Ab April 2025, Testbetrieb für den digitalen Fahrzeugschein
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#63 Alles anzeigenHallo Olaf,
OT on
es gibt doch auch mittlerweile E-Sim.
OT off
Hatte ich, wenn die gelöscht ist geht da online nix mit neu!
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#64 Alles anzeigenDa fällt mir ein, meine Frau aus Schweden ist da mal wieder ausgenommen, da sie keinen deutschen Personalausweis besitzt.
Sie könnte sich evtl. bei der Kfz-Zulassungsstelle einen QR-Code besorgen, mit dem sie den Kfz-Schein auf ihr Handy kriegt. Dann gibt sie den digitalen Schein an dich weiter, und du hast ja einen deutschen Perso.
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#65 Alles anzeigenUnd wer sich jetzt irgendwelche Szenarien ausdenkt, wo es mit einem Dokument auf einem Smartphone Probleme geben könnte, der muss auch mal seine eigene Rolle als Staatsbürger hinterfragen: Es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, für die Polizei oder wen auch immer alle möglichen Papiere bereit zu halten. Es reicht, wenn ich sie besitze. Das ist übrigens auch beim Personalausweis so. Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen, er ist aber nicht verpflichtet, ihn immer dabeizuhaben. Ich denke, in der Praxis wird es ausreichen, wenn man auf Verlangen ein Foto vorzeigen kann.
Ich wiederspreche eigendlich nicht gerne. Jedoch sagt die Rechtslage da eindeutig etwas anderes.
Zitat:
1)
Kopie vom Fahrzeugschein im Auto: Ist das der Königsweg?
Statt das Original mitzuführen, sind einige Kraftfahrer dazu übergegangen, eine Kopie vom Fahrzeugschein im Auto zu lassen. Auf diese Weise gelangen Diebe nicht in den Besitz des echten Dokuments. Im Grunde wäre dies auch eine clevere Idee, allerdings müssen Fahrzeugführer bei einer Kontrolle stets das Original vorzeigen können.
Auch wenn einige Polizisten kulant auf eine solche Kopie reagieren, schützt sie letztlich nicht vor dem Verwarnungsgeld. Die Ordnungswidrigkeit, das Original nicht vorzeigen zu können, ist selbst dann erfüllt, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt.
2)
Sie müssen den Fahrzeugschein im Auto mitführen
Sie müssen als Fahrer den Fahrzeugschein im Auto mitführen.Sie müssen als Fahrer den Fahrzeugschein im Auto mitführen.
Es ist eine klassische Situation: Sie waren mit dem Fahrzeug unterwegs und geraten in eine Polizeikontrolle. Der Beamte wünscht Ihnen freundlich einen guten Abend und fragt direkt nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren.
Können Betroffene in einer solchen Situation die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorzeigen, folgt in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen sondern nach Gesetz Staatsbürgerpflicht.
Wo es keine Mitführpflicht gibt, ist der Personalausweis sondern lediglich eine Vorzeigepflicht. Da hast du natürlich Recht.
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#66 Alles anzeigenUnd wer sich jetzt irgendwelche Szenarien ausdenkt, wo es mit einem Dokument auf einem Smartphone Probleme geben könnte, der muss auch mal seine eigene Rolle als Staatsbürger hinterfragen: Es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, für die Polizei oder wen auch immer alle möglichen Papiere bereit zu halten. Es reicht, wenn ich sie besitze. Das ist übrigens auch beim Personalausweis so. Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen, er ist aber nicht verpflichtet, ihn immer dabeizuhaben. Ich denke, in der Praxis wird es ausreichen, wenn man auf Verlangen ein Foto vorzeigen kann.
Das sehe ich etwas anders. Du hast eine Mitführungspflicht, da du dich zu jeder Zeit ausweisen musst. Natürlich musst du nicht jeden daher gelaufenen Dulli deinen Ausweis zeigen, der Polizei aber schon.
Viele Fragen nach dem Ordnungsamt. Diesen bist du nicht Ausweispflichtig. Das Ordnungsamt ist so etwas wie ein "kastrierter" Hund, der Bellen aber nicht beißen darf.
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#67 Alles anzeigenIch wiederspreche eigendlich nicht gerne. Jedoch sagt die Rechtslage da eindeutig etwas anderes.
Die Rechtslage ist das eine, die tägliche Praxis das andere. Ich hatte bereits vor Jahrzehnten, als mein Führerschein noch eine graue Pappe war, einen zu kleinen Geldbeutel und deshalb Kopien drin, sogar in Farbe, aber um 50 Prozent verkleinert. Ich bin damals in München tatsächlich mal angehalten worden, der Rennleiter hat die Kopien bemängelt. Dann habe ich ihn angelächelt und gesagt: "Sie haben in ihrem Streifenwagen doch bestimmt einen Computer. Da haben Sie doch bestimmt, noch bevor Sie ausgestiegen sind, schon mein Kennzeichen durchgejagt - und wissen, dass gegen mich nichts vorliegt, oder?" Dann hat er mich weiterfahren lassen.
Ich wohne jetzt seit acht Jahren in einer Siedlung, die durch drei sehr enge Straßen zu erreichen ist. Die Straße, über die ich am häufigsten reinkomme, endet an einer Einmündung, an der ich nicht links abbiegen darf. Ich mache es dennoch, denn sonst muss ich ca. 2 km Umweg fahren. Ich verstoße also an dieser Stelle im Schnitt dreimal pro Woche gegen die StVO. Macht bei 50 Wochen im Jahr und acht Jahren 1200 Verstöße - und 2.400 gesparte Kilometer. Stell dir mal vor, ein Gendarm stellt mich und gibt mir ein Ticket. Ja und?
Wenn Risikovermeidung und Obrigkeitshörigkeit meine obersten Lebensmaximen wären, hätte ich sicherlich nicht ausgerechnet das Motorradfahren angefangen;-)
Alles anzeigenDas sehe ich etwas anders. Du hast eine Mitführungspflicht, da du dich zu jeder Zeit ausweisen musst. Natürlich musst du nicht jeden daher gelaufenen Dulli deinen Ausweis zeigen, der Polizei aber schon.
Keineswegs. Du musst einen Perso oder Reisepass besitzen, aber nicht bei dir haben. Das Schlimmste, was die Polizei dann mit dir machen kann, ist dich zur Wache mitnehmen, um deine Identität festzustellen. Das wird sie aber nicht machen, wenn es andere Wege gibt, deine Identität festzustellen. Bei uns hat es nebenan mal gebrannt und der Wohnungsmieter war abgängig (seine beiden kleinen Kinder hat der Arsch in der Wohnung zurückgelassen). Da hat die Polizei sofort nach ihm gesucht - und bei einem beteiligten Beamten sah ich einen Datensatz mit seinem Foto auf dem Smartphone. Was man als Kraftfahrer mitführen muss ist ein Führerschein und eine Zulassungsbescheinigung fürs Fahrzeug. Zur Identifikation reicht ein Führerschein locker. Disclaimer: Für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Asylbewerber, gilt meines Wissens konkret eine Mitführungspflicht eines entsprechenden Dokuments.
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#68 Alles anzeigenHatte ich, wenn die gelöscht ist geht da online nix mit neu!
Ok
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