Fahren auf Waldwegen

  • #1

    Hallo,


    ich war gerade etwas überrascht, als ich einen Youtube Video gesehen habe, in dem beschrieben ist, dass das fahren in Deutschland auf Waldwegen, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist, grundsätzlich verboten ist.

    Jetzt muss ich doch mal tscharlie fragen: dann darf man ja hier auch nicht fahren und das ist ja in deiner Nähe.


    Hier noch das Video dazu: Klick


    Ist das alles so korrekt?

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #2

    Hier vielleicht noch der Hinweis dass "in Deutschland" zu allgemein ist - Unterschiedliche Bundesländer haben unterschiedliche Regeln: In Baden Württemberg gibt es z.B. das §37 LWaldG das kurzum sagt: Wald = Verbot (mit Ausnahme, kommt unten). In Brandenburg ist das z.B. deutlich weniger strikt, aber trotzdem geregelt und in Brandenburg sind die Strafen je nach Schwere des Vergehens auch gesalzen. Dort ist meiner Kenntnis nach "überall dort kann gefahren werden, wo es nicht verboten ist" - ja gut, aber was bedeutet das jetzt und wie ist es zu erkennen? Nix Genaues weiß man nicht ...

    In BW ist es eher so: Überall verboten nach §37 LWaldG, außer der Weg die Straße ist dem Verkehr gewidmet. Diese Widmung wird nur leider nicht per Schild angezeigt oder ist nicht automatisch offensichtlich. Je kleiner und waldiger die Straße also wird, umso mehr muss man davon ausgehen, dass diese Widmung fehlt. Jetzt kommt der Haken: Das ist nicht immer eindeutig... im Zweifel beruft sich dann wieder jemand aufs LWaldG und der Endurist hat den Ärger in BW während der Brandenburger durch die Heide brettert.


    EDIT: Habe das Video erst gesehen. Da wirds ja gut erklärt. Hätte ich mir die Tipperei sparen können. :lachen:


    Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung! Ich trage hier nur meinen Laienglauben (nicht -wissen) zusammen.

    MZ RT 125 00  //  CBR 600 F (PC31) 98 // CB 600 F (PC36) 02 // ATAS 1100 (SD09) 22 // Monkey 125 (JB03) 24 // Tenere 700 (DM15) 24

    Einmal editiert, zuletzt von eijo ()

  • #3

    Hier handelt es sich um eine öffentliche Straße und nicht um einen Waldweg.

    Kann man fahren, muss man aber nicht. Denn wehe, es kommt dann ein Langholztransport entgegen :shock:

    Die rechts und links abgehenden Waldwege sind zu Recht alle mit Fahrverbot.

    Viele vermeintliche Waldwege (auch ohne Verbotsschild) sind Rückegassen für den Holzabtransport und enden im Nichts. Dann ist man sprichwörtlich auf dem "Holzweg".

    ne Rote 16er mit DCT ; 8 Forumstreffen 2018-2025


    Carpe Diem :at4:

  • #4

    Wie oben schon geschrieben: nur wenn der Weg öffentlich gewidmet ist, worauf meist ein VZ einen Hinweis gibt, ist es ein öffentlicher Weg. Dieser ist aber auch oft durch VZeichen 250 Verbot der Durchfahrt beschränkt.


    Ansonsten regelt das jeweilige Landeswaldgesetz die Nutzung des Waldes und der Wege. Die Bußgelder sind da auch geregelt und sind ganz schön happig! Daher fahre ich auch beim Endurowandern nie durch Wald.


    Besonders lustig wird es dann noch bei Naturschutzgebieten, da wird es richtig teuer!

  • #5


    Auch das ist (zumindest in NRW) zu differenzieren:


    Wasserschutzgebiet

    Landschaftsschutzgebiet

    Naturschutzgebiet

    Naturschutzgebiet - ausgeschildert als Brut- und Nistgebiet

    Gruß Klaus :character-oldtimer:     :atblue:


    Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von Klaus S () aus folgendem Grund: vertippselt

  • #6

    Grundsätzlich würde ich sagen ist es nicht erlaubt, aber es gibt lokale Ausnahmen. Ein paar kenne ich, aber die liegen eigentlich nie so, dass man daraus eine sinnvolle Strecke bilden könnte.


    Samstag hatte ich mich dagegen etwas verfranst und stand vor zwei Häusern im Wald (bis dato normale kleine Straße). Maps hatte mich dann den Weg folgen lassen (es gab kein Verbotsschild) und als ich dann nach 3km aus dem Wald rauskam sah ich, dass die Straße nur für landw. Nutzfahrzeuge zugelassen ist. Gut, dass mich keiner erwischt hat...

  • #7

    Papp dir einfach ein Schild "Jagdaufsicht" vorne ans Moped und schon sagt niemand mehr was.

    Wie wir alle wissen, ist der moderne Jäger etwas gehfaul und fährt seinen Hochsitz immer nur mit dem Motorfahrzeug an.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark

  • #8

    Hier stand kein Schild in der Wildeshauser Geest das es verboten ist, also bin ich da gefahren. Ob das wohl in Ordnung war?


    Ob dieser Weg denn wohl erlaubt war? Stand auch kein Schild. Standort auch Niedersachsen, Wildeshauser Geest. LG😊👍


    Habe mir gerade das Video angesehen. Würde da nicht soviel drauf geben, habe auch schon mal schlechte Erfahrung mit dem Adventurist, sprich dem Luke im Netz gemacht, ich war damals nicht seiner Meinung und das passte ihm damals nicht, also, wenn da kein Verbotsschild steht, dann fahre ich da im gemäßigten Tempo, gibt so einige Schotterstrecken hier in der Wildeshauser Geest bei uns, die fahre ich dann ab und zu, gemischt mit Asphaltstrecken wenn ich hier in meinem Lieblingsrevier auf Tour bin. Sind aber meistens auch Strecken wo auch andere fahren, sprich Autos oder Trecker usw.

  • #9

    Was folgen wir daraus?

    In Deutschland ist alles genau geregelt, ausser wenn es nicht geregelt ist.

    Und: ich bin genauso schlau wie vorher.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

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