Neuregelung zu Motorradreifen - Reifenfreigaben wertlos

  • #121

    Ich würde ja auch ja sagen aber beim PKW steht der geringere Geschwindigkeitsindex ja nirgends in den Papieren. Beim Motorrad dagegen schon.


    Beim PKW läuft das wirklich rein über die Sonderregelung zu Winterreifen und in dieser ist das ja festgehalten. Beim Motorrad steht der geringere Geschwindigkeitsindex ja in den Papieren

  • #122

    da muss ich dir widersprechen. Bei meinem 6er Golf sind die langsameren Winterräder in den Papieren eingetragen.


    Und auch bei unseren Bikes wird die Lücke Winterräder / M+S ausgenutzt.


    Du darfst auch Radialreifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex fahren, solange diese die M+S Kennung tragen (Voraussetzung M+S Aufkleber)


    Dass die Alternatvbereifung bei uns aufgeführt ist hat den Grund, dass dadurch die "beliebten" diagonal Reifen gefahren werden dürfen.


    Würdest du jetzt auf deinem PKW diagonal Reifen aufziehen wollen, hättest du das selbe Problem.


    Unabhängig davon soll dich der Aufkleber daran erinnern, dass du Reifen montiert hast, die die mögliche Höchstgeschwindigkeit nicht aushalten.

    Schließlich wird durch die Montage der "langsameren" Reifen das Fahrzeug nicht in der Höchstgeschwindigkeit abgeregelt.

  • #123

    Hab grad mit nem Sachverständigen vom TÜV SÜD telefoniert.

    Dort gibt es wohl eine Anweisung, dass andere Reifenbauarten nicht eingetragen werden müssen...


    "Solang die Größe des Reifens dem entspricht was im Schein steht haben Sie kein Problem."


    Dann hab ich explizit nach der anderen Bauart gefragt...


    "Nein auch das ist kein Problem solange die Größe identisch ist."

    "Nehmen Sie einfach die Reifenfreigabe vom Hersteller mit dann sollten Sie auch bei einer Polizeikontrolle keine Probleme bekommen."

    „We can’t stop here. This is bat country!“

  • #124

    Das würde ich mir aber schriftlich geben lassen :D

    Das geht ja in die Richtung, was der tüv Nord mit sagte.

    Haben die was vom M+S Aufkleber erzählt?

  • #126

    Ich wollte es schriftlich haben...

    Aber sie geben das Schreiben nicht raus.....

    Eintragen lassen kann ichs mir trozdem....

    Kost dann halt....

    „We can’t stop here. This is bat country!“

  • #127

    Faszinierend. Mein Prüfer (kein Gutachter sondern "nur" Prüfingenieur bei der GTÜ) meinte, dass sie die Anweisung haben, bei Abweichenden Dimensionen oder Bauarten die Plakette zu verweigern.

  • #128

    Wir sehen, die ganzen Gesetzlichen vorgaben oder Richtlinien die uns die Politiker vorgeben. Keiner kennt sich mehr aus, alles dämlich und niemand braucht den ganzen Schwachsinn. Also Tempolimit 2 spurig 120, 3 spurig 140 kmh und dann gibts ein Buch zum wegschmeisen.... aaahhhhhh deshalb machen die kein Tempolimit. 8) UMWELT....8o8o

    Grüße Thomas

  • #129

    Das war die alte Regelung, der TÜV Bayern in München/ Garching geben genau das Gegenteil aus.

    Abweichungen müssen eingetragen werden, nur die Reifenfreigabe mitzuführen reicht nicht aus.

    Das gilt wenn du z.B. dieses Jahr neue Reifen aus dem Jahr 2020 montierst.

    Falls du noch Reifen aus dem Vorjahr oder älter bekommst, kannst du als Übergang die Reifen noch nach der alten Regel fahren mit

    der Reifenfreigabe und dem Aufkleber im Sichtbereich.

    Heidenau und Co. haben aus diesem Grund ohne Ende Reifen Hergestellt, ich hab erst einen TKC 80 neu aus 2018 erstanden.

    Die Lager dürften aber langsam leer werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alpentier ()

  • #130

    Nicht zu fassen, dass selbst der sch***** TÜV keinen Durchblick hat und Fehlinformationen rausgibt (welche jetzt auch immer falsch sind)


    Ich zitiere hier ck1 und mich selber:

    Ich sag ja, Corona geht ans Hirn. 😁

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