Neuregelung zu Motorradreifen - Reifenfreigaben wertlos

  • #141

    Von der Dekra Berlin Homepage:

    https://www.dekra.de/fileadmin…rad-hauptuntersuchung.pdf


    "Rad/Reifen.

    > Laufrichtung bei Kraftradreifen beachten.
    > Reifenbindung gemäß Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I beachten, ggf. ist eine
    Typ- und/oder Herstellerbindung vorhanden.
    > Bei Abweichung von der Reifenbindung Herstellerfreigabe mitführen."


    Dann wird der Reifen bei Abweichungen wohlwollend eingetragen?

    Gehe mal davon aus:D


    So ähnlich steht es auch beim TÜV SÜD auf der Homepage, die tragen ein.

    Der TÜV Nord hat keine Seite für Motorräder online gestellt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alpentier ()

  • #142

    Hallo,


    jetzt muss ich auch mal fragen.

    Im Fahrzeugschein meiner SD09 steht beim Hinterreifen 150/70B18M/C70Q M+S

    In der COC steht aber 150/70R18M/C70H.


    Ich würde mir gerne den CTA3 aufziehen, aber den finde ich nur in 150/70R18.


    Reicht es jetzt die COC mitzunehmen oder muss ich den R-Typ eintragen lassen oder wurde der Fahrzeugschein falsch erstellt?


    Danke

    Gruss mgr

  • #143

    Guude, es gilt immer das CoC. Nicht alle Reifen, die im CoC freigegeben sind, werden auch bei der Anmeldung in den KFZ-Schein eingetragen. Meistens fehlen die Alternativ-Bereifungen.


    Ist in deinem CoC nur der 150/70B18 eingetragen und KEINE Alternativ-Bereifung, ist dies falsch und ein Fehler. HAst Du beide eingetragen, reicht es, das CoC in Kopie (ich führe dies nur als pdf auf dem Handy mit) dabeizuhaben.

    Ingo

  • #144

    Zitat von Prüfer bei der Abnahme:

    "Scheiß Korintenkackerei.... Is doch die gleiche Größe...."

    Nächste Woche noch zur Zulassungsstelle und dann hab ich offiziell die Erlaubnis für die Heidenau K60 Scout!

    „We can’t stop here. This is bat country!“

  • #145

    Wie bei mir.

    Die Zulassungsstelle hatte die Alternativbereifung als Hauptbereifung in der ZB 1 eingetragen. Also den Reifen in der Bauart „B“.


    Der ab Werk verbaute und auch im CoC aufgeführte „R“-Reifen wurde vergessen.

    Nach einer kurzen E-Mail an die Zulassungsstelle wurde die ZB 1 ohne Gebühren neu ausgestellt.


    Theoretisch ist die Betriebserlaubnis deiner AT erloschen, da ein Reifen mit einer nicht eingetragenen Bauart verbaut ist.


    Gruß Steffen

  • #146

    Sollte sich Dein Kommentar auf Post #144 beziehen, dann lehnst Du Dich etwas weit aus dem Fenster ... weil nirgendwo zu lesen ist, was in dem Schrieb steht, mit dem Campino zur Zulassungsstelle gehen wird ;)


    Grüße von Peter aus L

    SD04 - 03/2016 - Tricolor - ABS - Schalter - OEM-Hauptständer  K60 Scout  Zumo 595 + "Vlad"

    Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/

  • #149

    PeterLE


    Alles gut.


    PS: Man glaubt gar nicht, wie oft die Zulassungsstellen „falsche“ Werte vom CoC in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eintragen.

    Einmal editiert, zuletzt von SVpaul ()

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