Moin,
nur mal so zum Gedankenaustausch. Für mich spielen Anhägerfahrten wegen meines sich im Ausbau befindenden Moped-Campers keine wesentliche Rolle mehr. Aber ich bin gerade wegen einer anderen Sache über eine Info gestolpert und bin der theoretisch nachgegangen.
Mir war schon bekannt, dass man auch 750 kg-Hänger mit 100 fahren darf, wenn das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Hänger passen. Konkret: das zGG des Hängers darf nicht schwerer sein als das 0,3fache des LEERgewichts des Zugfahrzeugs. In der Realität entspricht das einem Leergewicht von 2500 kg gegenüber dem zGG von 750 kg des Hängers.
Es gibt noch ein paar weitere Faktoren, die hier nachzulesen, aber in meinem Fall gegeben sind:
https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/
In meinem Fahrzeugschein steht unter (G) ein Leergewicht meines Transits von 2253 kg - 2603 kg. Aha. Von - bis, mit einer Differenz von 350 kg! Sehr aussagekräftig. Okay, die Ausstattungsvariante bestimmt natürlich das individuelle Leergewicht. Ich habe das kurze, aber hohe Modell mit Vorderradantrieb und bin sicher leichter als der L4H3 Allrad. Nachvollziehbar. Warum in MEINEM Fahrzeugschein, der ja MEIN Fahrzeug beschreibt, nicht MEINE Daten stehen, erschließt sich nur den Bürokraten des KBA. Anyway ...
Der Hersteller meines Alutrail-Anhängers sagte, dass ich hier den Höchstwert ansetzten darf und somit kommt mein Gespann - theoretisch - in den Genuss der 100er Zulassung. Selbstverständlich benötige ich dafür ein Einzelgutachten (Gebühren!) und einen neuen Schein und die Plakette von der Zulassung (noch mehr Gebühren!!!).
Mein Hersteller schreibt dazu: "Das sich der Zeitaufwand und die Kosten durch kürzere Fahrzeiten nicht in 20 Jahren rechnet brauchen wir Ihnen wohl nicht zu sagen. Der Kraftstoffverbrauch steigt durch die ständigen LKW-Überholvorgänge bei dem Transitgespann extrem an."
Ja ja, darum geht es aber hier nicht. Mir geht es um diese, typisch deutsche, Bürokratie-Posse.
Zurück zu den Fakten: ich könnte also meinen Hänger mit 100er-Freigabe eintragen lassen und fahren. Selbstverständlich NUR mit meinem Transporter oder einem ähnlich scheren Zugfahrzeug. Das ergibt für mich ein lustiges Bild auf der Autobahn:
• Mein Transit mit Hänger und 100er Plakette und Tempo 100 - legal!
• Ein VW-Bus mit meinem Hänger mit 100 Plakette – nur bis Tempo 80 legal!
• Mein Transit ohne Plakette am selben Hänger bei Tempo 100 – Bußgeld 170,- €!
Frage mich, wie das bei einer Kontrolle läuft?
1. gefahrenes Tempo messen (von vorne???)
2. Plakette prüfen (von hinten???)
3. Gewichte in den Fahrzeugpapieren prüfen und nachrechnen?
Im Ausland schert sich da keiner drum und jeder dürfte mit Golf, Bulli oder Transporter und Anhänger ohne Unterscheidung der Ausstattung fahren:
90 in Kroatien, Luxemburg und Spanien,
100 in Bulgarien, Österreich, Portugal, Schweiz (?), ... und sogar
120 in Belgien und 130 in Frankreich!
(auf Autobahnen).
Was für ein Quatsch! Warum übernehmen wir nicht endlich mal die VERNÜNFTIGEN Regelungen in der EU?
So, eigentlich egal. Fahre lieber mit 1-2 Dicken mit 130 im Transporter. Aber vielleicht trägt sich ja jemand anderes mit diesen Gedanken und der Punkt, dass man den höheren Wert unter (G) annehmen darf, fand ich schon interessant.