ich habe das Gefühl, du suchst eine Ausrede um Zusatzarbeiten bei 1000km zu rechtfertigen.
Wie wäre es wenn man es lt Wartungsplan so sieht, dass diese von dir genannten Zusatzarbeiten, der Auslieferungskontrolle erst nach 12000 km durchgeführt werden?
Wenn der Händler meint, bei 1000 seine Arbeiten, welche er bei der Auslieferung hätte durchführen sollen, nachzuholen, und dies dann dem Kunden in Rechnung zu stellen, finde ich das nicht ok.
In meinen Augen würde er somit zugeben, dass er bei der Auslieferung seine Arbeiten nicht, bzw nicht korrekt durchgeführt hat.
Ich gehe ja auch nicht bei 13000 nochmal hin, um die vorangegangene 12000er kontrollieren zu lassen.
(wobei das bei der heutigen Arbeitsqualität ebenfalls vorkommt).
Lt Wartungsplan ist die erste "Inspektion" erst bei 12000km fällig.
Davor bei 1000km zusätzlich der Öl Service.
Fragt dee Kunde nach der "ersten (1000er) Inspektion", meint dieser dee Öl Service, bekommt jedoch ein "größeres Paket" verpasst / berechnet.
Was sich auch mit den Aussagen meiner zuvor eingeholten Anfragen deckt.
Ölverschmierte, weil schraubende Grüße,
Klaus