Das war jetzt eine Google Suche von 2 Minuten, das hättest du sicher auch selbst hinbekommen.
siehe hier
Hier nochmal zum nachlesen mit kleinen Hervorhebungen meinerseits.
ZitatAlles anzeigenII. Strafbarkeit der Tachomanipulation gemäß § 22b Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Auf Initiative des ADAC ist seit dem 18.08.2005 die Tachomanipulation gesetzlich verboten. Gemäß dem neu eingefügten § 22 b StVG ist bei „Einwirkungen auf den Wegstreckenzähler oder den Messvorgang, die mit dem Ziel erfolgen, die Messdaten zu verfälschen“ mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu rechnen.
Oder zusammengefasst: Jede Veränderung des km Zähler oder des Messsystems, aus dem er ermittelt wird (in dem Fall Tachosignal) ist verboten. Völlig egal in welche Richtung (zu schnell oder zu langsam) und mit welcher Absicht. Wenn du die Werte veränderst (=verfälschst) hast du dich strafbar gemacht
Dass der Betrug so schwer anzeigbar ist war mir tatsächlich nicht bewusst aber der Paragraph hier ist ja doch eindeutig.
Den Temperatur Sensor würde man damit aber nicht gerade gebogen kriegen. Der funktioniert vermutlich über den sich ändernden Widerstand. Gibt auch noch ein paar andere Möglichkeiten. In keinem Fall aber über "Anzahl Messsignale pro Zeit".
Ganz allgemein zum Speed O Healer: ich verstehe ja, warum ihr das machen wollt. Mich nervt es auch, dass der Tacho so unnatürlich stark vorgeht. Zumal ja auch die offizielle Begründung totaler Mumpitz ist. Aber euch sollte bewusst sein, dass ihr mit dem speed o Healer eine Straftat begeht. Und auch wenn es da sicher ehrliche Seelen gibt, die das angeben würden gibt es sicher auch mindestens genauso viele unehrliche, die den kleinen Unterschied "vergessen".