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Moin, moin,
mich würde einmal die rechtliche Einschätzung von Euch interessieren.
Ich bin kürzlich, nach langer Zeit, mal wieder angesprochen worden, doch meinen Helm an der Kasse abzunehmen.
Das habe ich zum Anlass genommen, dieses Thema für mich einmal aufzuarbeiten.
An dem Kassenhaus war tatsächlich ein Piktogramm mit einem durchgestrichenen Helm. Hier hat der Betreiber also von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und besteht auf die Abnahme des Helmes. OK, kann er machen...
ABER: an der Tanksäule war kein Schild angebracht. Nur die Üblichen (kein Handy, kein Feuer, kein....).
Mit den Verboten war ich einverstanden und habe also während des Tanken mal nicht geraucht und auch nicht telefoniert. Jetzt ist es aber schon zu einem Vertragsabschluss durch das befüllen des Tanks gekommen (siehe: http://juris.bundesgerichtshof…3aea&nr=56435&pos=0&anz=1)
Erst danach wurden die Vertragsbedingungen einseitig geändert (Ab hier ohne Helm).
Das ist aber ohne meine Zustimmung gar nicht möglich.
Wie wäre das jetzt rechtlich zu sehen? Ich kann meine Vertragspflicht (bezahlen) nicht erfüllen, ohne gegen das Helmtrageverbot zu verstoßen.
BITTE, mir geht es hier nur um die rechtliche Seite. Bitte keine Diskussion über Respekt dem Kassierer gegenüber oder was wäre wenn ich eine Burka tragen würde, usw...
Moin.
Es ist nicht das Hausrecht, sondern es sind die Geschäftsbedingungen, die die Vertragspartner verhandeln können. Im Grunde musst Du Dich VOR dem Tanken darüber informieren, zu welchen Bedingungen hier getankt werden kann.
Wenn Du das nicht machst und durch konkludentes Handeln das Geschäft abschließen willst, musst Du mit den Widrigkeiten leben. Tanken geht mit Helm, bezahlen ohne.
Früher gab es einen Tankwart, der an der Zapfsäule kassiert hat. Früher war alles besser.