Tanken mit Helm: Eine rechtliche Betrachtung

  • #21


    Moin.


    Es ist nicht das Hausrecht, sondern es sind die Geschäftsbedingungen, die die Vertragspartner verhandeln können. Im Grunde musst Du Dich VOR dem Tanken darüber informieren, zu welchen Bedingungen hier getankt werden kann.
    Wenn Du das nicht machst und durch konkludentes Handeln das Geschäft abschließen willst, musst Du mit den Widrigkeiten leben. Tanken geht mit Helm, bezahlen ohne.
    Früher gab es einen Tankwart, der an der Zapfsäule kassiert hat. Früher war alles besser.

  • #22

    Wenn ARAL selbst in seiner internen Mitarbeiterzeitschrift ausdrücklich die Mitarbeiter darauf hinweist,
    das (ob mit Piktogramm oder ohne an der Tür) es für den Kunden keine Pflicht gibt den Helm abzunehmen,

    frage ich mich wirklich warum hier mehr und mehr über das Ziel hinaus geschossen wird.


    Und in den vielen Jahren wurde ich nur zweimal angesprochen,
    einmal von einer Aushilfe die den ersten Tag da war und danach auch nie wieder.
    Einmal von einer Dame die mich seit Jahren kannte und dann selbst darüber lachen mußte.


    Und das sich der Kunde um die Geschäftsbedingungen bemühen muss und diese konkludent anerkennt, das ist einfach nur falsch.



    Kann jeder machen wie er will, aber die Frage vom Fragesteller hier war nicht nach den persönlichen Einschätzungen,
    sondern die rechtliche Beurteilung.
    Und darum zum letzten Mal, wenn ARAL dies selbst intern veröffentlicht, dann wird da zu 100% der Justiziar vorher die Sache beurteilt haben.


    Ps. habe die interne Mitteilung nun doch noch gefunden, diese ist aus dem Jahr 2017 und darin wird gesagt, das man den Kunden freundlich auf die BITTE (nämlich das Piktogramm) hinweisen möchte. ABER das es nur eine Bitte wäre damit der Kunde den Helm abnehmen soll, es JEDOCH keine Pflicht wäre.
    Auch heißt es in diesem Artikel, das die Tankstelle auf das Verständnis des Motorradfahrer angewiesen ist. Und das es anders wäre als in Österreich, wo es (lt. dem Artikel) eine Pflicht gibt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kutte ()

  • #23


    Wikipedia meint (Zitatat)


    "...AGB können also nie durch konkludentes Verhalten zum Bestandteil von Verträgen mit Verbrauchern (wohl aber mit Unternehmern, vgl. § 310 Abs. 1 BGB) werden...."

  • #24

    Wenn ich die Zapfpistole in die Hand nehme, erkenne ich die AGB an.
    Der Vertrag setzt ja zwei gleichlautende Willenserklärungen voraus. Da der Tankstellenpächter seine AGB nicht angepasst hat, als ich erschienen bin, muss ja ein Einverständnis da gewesen sein.
    Der Pächter kann das übrigens als Franchisenehmer unabhängig von Aral selbst bestimmen.

  • #25

    Nocke du liegst falsch.


    "Wenn ich die Zapfpistole in die Hand nehme, erkenne ich die AGB an."
    Nein, siehe oben.
    (Ich mach dann morgen eine Tankstelle auf und schreib in die AGB´s, das jeder Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 100.000€ bezahlen muss. Bis sich das rumgesprochen hat wäre ich ausgesorgt; falls die AGB´s durch berühren des Zapfhahn´s vereinbart wäre.)


    "Der Vertrag setzt ja zwei gleichlautende Willenserklärungen voraus."
    Es müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen sein, und genau daran scheitert es ja, denn Motorradfahrer will den Helm auflassen! Sonst wäre die Diskussion in diesem Beitrag ja überflüssig.


    "Der Pächter kann das übrigens als Franchisenehmer unabhängig von Aral selbst bestimmen."
    Aber nur theoretisch, Aral würde sich das wohl nicht bieten lassen, da könnte ja sonst was drin stehen (siehe meine angedachte Bearbeitungsgebühr als Beispiel).
    Und das würde immer nur auf Aral zurück fallen.


    Und das Risiko bei AGB´s trägt der, der formuliert, von daher wäre jeder Pächter gut beraten hier die Finger davon zu lassen.


    Im übrigen, sei doch mal so nett und zitiere mal aus solchen AGB´s bzw. Vertragstext des Pächter, in dem dann steht das du beim bezahlen den Helm abnehmen mußt.


    ----


    Zur Not kann man ja (wie seinerzeit hier

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    ) fragen was los sei, wenn dich eine Bedienung anfährt, das du den Helm abnehmen sollst. :))).

  • #26

    Leute , Leute , was 'ne Diskussion , Sommerloch ? ,
    weiß jetzt nicht ob ich lachen oder heulen soll . MIR ist im ganzen Leben noch nicht eingefallen mit'm Helm auf'm Kopf zu bezahlen . Aber jeder wie er will , weiter so !
    Gruß , Eddi

  • #27

    Wie wäre es denn mit einem Kompromiss. Integralhelm ab, Klapphelm geöffnet kann auf der Murmel bleiben. Und wenn gefordert, nehmen wir den eben auch kurz ab. Spart uns allen viel Zeit beim Lesen [emoji6] hier im Forum.


    Gesendet von meinem Moto G (5) Plus mit Tapatalk

  • #28

    Ohne eine sinnvolle Erweiterung des Geschriebenen zu bringen wird mir gerade klar, wie sehr ich die letzten 2 Wochen in Schottland vermissen werde.
    Womit verbringen WIR unsere Zeit?


    Abwesende Grüsse,
    Mark

  • #29

    Kleiner Tip am Rande:
    Ich tanke nach Möglichkeit an Shell Tankstellen, da kann man direkt an der Zapfsäule mittels Handy-App bezahlen und braucht nicht zur Kasse.

    Viele Grüße


    Holger


    Africa Twin CRF1100L ES (SD13, 2024)

  • #30

    Die Sache mit der Helmabnahmepflicht in den AGB ist nicht möglich, da die AGB nicht an der Zapfsäule aushängen. Wenn man die ganzen Piktogramme an der Säule als Bestandteile der AGB deuten möchte, fehlt das Helmverbot zu Vertragsbeginn.
    Nachdem ich die Sache jetzt näher betrachtet habe, sehe ich mich gefestigt rechtlich nichts falsch zu machen, wenn ich mit Helm den Verkaufsraum betrete. Moralisch mag das anders aussehen. Es geht halt um das Miteinander und wenn ich meinen Hut auflasse und in einem netten Gespräch in deutscher Sprache höflich gebeten werde, doch den Helm abzusetzen, dann werde ich das sicher beim nächsten Besuch der Tanke auch machen. Wenn ich jedoch von der Tankstellenkassenfachkraft angeflappt werde, dann bleibt der Helm drauf....für immer :P


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