Darf hier mit der ATAS gefahren werden?

  • #1

    Leute, ich bin heute mal wieder aufs Dünser Älpile gefahren, mit meinem Stromrad (Eigenbau). Beim Runterfahren habe ich die Querfeldeinstrecke durch den Wald abwärts auf einer Forststraße genommen. Dabei ist mir die Beschilderung aufgefallen.

    von oben nach unten, Einfahrt in die Straße:


    Maps:



    von unten nach oben.... Einfahrt zur Forststraße


    Maps:



    Darf ich da mit einem Kraftfahrzeug fahren?


    Interessant ist auch, dass im Wald sehr viele Seitenstraßen, es sind alles unbefestigte Wege, weggehen. Bei vielen ist ein Fahrverbotsschild davor, bei manchen aber nicht. Darf ich da dann immer rein, ganz legal (bis halt ein Fahrverbotsschild dann kommt)?


    Mit meinem Strommoped (schaut aus wie ein Fahrrad), fahre ich wirklich überall, ist ja flüsterleise, aber mit der ATAS, ob das dort erlaubt ist?


    Danke euch

    OLI

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #2

    Hi,

    ich hab den Führerschein zwar 76 gemacht, interpretiere das aber so:

    KFZ nicht ü7,5to, max. 30Km/h, dürfen hier fahren.

    - z.B. auch ein PKW mit Anh. mit max. 7,5to pro Fz...

    Der eingeschränkte Winterdienst ist nur ein Hinweis.

    Gruß

    Th.

  • #4

    Ich wohne in einem Verbortsbundesland, wo Grüninnen und Bürgerliche seit Jahren in der Regierung ihr Unwesen treiben. Breiteste Straßen durch unbewohntes Gebiet werden mit 50 beschildert, da man evlt. sonst Spaß am Fahren haben könnte. Alles ist regelmentiert und nichts ist erlaubt. Alles was nicht dezidiert erlaubt ist, ist verboten. Ich habe deshalb ein natürliches Misstrauen und möchte da nicht reinfahren und 10000 Euro für eine Besitzstörung etc. zahlen, oder von einem Bambimörder mich mit vorgehaltener Flinte in Schach halten lassen müssen oder einem Agrarökonom oder wem auch immer.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #5

    Hi,

    seh ich auch so, ich dachte die Schweiz wäre ein Rechtsstaat?

    - und in einem Rechtsstaat muß Alles was verboten sein soll, auch verboten werden!

    Wenn da einer mit der Flinte rumläuft, Bullen hohlen und festnehmen lassen.

    Auch das Gewaltmonopol liegt beim Staat!

    Gruß

    Th.

  • #7

    Jagdgesetz Vorarlberg: .....da darf der Jäger mit vorgehaltener Waffe einen festsetzen.......

    Das kann man nicht erfinden.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #8

    Wir haben in Vorarlberg keine Wildschweine, ich glaube, weil sie verboten sind:lachen:

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #9

    Ist die ATAS nicht für Schotter gemacht? Mehr als 30 traue ich mich sowieso nciht fahren, da gehts mit 15 Prozent rauf und runter.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

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