Alles anzeigenHab grad mit nem Sachverständigen vom TÜV SÜD telefoniert.
Dort gibt es wohl eine Anweisung, dass andere Reifenbauarten nicht eingetragen werden müssen...
"Solang die Größe des Reifens dem entspricht was im Schein steht haben Sie kein Problem."
Dann hab ich explizit nach der anderen Bauart gefragt...
"Nein auch das ist kein Problem solange die Größe identisch ist."
"Nehmen Sie einfach die Reifenfreigabe vom Hersteller mit dann sollten Sie auch bei einer Polizeikontrolle keine Probleme bekommen."
Das war die alte Regelung, der TÜV Bayern in München/ Garching geben genau das Gegenteil aus.
Abweichungen müssen eingetragen werden, nur die Reifenfreigabe mitzuführen reicht nicht aus.
Das gilt wenn du z.B. dieses Jahr neue Reifen aus dem Jahr 2020 montierst.
Falls du noch Reifen aus dem Vorjahr oder älter bekommst, kannst du als Übergang die Reifen noch nach der alten Regel fahren mit
der Reifenfreigabe und dem Aufkleber im Sichtbereich.
Heidenau und Co. haben aus diesem Grund ohne Ende Reifen Hergestellt, ich hab erst einen TKC 80 neu aus 2018 erstanden.
Die Lager dürften aber langsam leer werden.