fahrzeugschein steht unter (G) ein Leergewicht meines Transits von 2253 kg - 2603 kg. Aha. Von - bis, mit einer Differenz von 350 kg! Sehr aussagekräftig. Okay, die Ausstattungsvariante bestimmt natürlich das individuelle Leergewicht. Ich habe das kurze, aber hohe Modell mit Vorderradantrieb und bin sicher leichter als der L4H3 Allrad. Nachvollziehbar. Warum in MEINEM Fahrzeugschein, der ja MEIN Fahrzeug beschreibt, nicht MEINE Daten stehen, erschließt sich nur den Bürokraten des KBA. Anyway ...


    Der Hersteller meines Alutrail-Anhängers sagte, dass ich hier den Höchstwert ansetzten darf und somit kommt mein Gespann - theoretisch - in den Genuss der 100er Zulassung. Selbstverständlich benötige ich dafür ein Einzelgutachten (Gebühren!) und einen neuen Schein und die Plakette von der Zulassung (noch mehr Gebühren!!!).


    Mein Hersteller schreibt dazu: "Das sich der Zeitaufwand und die Kosten durch kürzere Fahrzeiten nicht in 20 Jahren rechnet brauchen wir Ihnen wohl nicht zu sagen. Der Kraftstoffverbrauch steigt durch die ständigen LKW-Überholvorgänge bei dem Transitgespann extrem an."


    Ja ja, darum geht es aber hier nicht. Mir geht es um diese, typisch deutsche, Bürokratie-Posse.


    Zurück zu den Fakten: ich könnte also meinen Hänger mit 100er-Freigabe eintragen lassen und fahren. Selbstverständlich NUR mit meinem Transporter oder einem ähnlich scheren Zugfahrzeug. Das ergibt für mich ein lustiges Bild auf der Autobahn:


    • Mein Transit mit Hänger und 100er Plakette und Tempo 100 - legal!

    • Ein VW-Bus mit meinem Hänger mit 100 Plakette – nur bis Tempo 80 legal!

    • Mein Transit ohne Plakette am selben Hänger bei Tempo 100 – Bußgeld 170,- €!


    Frage mich, wie das bei einer Kontrolle läuft?

    1. gefahrenes Tempo messen (von vorne???)

    2. Plakette prüfen (von hinten???)

    3. Gewichte in den Fahrzeugpapieren prüfen und nachrechnen?


    Im Ausland schert sich da keiner drum und jeder dürfte mit Golf, Bulli oder Transporter und Anhänger ohne Unterscheidung der Ausstattung fahren:

    90 in Kroatien, Luxemburg und Spanien,

    100 in Bulgarien, Österreich, Portugal, Schweiz (?), ... und sogar

    120 in Belgien und 130 in Frankreich!

    (auf Autobahnen).


    Was für ein Quatsch! Warum übernehmen wir nicht endlich mal die VERNÜNFTIGEN Regelungen in der EU? :handgestures-salute:


    So, eigentlich egal. Fahre lieber mit 1-2 Dicken mit 130 im Transporter. Aber vielleicht trägt sich ja jemand anderes mit diesen Gedanken und der Punkt, dass man den höheren Wert unter (G) annehmen darf, fand ich schon interessant. :romance-ballandchain:

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

  • #2

    .... Weil dadurch ganz doll viele Sesselpupser-Posten überflüssig wären und die armen sich dann einen Job suchen müssten, wo sie auch wirklich arbeiten müssten. Man reglementiert sich lieber zugrunde in diesem Land, als dass man die ganzen bürokratischen Mühlen mal ein Update verpasst und verschlankt.

    Aber zum Thema bzw auch als Gedankenanstoß:
    Wer darf was mit dem B-Führerschein fahren? Ich hab damals gelernt in der Fahrschule: Auto + 750kg Gesamtgewicht Hänger UNgebremst, Tempo 80. Dann steht da im Netz (bsp. https://www.adac.de/verkehr/ru…h-mit-der-klasse-b-fahren ), wenn über 750kg, dann aber nicht mehr als 3,5t Zulässige Gesamtmasse (Auto voll + Hänger voll). Wieso vereinfacht man das nicht einfach und macht generell: bis 3,5t zGm, egal ob der Hänger 400kg, 750kg oder 1500kg hat?

    DAS ist deutsches Bürokratieverständnis. Hauptsache so kompliziert wie möglich formulieren, denn die Strafen sind verlockend hoch.


    Zu deinem Thema Andi:
    Fahr mit Hänger gemütlich 80, dann brauchst etwas länger, bist aber entspannter unterwegs und kannst im Windschatten von nem LKW auch noch Sprit sparen. :lachen:

    Es grüßt


    Yannik aka Twinner :wboy:

  • #3

    Ja, es könnte einfacher gehen.


    Was ich vorhin gar nicht auf den Punkt brachte:


    Mein eingetragenes Leergewicht (G) ist 2253-2603 kg. Als L2H3 mit einfachen VR-Antrieb ordne ich mich mal nahe der unteren Grenze ein, allerdings habe ich zwei schwere Sitzbänke mehr als ein reiner Transporter. Sagen wir mal, mein Auto hat real 2400 kg leer, dürfte also nicht 100 mit dem Hänger fahren. Darf ich nur, weil ich auch das theoretische Höchstgewicht von 2603 kg annehmen darf. Genau genommen darf ich es ab 2500 kg Leergewicht (2500 kg x 0,3 = 750 kg).


