2 min google... 3/4 der Lauffläche müssen noch min. 1,6mm haben.... wenn 1/4 komplett abgefahren ist dann stört das wohl keinen... Im Zweifel kommt es wohl wie immer auf den einzelnen Polizisten an an den man gerät....
Zitat von https://bikereifen24.de/motorr…Profiltiefe_beim_Motorrad
§ 36 Abs. 2 StVZO gibt an, dass das Hauptprofil am ganzen Umfang eine Profiltiefe von min. 1,6 mm aufweisen muss. Als Hauptprofil werden die breiten Rillen im mittleren Bereich der Lauffläche gemeint – genauer 3/4 der Lauffläche im mittleren Bereich. Die Ränder der Laufflächen (je 1/8) sind hier nicht ausschlaggebend. Im Zweifelsfall Maßband anlegen und die 3/4 der mittleren Lauffläche exakt bestimmen.