Dauerleuchten der Blinker abstellen

  • #243

    >>Hier<< steht es auch noch einmal schön beschrieben.....

    Im Zweifel also einfach auf die Änderungen in den UNECE Vorschriften 53.01 (Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6) verweisen,
    welche besagt:



    Alte Fassung:

    6.6. Positionsleuchte vorn

    6.6.1. Anzahl, eine oder zwei



    Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert:


    6.6. Positionsleuchte vorn


    6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.



    Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise. Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein.


    Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.

    Ride On Bastian :auto-dirtbike:

    SD08 Mj.22 |Quickshifter |Conti CTA3 | Scott-Oiler X | org. Heizgriffe | hohe Sitzbank | TOMTOM Rider400 mit SW-Motech Lenkerhalterung | SW-Motech Sturzbügel | Touratech Scheibe S getönt | SW-Motech Tankrucksack Micro inkl. Tankring Pro | SW-Motech Gepäckbrücke | R&G Kennzeichenhalter | Barkbusters VPS | Honda Fußrasten Rally Kit | SC-Project X-Plorer II Auspuff


    Africa Twin RD07a XRV 750 1049238_2.png


    Africa Twin CRF 1100 SD08 1372180_2.png

  • #244

    Nochmal generell:

    UNECE-Regelwerk macht StVZO quasi bedeutungslos in Bezug auf Beleuchtung - nach Aussage sieh hier:

    https://www.autolichtblog.de/2016/09/27/wer-die-vorschriften-fuers-autolicht-macht/


    Wenn die :law-policered: in die StVZO schaut, wird sie eine Umsetzung der UNECE 53.01 dort noch nicht finden - soweit ich weiß steht dort noch die alte Regelung ala "nur weiß nach vorn" drin. In 20 Jahren wird das dann vielleicht angepasst. :handgestures-salute: Wenn man nur in die StVZO schaut, kann man schon auf die Idee kommen, es ist so nicht i.O. (soll jetzt hier keine Verteidigung von irgendwas sein...)


    Mir ist der Gültigkeitsbereich bzw. Anwendungsbereich der StVZO gegenüber diesen "außer Kraft setzenden" UNECE-Regularien noch nicht ganz klar. Es ist doch nichts anderes, als dass Passagen nationalen Rechts, mit einer ECE-Verordnung außer Kraft gesetzt werden bzw. erweitert werden - z.B. gelb geht auch statt weiß. So kenne ich es auch von anderen Gesetzen aus anderen Bereichen. Teile der StVZO gelten für diese Fahrzeuge dann eigentlich nicht mehr in der bestehenden engen Formulierung bzw. die Regeln sind damit aufgeweicht - wie die dauerleuchtenden Blinker z.B.

    Ich habe aber auch mal etwas von einer weiterführenden nationalen Typprüfung gelesen - weiß aber nicht ob das hier Anwendung findet (und es kann mir auch egal sein). Wenn das bei der AT der Fall wäre, wäre das doch nicht im Einklang mit der StVZO möglich, wenn diese widerspricht. Da soll einer durchsehen ...

    Hier steht nur: https://www.kba.de/DE/Themen/T…igungserteilung_node.html

    "Die Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab."

    Da steht leider nicht "UNECE überstimmt StVZO bei Widersprüchen". Das wäre doch mal was. :lachen:

    Hier steht es dagegen schon im Falle von Autos:

    https://www.autolichtblog.de/2016/09/27/wer-die-vorschriften-fuers-autolicht-macht/

    StVZO im Prinzip bedeutungslos - UNECE macht die Regeln. Scheinbar steht das sogar in der STVZO laut diesem Artikel. Weiterhin lernte ich daraus das ECE nix mit EU zu tun hat. :confusion-helpsos:


    Allerdings gibts dann die Einschränkungen das kein Cherry-Picking erlaubt ist. Entweder ist es ein völlig nach EU-Richtlinien genehmigtes Fahrzeug oder völlig nach StVZO. Aber nicht die Lampe so und die andere so. Zumindest ist das mein Kenntnisstand.


    Es gibt auch irgendwo eine Aufarbeitung der Unterschiede zwischen StVZO und UNECE Formulierungen aus der Zeit um 2013, was natürlich nichts an der Gültigkeit der Dinge ändert.


    Der Punkt ist doch auch, dass es kaum/keine nationale Fahrzeug Typengenehmigungen/Zulassung nach StVZO mehr gibt - Einzelbauten mal abgesehen. Meine CBR von Anfang 98 hat noch keine EU-Typengenehmigung, meine Hornet von 2002 jedoch schon. Die ATs erst Recht. Aber da das scheinbar nix mit EU und nicht EU zu tun hat, sondern mit UNECE vs. StVZO hakelt es gleich ganz aus. :think:


    Soweit ich weiß, ist ab 2005 von allen Herstellern durchgängig (fast) alles nach EU-Typengenehmigungen zugelassen. Ich meine die ATs ab 2016 sind alle e4*irgendwas, was eine niederländische Typengenehmigung sein sollte, die dann genauso für den Rest der EU gilt. Es gibt also schlichtweg keine "deutsche" homologierte Africa Twin, also auch keine Berücksichtigung einer StVZO bei der Homologation.

    Deshalb bekommt man logischerweise auch eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung beim Kauf, die für die Ausstellung der Papiere bei der Zulassungsstelle notwendig ist. Heißt doch, die Serienbeleuchtung ist in der gesamten EU gleich oder? Lediglich Ausstattungsvarianten unterscheiden sich nach Ländern bei dem Motorrad. Alles was einer Zulassung bedarf, sollte aber identisch sein.