    Mit eingetragenen 2400 kg plus 100 kg Zuladung dürfte ich es aber wieder nicht ... totaler Nonsens.


    Ähnlich mit einer kleinen Brücke und einer kleinen Straße hier im Ort. Gesperrt über 2,5 t zGG. Da mein Transit aber 3,5 t zGG hat, dürfte ich da nicht durch, auch wenn er leer unter dem Grenzwert liegt.


    Die spinnen, die Deutschen!


    Wie gesagt: damit genau das nicht mehr passiert, lade ich meine Dicke in den Laderaum und fahre gemütlich 120-130 ... :happy-bouncyyellow:

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

  • #4

    Das stimmt für Österreich so nicht ganz!

    Wenn du mit einem Kfz einen schweren, gebremsten Anhänger ziehst, dann darfst du Überland nur 80, auf der Autobahn 100 km/h fahren.

    Mit einem leichten ungebremsten Anhänger und wenn das Gesamtgewicht des Gepanns über 4250 kg liegt (das ist bei uns die Sonderkennung (BE/Code 96; z.B. Womo mit hzGG 3500 und Anhänger mit hzGG 1300 kg) 70 Überland, 80 auf der Autobahn.

    Und dann kommen sonstige noch einschränkende Gebote, wie zum Beispiel auf der ital. A22 (Brenner bis Modena) wo du ein Überholverbot mit Kfz mit Anhänger hast (das sind bis Modena immerhin rund 300 km) und für LKW zumindest bis Bozen ein 60 km/h-Limit gilt ... was im Umkehrschluß bedeutet, dass du, sobald du auf einen LKW aufläufst hinter diesem mit 60, ab Bozen mit 80 km/h hinterher kriechen darfst, weil überholen darfst ihn ja nicht ;)

  • #5

    Die von-bis Amgabrn ergeben sich, weil für das Chassis eben verschiedene Aufbauten homologiert wurden und die stehen da alle drin.

    Beibmeinem 1,2T Kastenanhänger ist es viel lustiger: 125 bis 750kg unter G!

    Lustiger wird es dann noch mit der erlaubten Zuladung / für die AHK, wegen des Führerscheins…


    Abhilfe schafft dir dein COC Dokument. Da steht die exakte Masse DEINES Transportets drin (im Originaltustand versteht sich).

    Zumindest stehen da bei mir genau ein Wert.

  • #6

    Das gilt in D auch für Hänger mit 100km/h Zulassung.

    Allerdings auch auf Kraftfahrstraßen, soweit 100 erlaubt sind.

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • #7

    Moin,

    ich habe meinen Anhänger in NRW gekauft und in Hessen mit 100 km/h Zulassung zugelassen.

    In NRW hätten sie den Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs sehen wollen, bevor sie das eintragen.
    In Hessen hatten sie mich nur gefragt, ob ich die Regeln kenne, wann ich 100 km/h fahren darf.
    Das finde ich pragmatischer. Weil, auch wenn mein eigenes Auto nicht schwer genug ist, ist es vielleicht der des Kumpels oder so.
    Die Regeln überprüft keiner auf der Straße Straße und die mobilen Prüfstellen mit Fahrzeugwaage benötigen sie für LKWs. So kann ich auf der Autobahn, ohne Aufsehen zu erregen, gesittet LKWs überholen seit vielen Jahren, auch wenn mich die Polizei zeitgleich auf der linken Spur überholt.

  • #8


    So ein Schild?
    Dann gilt die tatsächliche Masse.



    Verkehrsschilder: Verkehrszeichen und ihre Bedeutung | ADAC
    Egal ob auf der Autobahn, der Landstraße oder innerorts, weit und breit trifft der Verkehrsteilnehmer in Deutschland auf einen regelrechten Schilderwald. Dabei…
    www.adac.de

    Gruß aus'm Weserbergland
    Lars :happy-sunny:


    Schräglage = Qualitytime! :handgestures-thumbupleft:

  • #9

    Der Bürokratie Wahnsinn liegt nicht nur an Deutschland. Als ich meinen Führerschein gemacht habe, gab es Klasse 1 bis 5. Erst mit Übernahme der EU Regelung wurde es kompliziert.

    Und mal ehrlich, was wissen wir denn genau über Bürokratie in anderen Ländern?

    Mit Grüßen aus dem Frau-Holle-Land

    Axel

  • #10

    Die Klassen mit Buchstaben gab es schon immer, z. B. im internationalen Führerschein.
    Die Klassen 1 - 5 waren deutscher Sonderweg, wie z. B. derzeit B196 oder so.
    Auch hier die Regel, dreiziffrige Zahlen sind nationale Ergänzungen.

    Für 90 % ist es einfach, sie dürfen Autos fahren, keine Motorräder, Laster oder Panzer.
    Die, die das dürfen, wissen das dann auch.

    Die Bürokratie in anderen Ländern ist nicht immer weniger.
    Hier ist es langsam und meist nachvollziehbar. In Ländern des Südens kommt noch das Ü-Ei Moment dazu.
    Es könnte trotzdem in manchen Sachen einfacher sein.

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