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#322 Hmmm ... also in die Öse muss man nur einhängen, wenn eine solche vorhanden ist. Wenn nicht, dann legt man das Seil so wie bisher um den Kupplungskopf.
Meine Auto von 2015 hat so eine Öse nicht, und die vor wenigen Monaten montierte Westfalia AHK hat so eine Öse auch nicht. Es besteht keine Pflicht so eine Öse nachzurüsten.
Bitte nicht mit Halbwissen Unsicherheit verbreiten. -
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#323 Bitte nicht mit Halbwissen Unsicherheit verbreiten.
ein mann ein wort...
ein forum ein wörterbuch
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#326 Hi,
davon hab ich aber jetzt noch nix gehört, wo gilt das denn?
Zumal das Sicherheitsseil dafür gar nicht lang genug wäre?
Gruß
Th.
Hier in der Schweiz gilt das auch. Meistens ist das Seil sehr wohl lang genug, um es mit einer Schlaufe an der AHK zu befestigen. Ist jedoch eine teure Idee.
Auch nützt es nichts, wenn das Auto ab Werk keine Öse hat. Es muss nachgerüstet werden..
Klingt komisch, is' aber so..
Edit:
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#327 Macht Euch nen Reim draus....
noch nie gehört, aber der link ist eindeutig
die handhabung ist in manchen ländern anders
als in D, ob das natürlich so kontrolliert und um-
gesetzt wird kann ich nicht beurteilen...
danke
und gruß
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#329 Hmmm ... also in die Öse muss man nur einhängen, wenn eine solche vorhanden ist. Wenn nicht, dann legt man das Seil so wie bisher um den Kupplungskopf.
Meine Auto von 2015 hat so eine Öse nicht, und die vor wenigen Monaten montierte Westfalia AHK hat so eine Öse auch nicht. Es besteht keine Pflicht so eine Öse nachzurüsten.
Bitte nicht mit Halbwissen Unsicherheit verbreiten.Ich hätte dazu schreiben sollen ... das was ich geschrieben habe gilt für Österreich. Wohne da ja auch ... und meine Frau hat am Dienstag grad die "E"-Prüfung gemacht und das auch entsprechend gelernt.
Der Link bestätigt ja meine Aussage, bezogen auf AT. -
#330 Danke, lege es meistens um den Kupplungskopf, da mir das Seil für die Öse irgendwie zu lang scheint und schleifen könne bei Kurvenfahrten.
Unser 1996 Passat und unser 2006er Honda haben beide so eine Öse.
Unser 1989er Camper (chassis Mercedes MB100) hatte die auch.
Und zu den Zurrkräften: wo hab Ich was von 10000 geschrieben? Bin wohl blind
Natürlich meinte ich 1000 bis 2000, hab es ja auch so verlinkt.
Genügt denn dann unsere „deutsche“ Sicherung, die dann per Seilzug (an Öse des Kfz) die Bremse beim gebremsten Anhänger auslöst auch den anderen Ländergesetzen oder muss da noch irgendwo eine fette Kette drangebenden werden? Das geht mir nicht ganz klar aus dem Artikel des ADAC hervor.
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