Ab April 2025, Testbetrieb für den digitalen Fahrzeugschein

  • #32

    Pilotierungsphase ab April. Kann morgen sein oder in vier Wochen.

    Die App ist aber tatsächlich noch nicht veröffentlicht.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #33

    Schon mal „Achtung Kontrolle“ Videos mit den bayerischen Moped Bullen gesehen? Ist ihr Steckenpferd die ABE in Papierform vorgelegt zu bekommen. Sonst legen sie eiskalt still. Genauso wie sie Dutzen, die große Sorge über den fehlenden Reflektor hinten äußern und dann noch die Leute unterschreiben lassen was sie so alles „verbrochen“ haben. Widerspruch damit ausgeschlossen.


    Es gibt natürlich wie überall solche und solche, wenn du an einen hochnäsigen Wachtmeister gerätst kannst du ohne die richtigen physischen Papiere nix machen. Oder eben alles eintragen lassen…

  • #34

    :confusion-helpsos:

    Du argumentierst jetzt nicht mit einer TV-Sendung??? :shock:


    Grundsätzlich hilft es, zumindest ein Stück weit seine Rechte zu kennen, dann kann man gelassener rangehen.


    Auszug aus dem relevanten Teil des §19 (4) StVZO:


    (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen


    1.

    des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält,


    2.

    des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 3 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis oder die Genehmigung mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen,

    mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 13 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.



  • #35

    Bei dem ganzen gedöns habe ich nur ein paar Probleme:

    nochmals ne App für irgendwas

    mehr Ärger beim Einrichten, Passwörter oder Briefe mit ner Pin die ich bekomme und gut aufbewahren muss

    maximaler Ärger wenn ich das Handy wechsle....


    Es graust mich schon davor in zwei Monaten ein neues Handy zu holen, weil meine allerliebste Frau schon auf mein aktuelles Fold wartet.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #36

    Es wird ja niemand gezwungen das zu nutzen! Ich freue mich schon drauf.

    Viele Grüße


    Holger


    Honda Africa Twin CRF 1100L ES (SD13, 2024)

    Honda NX 500 (PC72, 2024)

  • #37

    so ist es: Gezwungen wird niemand und dank moderner Technik und Assistenten ist das Übertragen eines alten Gerätes auf ein Neues schnell erledigt.

    Beim Wechsel vom iphone 11 pro auf das 16pro hat es ungefähr ne Stunde gedauert, die 150GB an Fotos inkl. wlan-passwörter und sonstiger Zugangsdaten aus den Apps automatisch zu übertragen. Ich musste da bloß am Anfang mit dem neuen Handy eine spezielle Grafik am alten Handy abfotografieren und die Geräte nebeneinander liegen lassen.

    ich glaub ledigllich die Banking-Apps brauchten ihr Login-Passwort neu und das kann man dan Passwort-Tresor ja auch mittlerweile irgendwo speichern und muss den Krams dann nicht in seinen Unterlagen raussuchen.


    Aber ich schweife ab ;)
    Ich werde mir das auf jeden Fall mal ansehen. Wenn mehrere Scheine gespeichert werden können, wäre es eine Bereicherung bei 3kfz + Anhänger.

    mit bis zu drei Farhzeugscheinen durch die Gegend zu gondeln spar ich mir gern.

    Fehlt nur noch der Führerschein, dann kann das Portemonaie bei untertätiger Abwesenheit von zu Haus eigentlich schon abgeschafft werden.

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