Damit sind dann alle Freigaben ab DOT 1.18 für Reifen ohne H (nicht V) obsolet

  • #12

    https://www.mopedreifen.de/New…otorr%C3%A4der.html?id=24
    Zitat :
    ---------------------------------------------
    Das bedeutet nun im Klartext:


    Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.
    Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.


    Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
    ------------------------------------------------


    Ich teile diese katastrophale Deutung, habe sie aber bis jetzt nur auf mopedreifen.de gelesen.
    Mopedreifen.de hat allerdings mir gegenüber schon seine Inkompetenz bewiesen.

  • #14

    ich habe mir den TKC 80 eintragen lassen, damit müsste es eigentlich ok sein. Meine Twin hat sowieso keine ABE mehr sonderen eine 21er Zulassung, somit muss ich meiner Kenntnis nach sowieso alles einzeln abnehmen lassen. Dann sollte es ok sein. Nur die alten Freigaben reichen dann wohl nicht mehr, ist aber eh fraglich, ob Freigaben von Reifenherstellern mehr als empfehlenden Charakter haben und von der Polizei vor Ort nicht auch anders beurteilt werden könnten.

    RD04 + SD04

  • #15


    Mit einer vorhandenen Eintragung in den Papieren machst Du es auf jeden Fall spannend. Denn, wie bereits weiter oben auf mopedreifen verwiesen (ob die nun gut sind oder nicht, aber ihr Text ist wie ich finde recht nachvollziehbar), steht dort weiter unten in dem Text der folgende Absatz:
    _____
    Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
    In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.


    Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen (TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!


    Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..


    Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen.
    _____


    Auch wird in dem Artikel darüber fabuliert wie es mit den EG Betriebserlaubnissen und den darin enthaltenen Verweisen auf die Europäischen Rechtsvorschriften aussieht (die e-Vorschrift findet man in den COC Dokumenten. Aber hier habe ich mich dann auch nicht weiter tief in die Rechtsakte eingelesen wo und wie dort im "Europäischen Recht" die M&S Kennzeichnung erwähnt wird.


    Es bleibt also abzuwarten was nach aktuellem Stand ab 2024 (solange man DOT 5217 fährt) so passiert. Haben ja alle noch ein wenig Zeit das entweder für einspurige Fahrzeuge zu ändern oder aber die Hersteller schrauben an den Gummimischungen und schaffen es das "H" zu erreichen oder Conti freut sich nen Ast ab weil der TKC70 Marktanteil um Marktanteil erringt. :)

  • #16

    Hidiho
    Im F650 Forum wurde das eigenartigerweise schon umfangreich diskutiert (eigenartig deshalb, weil die Einzylinder F650GS dank 165 km/h Höchstgeschwindigkeit davon überhaupt nicht betroffen ist). Dabei hab ich jede Menge dazu recherchiert


    Was passiert ist: die Ausnahmeregelung für Winterreifen (Reifen mit geringerem Speed Index als Fahrzeug mit sichtbarem Sticker ist erlaubt) bestand und besteht weiterhin. Was geändert wurde ist die Definition eines Winterreifens, was für sich betrachtet sogar Sinn macht. Die früher als Winterreifen geltende M+S Kennzeichnung hängt nämlich nur von der Profilgestaltung ab, die jetzt gültige Berg-Schneeflocke dagegen von Profil und Gummimischung.
    Das macht wie gesagt für Winterreifen isoliert betrachtet sogar Sinn, weil so höhere Anforderungen an Winterreifen gestellt werden. Damit wurde aber versehentlich das Schlupfloch für offroad Bereifung auf starken Motorrädern geschlossen. Und ich denke, dass man davon ausgehen kann, dass ein Schlupfloch, das versehentlich geschlossen wurde, nicht absichtlich wieder geöffnet wird. Damit konnte man Reifen mit geringerem Speedindex ab sofort nur noch in weicher Gummimischung fahren (der K60 Silica zum Beispiel hat glaube ich die Berg-Schneeflocke) aber das will man ja nicht.


    Das ganze ist übrigens durch die Neuregelung auf EU Ebene gekommen. Das ist nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel. Und gilt damit über kurz oder lang in allen EU Ländern.


    Aber


    In der gleichen Verordnung (nachzulesen auf englisch hier, Kapitel 4 im Annex II ist das interessante) gibt es eine andere Regelung für "professional offroad tyres" oder POR tyres. Diese dürfen, wie auch Winterreifen, mit einem Sticker und geringerer Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
    Allerdings sind POR Reifen etwas strenger definiert.
    In dieser Verordnung stehen die Bedingungen drin:
    Minimale Profiltiefe 11mm (wobei ich nicht weiß, ob das nur im neuzustand gilt oder auch nach Benutzung!), Minimum 35% Negativprofil und höchstens einen Speed Index von Q=160 km/h. Der darüber aufgeführte "special use tyres" hat leider in der ersten Verordnung keine Freigabe für eine geringere Geschwindigkeit mit Sticker.


    Das heißt
    In Zukunft müssen entweder auch die "special use tyres" in die erste Verordnung übernommen werden und damit mit geringerem Speedindex mit Sticker fahren dürfen (bei min 11 mm Profiltiefe und min 35% Negativprofil) oder es wird über die bereits gültige POR Regelung laufen, für die aber der Speedindex höchstens 160 km/h sein darf.