    Korrigiert mich hier bitte, wenn das Unsinn ist.

    MrGatekeeper

    Der Text ist immer wieder nützlich und ist identisch zu dem was Honda Deutschland als Service Information im Jahr 2013 an die HH verteilt hat. Es beschreibt schön und verständlich, was in UNECE 53.01 steht und fasst es zusammen. In der Service Information ist auch ein kleines Bildchen zur Veranschaulichung beigefügt. Auf Seite 2 ist sogar beschrieben, dass es zu Vorfällen von "Unglauben" bei den Kunden (aus Sicht der Werkstätten, für die das verfasst wurde) kommen kann und man auf UNECE 53.01 verweisen soll. Denn am Ende kann Honda oder motorradonline viel schreiben, aber wenn unser europäischer Gesetzgeber ein offizielles Dokument veröffentlicht, dann ist das immerhin indiskutabel.


    Ich hab es als PDF jetzt immer bei mir im Handy. Hätte ich das mal vor der Kontrolle gehabt. 8-) Gegen den Plausch ist nichts einzuwenden und ich konnte es gleich für eine Pause nutzen und mal absteigen. :handgestures-thumbupright:


    Zuhause weiß man dann mehr und würde das Gespräch gern nochmal führen. :lachen:


    Am Ende bin ich nur ein kleiner Nichtswisser mit einer AT mit toller Beleuchtung hier. Also nehmt mein Geschreibsel nicht als Rechtsberatung auf :naughty:  :greetings-wavingyellow:

    2000 - 2002 __ MZ RT 125 BJ00

    2002 - 2024 __ CBR 600 F PC31 BJ98 -- RIP

    2013 - heute _ CB 600 F PC36 BJ02

    2023 - heute _ ATAS 1100 SD09 BJ22

    2024 - heute _ Monkey 125 JB03 BJ24

    6 Mal editiert, zuletzt von eijo ()

  • #245

    Es gibt keine reinen Verkehrspolizisten!!!


    Jeder Polizeibeamte in Deutschland ist grundsätzlich gleich und für alles, was der Job des Polizeibeamten zu bieten hat, einsetzbar.


    Die meisten Kontrollen die aus einem Streifenwagen heraus getätigt werden oder bei festen Kontrollstellen, werden von eben solchen Polizeibeamten durchgeführt.


    Es gibt natürlich Dienststellen, welche sich auf spezifische Sachen den Straßenverkehr betreffend, konzentrieren (heißen meist Verkehrstaffel oder ähnlich), aber die sind nicht nur unterwegs und halten alle Motorradfahrer an.


    Der Begriff Verkehrspolizist traf noch zu als es verschiedene Zweige bei der Polizei gab und jemand auch NUR Verkehrspolizist sein konnte, dann aber keine anderen Befugnisse hatte.


    Das war aber noch vor dem Mauerfall!

  • #246

    Polizei ist Ländersache und die Organisation kann sich tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

    In Berlin gibt es die Schutzpolizei, die Bereitschaftspolizei und die Kriminalpolizei. Sowohl die Schutzpolizei als auch die Bereitschaftspolizei nehmen Aufgaben der Verkehrsüberwachung wahr.


    Wenn man es eskalieren lassen möchte, lässt man sich wegen der gelben Lämpchen einen Mängelbericht geben, lässt das Motorrad pflichtbewusst stehen, da es keine Betriebserlaubnis hat, ruft sich eine Taxe, lässt das Motorrad zu einem Honda-Händler bringen, Schreibt eine Anzeige gegen die Polizisten wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB, zugleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer schweren Dienstpflichtverletzung (die falsche Verdächtigung) und eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Dienststelle, weil der seine Mitarbeitenden nicht ausreichend fortgebildet hat.

    Darüber hinaus sind die entstandenen Kosten (Taxe, Motorradtransport u.a.) aufgrund der Dienstpflichtverletzung zu erstatten.


    Hei, ist das ein Spaß !!!

  • #248

    Neeheee, so wie mancher Polizist es sagen würde" Es steht so im Gesetz das er das (versuchen) darf" =O

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

  • #249

    Es ist Systemversagen ... es gibt ja auch Urteile nach 2013 (vor allem in Bayern), die zu Geldstrafen verurteilen. Da sollen Richter gesagt haben, für mich gilt die StVZO und nicht EU-Vorschriften. Das wäre dann Rechtsbeugung (§ 339 StGB) und der Richter müsste seinen Job loswerden.

    Mein Prof. sagte mal: Kein Mensch kann so dumm denken, wie ein Gericht zu entscheiden in der Lage ist.

  • #250

    Trotzdem gibts Abstufungen. Nicht jede Unwissenheit, auch von Beamten, muss zu einem schlimmstmöglichen Ausgang für den Probanten führen. Kann aber...


    Am Ende hoffe ich doch einfach darauf, dass dazugelernt wird, dann ist doch allen nachfolgenden Probanten auch geholfen. Eine ziemlich große Wirkung sogar, wenn man bedenkt, wie viele zugelassene Hondas es mit Dauerlicht gibt.


    Ich selbst habe bis nach dem Kauf auch nix davon gewusst und erstmal Google befragt ob das so gehört. Irren ist menschlich und Beamte sind oftmals auch nur Menschen. :zwinker:


    Vielleicht sollte ich auch noch erwähnen, dass ich scheinbar in einer allgemeinen Kontrolle für alle Arten Fahrzeuge war und keine spezielle Motorrad-Kontrolle - da wurden auch Autos angehalten. Ein DEKRA-Mitarbeiter war nicht mit dabei.

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