Zeitintervall bei Inspektionen innerhalb der Garantiezeit

  • #21

    ....alles schön und gut.

    Aber wenn ich die Laufleistung nicht erreiche, dann heißt es "Jährlich prüfen" und nicht nach 12 Monaten oder gar 360 Tagen. Welcher Zeitraum ist also mit "Jährlich" gemeint?


    Beispiel: Wenn ich zum Zahnarzt gehe, sagt mir die Zahnarztgehilfin "einmal Jährlich".

    Beispiel: Jan 2019 und Dez. 2020 = Jährlich. Da liegen dann bis zu knapp 24 Monate dazwischen?! Aber das ist lt. ihrer Aussage OK.


    Die Angabe ist irgendwie nicht konkret.

    Bsp: War die Karre Jan 2019 zum KD, muss sie dann spät im Jan 2020 hin, oder reicht es im Dez 2020 noch?

    Und wenn im Jan 2019 es die Erstinspektion war, muss dann der Umfang von "Jährlich prüfen" evtl. noch im Jahr 2019 erfolgen? Denn diese Arbeiten wurden im Jahr 2019 noch nicht durchgeführt?


    Ne konkrete schriftliche Antwort wäre gut. Würde ich den Händler fragen, sagt er natürlich das, was für Ihn das beste ist, da er dadurch einen finanziellen Vorteil hat.....

  • #22

    Macht nicht zu kompliziert


    ZB.

    1. Service Intervall innerhalb eines Jahres . 1000km / 12000km /24000 und so weiter

    2. Service Intervall innerhalb Jahres oder km erreicht 1000 km am 01.19 Jahr /12 tkm gefahren dann 08.19 Jahr / 6 tkm gefahren dann am 08.20 Jahr / 12 tkm gefahren ist am 05.21 Jahr fällig

    3. Service Intervall Ende 1 Jahres bei nicht erreichen des km

    1004355_5.png Africa Twin DCT_03/19 odometer_1004355.png

    1208537_5.png EsseEsse 9+_______ 03/21 odometer_1208537.png :happy-smileyflower::biker1::happy-smileyflower:

    1277972_5.pngKona E 64KW_____08/21 odometer_1277972.png:happy-smileyflower::auto-rally::happy-smileyflower:

    1552281_5.png Experia_______ 07/2024odometer_1552281.png:happy-smileyflower::biker1::happy-smileyflower:

  • #24


    Für mich ist "jährlich" eindeutig - es heißt 1x im Kalenderjahr und nicht: "im Abstand von 12 Monaten" oder "alle 12 Monate".
    Hatte in 2019 die 1.000er Inspektion und danach weiter 9.000 abgespult. Also muss ich ganz klar jetzt im Frühjahr bei 12.000 zum FHH. Dann ist aber für 2020 Schluss, sofern ich nicht die 24.000 voll mache.


    Also: Wenn kein passendes km-Intervall dazwischenliegt, sollte eine Spanne von Jan 19 bis Dez 20 drin sein.


    Bin ich jetzt naiv?

  • #25

    ....ja, aber was bedeudet nun Ende 1 Jahres? Ende des laufenden Jahres, Ende des folgenden Jahres, oder im laufe des folgenden Jahres?


    Mir geht es jetzt weniger um "Schädlichkeit".

    Die Klausel bezügl. km / Wochen vor / nach Termin stand früher ausdrücklich im Wartungsplan. Im jetzigen Wartungsplan steht es nicht mehr.

    Es geht mir um den rechtlichen Hintergrund und nicht um den mechanischen.

  • #26

    Ich finde das Thema ermüdend, da sich die Sachlage ja so eindeutig klären ließe. Händler oder noch besser Importeur frage und nicht raten müssen.

    Ich klinke mich deshalb hier aus.

    Es war sehr interessant, mit euch zu quatschen. In andere Fäden gerne wieder. ;)

    LG, OLI

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #28

    Hallo Olli, stimmt zwar prinzipiell was Du sagst, aber wie ich schon eingangs beschrieben habe stellt sich der Importeur leider "tot". Ich habe mich deshalb hier an das Forum gewandt und bin froh ein breites Spektrum begründeter Meinungen erhalten zu haben um das mit meinen Ansichten abzugleichen - von den üblichen peinlichen Frechheiten natürlich abgesehen. Wie versprochen werde ich in letzter Instanz eine Stellungnahme meiner Werkstatt einholen und das Ergebnis zu der Frage: "Jedes Jahr oder alle 12 Monate?" hier einstellen.

    Viele Grüße und weiterhin freundschaftliche Diskussionen

    Robert

    Der Oggersheimer
    Aktuell nur noch die Suzuki V-Strom 800 DE.

    Zuvor XT660Z Ténéré, CRF 1000, XRV 750, zwei XT 600Z ("Ur-Ténéré), drei SR 500, drei XJ 900, zwei KLR 650, zwei Pegaso 650, KLX 250, ST 1100 Pan European, FJ 1200, zwei VFR 750, vier(!) XF 650 Freewind, DL 650 und DL 1000 V-Strom, VN 900, CX 500, zwei 125er (Madass, Fox), 100er Hercules, zwei Garelli 50 Mokick Cross, Motobécane Mofa Moby 50, Yamaha Blaster 200 (Quad), Suzuki LT 80 (Quad) und eine verunfallte 100er Adler in Teilen...

  • #29

    Ich würde abschließend einwerfen wollen, dass dieses Thema wohl in hohem Maße davon abhängig ist, wie gut man sich mit seinem FHH versteht, bzw. wie er mich als Kunde schätzt. Daher am besten den fragen, wenn man auf Nummer sicher gehen will.

    Ich nehme an, dass auch auf Händlerseite (ja, selbst beim gleichen Händler!) unterschiedliche Interpretationen auftauchen werden.

  • #30

    So, Thema final geklärt, Auskunft der Werkstatt erhalten. 12 Monate ist verbindlich, ich muss also im März wieder erscheinen.

    Ich zitiere sinngemäß: Wobei Honda im Gegensatz zu KTM oder Ducati keinen Ärger macht wenn es nicht genau 365 Tage sind... die beiden letztgenannten seien in dieser Hinsicht unerbittlich, lehnen die Kostenübernahme von Garantiearbeiten auch nur einen Tag außerhalb des Intervalls vollständig ab - sogar wenn der Importeur bedingt durch Lieferprobleme von Ersatzteilen selbst an der Verzögerung schuld ist - klingt unglaublich, nicht wahr?

    Rechtsmittel gegen diese Praxis einzulegen bedeutet Kündigung der Zusammenarbeit mit dieser Marke... Zitat Ende.


    Aber nach wie vor ärgere ich mich über die ausgebliebene ofizielle Stellungnahme von Honda Deutschland.

    Der Oggersheimer
    Aktuell nur noch die Suzuki V-Strom 800 DE.

    Zuvor XT660Z Ténéré, CRF 1000, XRV 750, zwei XT 600Z ("Ur-Ténéré), drei SR 500, drei XJ 900, zwei KLR 650, zwei Pegaso 650, KLX 250, ST 1100 Pan European, FJ 1200, zwei VFR 750, vier(!) XF 650 Freewind, DL 650 und DL 1000 V-Strom, VN 900, CX 500, zwei 125er (Madass, Fox), 100er Hercules, zwei Garelli 50 Mokick Cross, Motobécane Mofa Moby 50, Yamaha Blaster 200 (Quad), Suzuki LT 80 (Quad) und eine verunfallte 100er Adler in Teilen...

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