Darf hier mit der ATAS gefahren werden?

  • #21

    Okay, und was sagt das nun dem Nichtjuristen?
    Die eine Straße, von der ich die Schilder fotografierte, darf ich also befahren, die Seitenstraßen, sind auch gut ausgebaut und unbefestigt wie die beschilerte, auch?

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #22

    Ist doch ganz einfach, die Einfahrt in das Waldstück ist erlaubt, mit einem Fzg. bis 7.5 T zGG, nicht schneller als 30 km/h. Seitenstrecken mit Sperrscheibe sind tabu, die ohne darfst du befahren.

    Solltest du an dem fotografierten Weg wohnen, oder ein berechtigtes Anliegen haben, darfst du auch mit einem LKW mit zGG über 7,5T...

  • #23

    Nein, würde ich nicht machen! Wenn die vorgenannten Beschilderung steht ist die Straße gewidmet für den öffentlichen Straßenverkehr, alle anderen Wege fallen dann m.M.n. unter das Waldgesetz!


    Zu diesem Thema noch ein (aus dem letzten Tatort) geklauter Spruch: Führerschein und Jagdschein auf Lebenszeit ist wie russisch Roulette mit allen Patronen...:D:sad-roulette:

  • #24

    hier in Bayern ist es so (und so in etwa haben es mir die meisten Polizisten im Bekanntenkreis auch bestätigt) dass du auf allen Wegen fahren darfst die dir per Schild (roter Kreis - dich betreffend) nicht verboten werden und die man noch halbwegs mit einem zweispurigen Fahrzeug befahren kann :whistling:


    Für was du dort fährst ist dein eigenes Bier.

    Africa Twin - 2018, NC 700s, NSU Max, NSU Super Fox, NSU Quickly

  • #25

    Das Problem dabei ist halt, dass Polizisten zwar juristisch gut gebildet sind, aber eben auch nicht überall voll durch sind.

    Mein Stromrad z.b. fährt wie ein Mofa, also ohne Treten. Ich wurde schon zweimal angehalten uns musste den (durchwegs sehr freundlichen) Polizisten erklären, dass das legal ist (in A), wenn zwei Grenzen eingehalten werden (in A)

    600 Watt und 25 km/h, innerhalt dieser Grenzen ist ALLES juristisch ein Fahrrad und braucht keine Nummer und ist in der üblichen Haftpflichversicherung für den Haushalt dabei. Ich habe sogar einen Gesetzestext mit Paragraph zitieren können (habs aber mittlerweile vergessen).
    Seit nun tausende Stromroller, -scooter bei uns umherschwirren, sie sind ja genau gleich als Fahrräder eingeordnet, weiß das halt jeder Polizist und ich habe nun freie Fahrt ohne Kontrollen.


    Wenns drauf ankommt, also Anzeige mit Verhandlung vor einem Richter, dann kommt die Wahrheit zutage. Bis dorthin wissen ja selbst Anwälte nicht immer alles lückenlos.


    Das mit Bayern taugt mir mal.


    Ich werde mal meine Mama fragen, wie das bei ihrem Waldstück ist, ob wir, ich da eine Fahrerlaubnis bekommen würden.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #26

    TheComedian


    Dünnes Eis... ;)

    Das Bayerische Waldgesetz spricht in §13 lediglich vom erlaubten "Betreten" des Waldes und ff von "Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt."


    Konkreter wird das Bayerische Naturschutzgesetz:


    Art. 23 I BayNatSchG:


    Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.


    und ff dann:


    Art. 52 IV Nr. 2 und 3 BayNatSchG:


    Mit Geldbuße kann belegt werden, wer



    1. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt …


    2. auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt …


    ;)

  • #27

    Hi,

    also muß man in der Schweiz und Österreich Jura studieren, um den Führerschein zu machen?

    Wenn da kein Durchfahrt Verbotenschild steht, ist da keine Durchfahrt verboten.

    Und wenn dann einer mit 'ner Wumme vor mir steht, würde ich fragen ob er noch Alle Latten am Zaun hat.

    (entspr. vorsichtig formuliert)

    Das hatte ich schon mal.... dem hab ich die Wumme abgenommen.

    - ok, das war der SergantvD bei den Ami's, in der Kaserne, vollgedröhnt hat der mit seinem Colt rumgeballert.

    Als der Colt Gouverment leer war, hab ich ihn am Schlafittchen gepackt und in die Zelle geworfen.

    Anschließend sein Chef angerufen und gefragt wie das weitergeht, - Monday - ich hatte Fr/Sa Wache. :)

    Gruß

    Th.

  • #28

    Frage an dich: Jetzt siehst du so etwas, bist im Dienst (seid ihr nicht immer im Dienst?) und exekutierst das. Der Gestrafte erhebt Einspruch und bekommt recht. Bekommst du dann einen Rüffel? Wenn ja, dann könnte ich mir vorstellen, dass vieles halt durchgeht und die Leute meinen, dass es legal ist, nur weil keiner da ist, der das exekutiert aus oben genannten Gründen.


    Zum Thema zurück:

    Ich will ja nicht Motorcross fahren, meine ATAS ist mit dem geänderten Auspuff wirklich leise und ich könnte mich mal (nicht oft und immer) auf unbefestigten Wegen !LEGAL! versuchen. Da werden keine Drifts gemacht und nicht in Horden gefahren.

    Aber da meine ATAS eine Nummerntafel hat und die auch oben bleiben muss, kann jeder beleidigte Förster, Jäger und militante Wanderer (ich wandere und mountainbike auch gerne) mich anzeigen und dann läuft die Maschinerie und wenn man davor keine Rechtsicherheit hat, dann mache ich das nicht. Wenn ich so einen Wisch von der BH bekomme, in der mir das vorgeworfen wird und ich halt weiß, dass ich Recht habe, dann lasse ich das einen Anwalt klären ohne dass ich mir in die Hosen machen muss. Wenn das nicht sicher ist, dann gehe ich doch dafür kein Risiko ein, nur um mal etwas Schotter unter die Räder zu bekomme.


    Ich denke, die TET Fahrerei ist genau das selbe. Da hat eine Schwarmintelligenz solche Wege zufällig gefunden und kartografiert. Nichts anderes ist "mein" Weg.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #29

    Nein, ein Polizist ist nicht immer im Dienst. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es Ermessensspielraum, da gibt es keine Pflicht zur indienstversetzung. Bei schweren Straftaten (Verbrechenstatbestände) sieht das allerdings anders aus...


    Ich möchte hier nicht Moralapostel spielen, ich selbst schottere sehr gerne (und oft)... Ist aber auch nicht schlecht ab und zu mal über die Rechtslage nachzudenken ;)


    Deine "Lust" über Waldwege zu fahren ist kein Bedürfnis im Sinne der Gesetze, damit kannst du nicht argumentieren.

  • #30

    Danke für die Ehrlichkeit. Dein Insiderwissen ist halt wie ein winzigkleines Blaulicht, das uns Außenstehenden halt verwehrt bleibt.

    Das war mir schon klar. :lachen:

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

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