TÜV vs. Positionsleuchten/Standlicht

  • #31

    Ich überlege gerade: die "A-Kennzeichnung" kannte ich noch nicht. Wenn die aber im Glas wäre, wäre das dann IMHO auch nicht richtig, denn die Gläser sind für vorne und hinten einsetzbar (was ja 11+12 erlauben) - also der nächste Konflikt? Wo kann ich das "A" finden? Meine Suche im Web blieb bisher ergebnislos.

  • #34

    Eine verlaessliche Quelle oder Uebersicht ueber die Pruefnummern habe ich nicht gefunden, nur einige alte Dokumente und Eintraege in anderen Foren:

    https://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf

    https://www.motor-talk.de/foru…en-erkennen-t5486117.html

    Das Thema kannte ich, aber dort ging es nicht um Pruefzeichen, sondern um die >gelben< Begrenzungsleuchten. Es haette mich aber interessiert, wie es dort mit den Anzeigen ausgegangen ist ...

  • #35

    Das stimmt so nicht. Der werte Wachtmeister am Straßenrand muss erstmal nur vermuten und kann dir dann eine Nachuntersuchung anordnen. Wenn dabei raus kommt, dass alles legal war/ist musst du nichts bezahlen und kannst wieder nach Hause fahren. Wenn der feststellt, dass du das verändert hast (was ich nicht glaube, Gutachter haben normalerweise etwas Ahnung von der Materie und recherchieren dann erstmal) könntest du gerichtlich dagegen vorgehen, das zieht sich dann aber

    Das stellst du dir ein wenig zu einfach vor.

    Die Möglichkeit mit Verdienstausfall hast du erst, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und auch da nur für das Gerichtsverfahren selbst.

    Und auch dann musst du den Verdienstausfall nachweisen. Also mittels einer Gehaltsabrechnung, auf der explizit ein vermindertes Gehalt ausgewiesen ist. Wenn du Gleitzeit hast - Pech gehabt. Wenn du auf Stundenbasis bezahlt wirst - Pech gehabt. Und selbst wenn du etwas bekommst wird nur der Grundlohn erstattet. Irgendwelche Erfolgsbeteiligungen (z.B. Trinkgeld, Provision) und Erschwerniszuschläge (z.B. Nachtarbeitszuschlag), die du sonst bekommen hättest, werden nicht erstattet.

    Einen Anwalt dafür findest du freilich trotzdem. Der wird ja - unabhängig vom Erfolg - von dir bezahlt.

    Evtl könntest du selbst ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Kontrollierende Polizisten anstrengen aber die Aussichten auf Erfolg sind da sehr gering und bedeuten außerdem erheblichen Aufwand für dich (den du auch nicht erstattet bekommst)


    Werbematerial kann sehr wohl ein Beweismittel sein, je nachdem, was der Richter zulässt. Beim Polizisten brauchst du aber so oder so keine hieb-und stichfesten Beweise. Da reicht es, wenn du den Polizisten überzeugt bekommst. Und dafür kann Werbematerial sehr nützlich sein

  • #36

    Ich hab 24/7 selbst und ständig ... und Fachanwälte, die ein solches Verfahren anstreben finden sich immer.

  • #39

    Ihr diskutiert hier über ein Thema das schon seit mehr als 4 Jahren so im Straßenverkehr unterwegs ist. Wie viele Leute hatten schon die eventuellen Probleme die ihr hier ausdiskutiert? :D


    In jedem Fall hab ich die Nummer von Honda Deutschland innerhalb von sekunden ergoogelt. Sollen sie sich da belehren lassen.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!