Alles anzeigenWie bei mir.
Die Zulassungsstelle hatte die Alternativbereifung als Hauptbereifung in der ZB 1 eingetragen. Also den Reifen in der Bauart „B“.
Der ab Werk verbaute und auch im CoC aufgeführte „R“-Reifen wurde vergessen.
Nach einer kurzen E-Mail an die Zulassungsstelle wurde die ZB 1 ohne Gebühren neu ausgestellt.
Theoretisch ist die Betriebserlaubnis deiner AT erloschen, da ein Reifen mit einer nicht eingetragenen Bauart verbaut ist.
Gruß Steffen
Da erlischt nix. Ich habe beim tüv nachgefragt. Wenns in der coc steht ist's erlaubt. Am besten diese mitführen.
Wenn es die zulassungstelle aber kostenlos ändert, dann versuche ich das auch. Danke für die info.
Gruss mgr