Alles anzeigenNebelscheinwerfer: Nebelscheinwerfer dürfen als Zusatzscheinwerfer montiert werden,
müssendürfen aber nur Details siehe § 17(3) StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html aber bei schlechter Sicht(unter 50 Meter) eingeschaltet werden.
Alles was bei schönster Sonne mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern unterwegs ist, mag für das bessere gesehen werden einen Beitrag leisten - ist aber nicht legal unterwegs (Wenn es denn jemand ahnden wollte 48,5€ bis 63,5€ Bußgeld
Wird meistens toleriert - aber man kann sich nicht drauf verlassen
Allerdings ist das in Österreich anders, bei uns darf man seit ein paar Jahren IMMER die NSW an haben.
(Nur so als Ergänzung)