    In der deutschen Version der ersten Verordnung steht die Regelung mit den offroad reifen auch drin, allerdings wurde hier "professional offroad tyres" fälschlicherweise mit "Geländereifen für den gewerblichen Einsatz" übersetzt.
    Da die EU bei der Veränderung solcher Gesetze eher schwerfällig ist gehe ich davon aus, dass die betroffenen Reifen in Zukunft über die POR Regelung zugelassen werden. Dann aber nur noch mit Speedindex Q.

  • #17

    Jaaaa aber ... 2 Anmerkungen:


    1. M&S ist nicht Alpine (Schneeflocke). Also gelten alle Eintragungen/Freigaben/Aufkleber rein formal nicht für Alpine, da da explizitr M&S steht, egal ob das technisch tatsächlich 'besser' ist. Ich habe noch keine Freigabe gesehen, wo was anderes stünde. Inzwischen steht meißt sogar explizit: Nur bis DOT17.


    2. Alpine und auch wohl die Offroad-Ausnahme ist für 1-Spurige-Fahrzeuge nicht vorgesehen. Daher darf eigentlich auf einem Motorradreifen das Alpine-Symbol gar nicht drauf. Hat schon jemand eines gesehen?


    Letzteres ist das eigentliche Problem und so ist nunmal die aktuelle Regelung. Sobald das geändert würde wär ja alles ok. Die Politik hat aber keine Lust, mit der Begründung, dass es ja überflüssig sei, weil die Winterreifen-Pflicht für Motorräder ja aufgehoben wurde. Strassenreifen mit zulässigen Speed-Index gibt es ja genug. Und Schotter-Fans oder Fernreisende sind ja sowiese Umweltschweine :o


    PS: Der Silica-Scout steht gar nicht mehr in der Freigabe vom Dezember.


    Hab auch noch einen ganz verständlichen Artikel gefunden (oder stand der schon oben?) : Klick

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #18

    Also werde ich mir wohl einen Satz DOT 2017 K60 Scouts sichern müssen, damit ich zumindest Mitte/Ende der Saison auf dem Reifen bleiben kann. Alternativen sehe ich für mich aktuell auch nicht. Und dann muss ich hoffen, dass Heidenau den K60 nach der neuen Gesetzeslage anpasst, damit ich den auch mit DOT ´18 aufziehen kann. Toi toi toi. Mag nicht dran denken, wie die AT ohne diese Reifen wieder aussieht (alles andere - Vollstoller mal ausgenommen - sieht einfach erbärmlich aus). Abgesehen davon funzt der Reifen für mich und meine Fahrweise einfach vorzüglich! Ich mag ihn behalten!!!

    AT Tricolour DCT S1 2016 Schnitt auf 16tkm: 4,63 l .. seit S2 Modus gut 0,3 l mehr aber auch geiler
    Längste Tagestour: 624 km :clap:
    Davor: 2012er NC 700 X DCT :cry:

  • #19

    Moin zusammen,


    noch ist ja etwas Zeit und Heidenau und Co haben ja im 2ten Halbjahr 2017 angeblich Überstunden gefahren um die Lager vollzupressen.
    Neben dieser ersten "Maßnahme" der Hersteller gehe ich auch davon aus das sie ihren Fehler des verschlafens eingesehen haben und nun hinter den Kulissen fleissig an Optionen überlegen wie man es machen kann das auf Grossenduros weiterhin ein groberer Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex gefahren werden kann.
    Eventuell muss man hier auch einen kleinen Seitenblick in Richtung BMW werfen, denn die in Bayern werden glaube ich auch nicht fein mit dieser Entscheidung sein. Die Standardreifen einer 1200 GS ist zwar auch keine Grobstolle, aber dennoch verkaufen sie immens viel von diesen Dingern und davon geht nunmal auch ein nicht ganz kleiner Teil in die Enduroreiserichtung. Somit haben neben den Reifenherstellern also auch durchaus ein paar Motorradhersteller ein Interesse an einer Korrektur und wie wir wissen ist der Einfluss der Motorrad- / Autobauer um ein viel größer als der der Reifenhersteller.
    Also abwarten, einen Reifen mit DOT 2017 fahren und einen weiteren ordern und dann sieht man was in 2024 gilt....

  • #20

    Dass diese Regelung für einspurige Kfz nicht gelten soll habe ich auch schon in einem Forum gelesen. Aber sowohl in der englischen Version (hier ist allgemein von vehicles die Rede) als auch in der deutschen Version (hier ist von Fahrzeugen die Rede) und habe ich keinen derartigen Hinweis gefunden. Fahrzeuge bzw vehicles schließt für mich grundsätzlich erstmal alle mit ein.


    Ich glaube nicht, dass sich an der Gesetzgebung etwas ändern wird. Aus dem gleichen Grund, warum die Reifenhersteller nicht vorher schon reagiert und die Regelung abschwächt haben. Motorräder und deren Reifen sind als Markt einfach zu unwichtig. Es gibt in Deutschland etwa 43 Mio PKW und etwa 4,3 Mio Motorräder. Aber Autos werden im Jahr im Schnitt etwa 15.000km bewegt, Motorräder dagegen nur etwa 2300km. Wir die Vielfahrer sind im allgemeinen gesehen deutlich in der Unterzahl. Die Mehrheit der Motorradfahrer bewegt ihr Moped 1 mal alle 2 Jahre zum TÜV und an einem schönen Sommertag wird dann die Harley auch mal 150km auf der Landstraße bewegt.
    Und damit ist denke ich die Lobby nicht stark genug.

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