Tempomat Veridian Cruise SD06 18/19

  • #41

    Danke an die letzten 2 wo mich verstehen.

    Das Teil kommt nicht aus der EU hat kein ABE oder EG Nummer.

    Nur weil ich 3 mal durch Rot gefahren bin und wurde nie bestraft ist es nicht Erlaubt.

    Ich kann alles machen solange es nix passiert ist alles gut.

    Mich Interessiert es wo steht ob ich das Teil Einbauen darf solange mir das keiner Schriftlich belegen kann ist es nicht so.

    Solange bwm es mir belegt mit er hat mit einem geredet .

    Darüber lacht sich Jeder Richter und Sachverständiger kaputt.

    MfG

    Stefan

  • #42

    Ich bin jetzt nicht in alle Tiefen meines "Giftschranks" vorgedrungen und habe insbesondere um die mehr als umfangreichen Unterlagen zum Thema harmonisierte Verordnung zu den Typprüfungen Fahrzeugklasse "L" (Kraftrad) einen Bogen gemacht.


    Für die Fahrzeugklassen "M" (PKW) oder N (Nutzfahrzeug) gibt es die ECE R89 die zum Thema

    Geschwindigkeits-Begrenzungseinrichtung (SLD) oder einer einstellbaren Geschwindigkeits-Begrenzungseinrichtung (ASLD) alle erforderlichen Bedingungen für den "Tempomaten" enthält.


    Eine gleichartige ECE Norm für die Fahrzeugklasse "L" gibt es derzeitig noch nicht - ABER die entsprechenden Vorschriften incl. den serienmäßigen Abstandradar existieren möglicherweise schon in den Typprüfungsunterlagen oder in UNECE Vorschriften.


    Dieses Feld könnte aber momentan noch eine "Grauzone" sein.


    Unkritisch ist aber die Sicherstellung der ECE R10 da ein Eingriff in die Fahrzeugelektronik (Drosselklappe und Abschaltfunktion über Bremse und Kupplung) erfolgt und seitens der GRA keinerlei Fehlfunktionen z.B. beim Bremslicht oder der Position der Drosselklappe erfolgen darf.


    Ich würde mich daher weder zu der Aussage "kann eingebaut werden" oder "kann nicht eingebaut werden" hinreißen lassen.

    Wenn keine ECE R10 dokumentiert ist folgt daraus aber die Aussage, dass ein Einbau nicht erlaubt ist.

  • #43

    In der ECE R89 geht es um Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungsanlagen und nicht um Geschwindigkeitsregelanlagen.


    Auch reden wir hier über Fahrzeuge aus dem Jahr 2018/2019,welche vor der Geschichte mit den Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen homologiert wurden.


    Bezüglich "irrelevanter Anbauteile", eine fest angeschraubte Gepäckplatte zb. aus dünnem Metall, ggf noch scharfkantig, ist alles andere als ungefährlich.

    Lass mal bei ner scharfen Bremsung nen Radfahrer auffahren, der sich daran die Halsschlagader aufreißt.


    Und wenn wir gerade dabei sind, lest mal eure Betriebsanleitung vom Bike durch. Da steht drin, dass nur vom Hersteller (Honda) freigegebenes Zubehör montiert werden darf.


    Wer sich jetzt noch Gedanken bezüglich des nachgerüsteten Tempomaten macht (wir reden nicht von einer Fixierung des Gasgriffs), sollte losziehen und sein nicht von Honda freigegebenes Zubehör abschrauben.

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