Kosten neues Zündschloss

  • #21

    Stop, Hausrat und TK vergleichen ist Äpfel und Birnen vergleichen.

    Ich werde die VS nicht wechseln, denn insgesamt sind die Leistungen auch jetzt gut ( Abschleppen zur Werkstatt wurde bezahlt, Vollkasko greift wegen Vandalismus). ICH habe es am Anfang falsch eingeschätzt ( da ich im täglichen Berufsleben da eigentlich schon seit Jahren nichts mehr mit Versicherungen zu tun habe, bin aber trotzdem vor einigen Jahren mal IHK geprüft worden), der Hinweis hier aus dem Forum bezüglich Vandalismus war wichtig und richtig, ich habe daraufhin MEINEN Vertrag noch mal geprüft und für mich stimmt es jetzt. Ich bin zufrieden! Anzeige ist bei der Polizei gemacht, Zündschloß liegt noch in der Werkstatt, alles geregelt.

  • #22

    Höchst eigenartig. Ich hatte tatsächlich mal einen Fall, da stand mein Auto über Nacht am Bahnhof. Da wurde die Seitenscheibe eingeschlagen, und die Lenkstange und Lenkrad verbogen, beim Versuch, das Lenkerschloss aufzubrechen. Schloss hat aber gehalten. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt war dann klar, dass die Versicherung zahlen muss, es aber (je nach Versicherungsgesellschaft) sein kann, dass die sich erstmal weigern. Er war sich seiner Sache aber so schon sehr sicher. Als I Tüpfelchen (ist mir ein paar Tage später erst aufgefallen) haben die Eindringlinge meine CDs mitgenommen, damit war der Fall dann sowieso Sonnenklar. Ich war aber damals schon bei der Allianz und die haben sich erfahrungsgemäß nicht so.


    Ich würde mich da nicht mit Vandalismus abspeisen lassen. Spuren am Zündschloss, die auf ein versuchtes eindringen/aufknacken hindeuten sind mehr oder weniger eindeutig ein Diebstahlversuch und der ist über die TK abgesichert.


    Aber gut, wenn dir das den Ärger nicht wert ist geht natürlich auch VK.

  • #24

    Dann erklär mir nur noch eins, und dann bin ich auch ruhig :-)! Wieso meinst Du, dass du meinen Vertrag besser kennst als ich? Ich hab meinen gelesen, hast Du das auch? Oder meinst Du, dass alle Bedingungswerke aller Versicherer gleich sind, quasi die Proximus-Bedingungen ;)?

  • #26


    ich weiß ja nicht von welchem fach du bist...auf jeden

    fall bist du ein guter märchenerzähler


    gruß

  • #28

    @StephanK


    VHV KfZ Versicherungsbedingungen:


    A.2.2.1.2Entwendung

    Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf-grund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf dasFahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zumGebrauch in seinem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor-behalt überlassen wird.c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigtist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde-re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugsbeauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).


    Da steht NICHT, dass im Falle eines versuchten Diebstahls keine Leistungen gewährt werden.

  • #29

    na klar...mir fällt die mühle mal um und dann

    war das ein missglückter diebstahl denn die gauner

    wollten die CRF mit aktiviertem lenkschloß auf den

    anhänger schieben oder tragen und sind dann aber

    gestört worden. die versicherung

    zahlt schön brav den umfaller...lächerlich diese annahme


    gruß

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