Rückbau von überschüssigem Euro 5+ Geraffel

  • #61

    Nein, der maximale Regress ist auf 5.000 Euro begrenzt.


    Aber ihr dürft gern weiterhin veraltete Informationen verbreiten, wenn euch das freut.


    Ich bin hier jedenfalls raus.

  • #63

    Da geht es aber um die Folgen einer erloschenen Betriebserlaubnis sondern um die Schadensabwicklung, Obliegenheitsverletzungen als Versicherungsnehmer bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens... Also andere Baustelle.


    Konzentrieren wir und doch lieber ob ein Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist und ob das Fahrzeug trotz erlöschen der Betriebserlaubnis noch über einen grundsätzlichen Versicherungsschutz verfügt, bei dem der Halter in Regress genommen werden kann.


    Wir reden über den §19(2) der StVZO, den § 69a der StVZO und den jeweiligen Versicherungsbedingungen AKB

  • #64

    Ein vorsichtiges Jaein - stimmt wenn wir von "Grob Fahrlässig" reden, dann ist der Regress beschränkt. Im Falle eines vorsatzes kann auch 100% regress fällig werden. Vorsatz ist nicht versicherungsfähig - fährst Du mutwillig jemanden um hast Du 100% des Schadens zu begleichen.

  • #65

    #61

  • #66

    Ein typisches Bild in solchen Foren, ist immer der Versuch, der Belehrung durch Andere.


    Ich kenne jemanden, der jemanden kennt, der wiederum kennt einen anderen, der den KAT aufgebohrt hat und festgestellt hat, dass die AT 1000er den Berg hoch zieht wie Sau und untenrum einfach mehr bums hat.


    Und das Beste zum Schluss. Bei der AU, beim TÜV, ein CO von 0.0 % hat und der Spritverbrauch bei zügiger Fahrweise bei 4.7 Liter liegt.


    Und nun?


    Paragraphen xyz

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