Original Honda Seitenkoffer
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#45 Moin
alle Koffer bis SD06 passen. Von der 1100er SD08 und 09 passt nicht
Gruß Robert
Danke für deine schnelle Rückmeldung
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#47 Ich habe mal ein bischen was für die passive Sicherheit bei Dämmerung und Dunkelheit gemacht und die Original-Alukoffer mit zusätzlichen Rückstrahlern sowie an den äußeren Winkelseiten mit 3M Konturmarkierung (#983 für Festaufbauten) versehen. Die selbstklebenden Reflektoren mit einer Länge von 94mm gibt´s als 6er Pack für´n Zehner hier: https://www.amazon.de/gp/produ…tle_o02_s00?ie=UTF8&psc=1. Diese passen von der Länge genau an die Oberkante des TopCase.
Die selbstklebende Konturmarkierung von 3M (Meterpreis ca. 5 Euro) ist 55mm breit, die am stärksten reflektierende Konturmarkierung am Markt und wird z.B. für LKW-Aufbauten eingesetzt. Weil ich nicht zu bunt werden wollte, habe ich die silberweiße Markierung verklebt, die passt m.E. gut zu den Alukoffern; gibt´s aber auch in rot oder gelb z.B. hier: https://www.reflexfolie.de/kon…81TyEWxeMJ4xoC_WUQAvD_BwE . Auf dem zweiten Bild sieht man schön die Wirkung allein durch die Sonnenreflektion am rechten Reflektor.
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#48 Guude,
von mir aus darfst du dir 50 Rückstrahler ans Moped basteln, das würde mich nicht stören.
Mittlerweile sind mir auch gewisse "Regeln" - und nicht nur innerhalb der STVO-so ziemlich sch... egal geworden.
Und ja- man könnte sagen, "ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt."
Das machen andere nämlich schon lange.....
(Sorry, bin gerade etwas angepisst vom LBM in Mainz - ich sag nur "Rund um die ewige Baustelle Kreuz Mainz)
Zurück zum Thema:
Meines Wissens ist bei einspurigen Fahrzeugen grundsätzlich nur ein Rückstrahler erlaubt.
Das führte damals zu kuriosen Fällen beim TÜV:
Erinnert Ihr euch noch an die Diskussionen damals wegen des fehlenden hinteren Spritzschutzes?
Gefi..... haben sie uns dann deshalb, weil an dem Spritzschutz oftmals ein Rückstrahler verbaut war
und der dann auch gefehlt hatte.....
Heutztage wäre dies beim TÜV ein schwerer Mangel an der Beleuchtungseinrichtung - sprich keine Plakette!
Ich hatte mir 1995 eine neue DUCATI gekauft, natürlich mit -für D- nachträglich angebrachtem Spritzschutz
und einem Rückstrahler drauf. Sah scheiße aus, also weg damit!
Extra für den TÜV wieder drauf gemacht.......
Aussage TÜV: " Das Plastikding dahinten muß aber weg, das geht so nicht!"
Wieso?
"Sie haben zwei Rückstrahler, einmal auf dem Plastiklappen und einmal schon im Rücklicht selbst, das ist verboten!"
Ich mußte tatsächlich den Spritzschutz mit dem Rückstrahler abbauen, sonst hätte er mir keine Plakette gegeben.
Also, von mir aus kannste strahlen wie ein Atomkraftwerk, ich wollte dir das nur als Hinweis geben.
Edith:
hab mal gesucht, hier was dazu:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
beachte Punkt 4: hier heißt es heutzutage "brauchen nur eine..."
Damals hieß es "dürfen nur einen..."
Und Punkt 9 ist auch interessant:
"Nicht an beweglichen Teilen anbringen"
Im Grunde genommen hast du an den Koffern keine Rückstrahler, sondern Begrenzungsleuchten angebracht.
Und die müßten ständig leuchten........
Somit .....
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die von mir verlinkte Seite ist ein wahrer Fundus:
für die "Nebelscheinwerferfahrer" unter uns ist der hier interessant:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
Absatz 7!
Dummerweise steht hier aber das Wörtchen "mehrspurige Fahrzeuge",
sonst könnten/ dürften wir offiziell damit nicht "E" geprüfte ALI BaBa Lampen dranmachen.
Sie müssen nur getrennt geschaltet werden und dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.....
"Uups,habe ich vergessen auszumachen, hatte vorhin noch was in meinem dunklen Geldbeutel gesucht...."
An meinem damaligen Geländewagen hatte ich die hellsten LED`S ohne "E", die es gab. TÜV und Polizei hatten keine Chance,
nachdem ich denen den Ausdruck vorgelegt hatte...
Wenn ich ehrlich bin, waren die Lampen aber sinnlos, da ich sie auf dem Dach montiert hatte und während der Fahrt mich selbst geblendet haben! Deshalb habe ich die auch tatsächlich kaum benutzt. Aber geil hell waren sie!
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#49 Also, von mir aus kannste strahlen wie ein Atomkraftwerk,
Super Gunther!
Meines Wissens ist bei einspurigen Fahrzeugen grundsätzlich nur ein Rückstrahler erlaubt.
Meine ehemalige CBF hatte werksmäßig am Originaltopcase einen überdimensionierten Rückstrahler eingebaut und zusätzlich einen Rundumrückstrahler, wie auch viele andere marktübliche TC´s. Ich denke daher, dass mindestens am Topcase Rückstrahler zulässig sind. Vielleicht liegt´s daran, dass diese an den Koffern (also an der "Ladung") und nicht am Motorrad selbst verbaut sind und/oder das "Signalbild" des Motorrades nicht verändert wird ?! Givi baut übrigens auch Seitenkoffer mit integrierten Rückstrahlern: https://www.givi.de/produkte/seitenkoffer/monokey-side/v37nn
Den TÜV halte ich in diesem Zusammenhang auch eher für unproblematisch: Wenn der meckert, nehme ich die Koffer einfach ab; das Gesicht würde ich dann gerne sehen...
Solange die Rennleitung also nicht auf einer Entfernung der Rückstrahler besteht, bin ich daher lieber etwas sichtbarer unterwegs; gerade hier im Norden, wo die Sonne so selten scheint
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