Das ist doch ganz easy.
Sollte das KBA eine Rückrufinformation heraus geben, so werden alle Fahrzeughalter pauschal angeschrieben. Im Text des Rückrufs wird dann einfach ein Vermerk wie „soweit vorhanden, wenn montiert/verbaut, etc.“ eingetragen.
Dann obliegt es dem Fahrzeughalter, sich soweit betroffen, mit seiner Fachwerkstatt in Verbindung zu setzen.
Grüße aus dem wilden Süden,
Allgeier72