Hallo,
ich habe den Hauptsänder von Outback Motortek:
Honda CRF1100L Africa Twin – Hauptständer (outbackmotortek.de)
Jetzt ist mir aufgefallen, dass es Hauptsänder mit ABE gibt, kann es sein dass ich damit nicht durch den TÜV komme?
Hallo,
ich habe den Hauptsänder von Outback Motortek:
Honda CRF1100L Africa Twin – Hauptständer (outbackmotortek.de)
Jetzt ist mir aufgefallen, dass es Hauptsänder mit ABE gibt, kann es sein dass ich damit nicht durch den TÜV komme?
Ja ist notwendig. § 61 StVZO schreibt eine definierte Ausführung gem. ECE vor. Ständer verstecken sich in der allgemeinen ECE 168/2013. So ist z.B. vorgeschrieben dass bei nur einer Feder diese nachweislich 10.000 Betätigungen erfolgreich überstanden hat.
Ob es ein Prüfer prüft lass ich im Raum stehen...
Ich möchte ja deine Aussagen nicht bezweifeln. Andererseits hatte ich sowohl
an der AT als auch am Crosstourer den originalen Hauptständer von Honda
montiert. Und zu diesen Teilen habe ich keine ABE erhalten.
Besteht die Möglichkeit, daß man eine ABE nur für Fremdfabrikate benötigt und
Zubehör des Herstellers in der Fahrzeug-ABE enthalten ist??
Oder wird eine ABE nur für Anbauteile benötigt, die das Fahrverhalten oder
Immissionswerte beeinflussen??
OEM Hauptständer ist bereits bei der Fahrzeughomologation genehmigt worden und daher ohne zusätzliche ABE verbaubar.
Aftermarket Hauptständer benötigen die ABE
BerryBlack wenn du den § 61 StVZO gelesen hast, dann weist du auch welche Vorschriften zur Anwendung kommen.
Alles anzeigenIch möchte ja deine Aussagen nicht bezweifeln. Andererseits hatte ich sowohl
an der AT als auch am Crosstourer den originalen Hauptständer von Honda
montiert. Und zu diesen Teilen habe ich keine ABE erhalten.
Besteht die Möglichkeit, daß man eine ABE nur für Fremdfabrikate benötigt und
Zubehör des Herstellers in der Fahrzeug-ABE enthalten ist??
Oder wird eine ABE nur für Anbauteile benötigt, die das Fahrverhalten oder
Immissionswerte beeinflussen??
Servus Andreas,
wenn Du Original-Teile des Herstellers verwendest, benötigst Du keine ABE, da diese bereits in der Typen-Freigabe enthalten sind (wie z.B. Hauptständer, hoher Windschild, Alarmanlage mit Wegfahrsperre/Zündunterbrechung usw.).
Sobald Du Zubehörteile verwendest, benötigst Du eine ABE, in welcher die Unbedenklichkeit für Dein Mopped überprüft und bestätigt/freigegeben wurde/wird.
@ Klaus (BerryBlack):
Eine EG-Zulassung ist das Eine, die StVZO das Andere.
Hier sticht das nationale Recht...
Alles anzeigenHier sticht das nationale Recht...
Jein....
§61 Abs 3 StVZO
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Anhang der StVZO
§ 61 Absatz 3 | Anhang (ohne Anlagen) | der Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 188 vom 29.7.1993, S. 19), geändert durch die a)Richtlinie 2000/72/EG der Kommission vom 22. November 2000 (ABl. L 300 vom 29.11.2000, S. 18) |
Dazu gehören dann selbstverständlich noch alle Änderungen der ECE Vorgaben sie sich z.B. seit der letzten Neufassung des Anhangs der StVZO ergeben haben und die innerhalb der Querverweise der ECE Vorgaben entstehen
Deswegen ja der Hinweis auf das "lesen" der gesetzlichen Regelungen an BerryBlack
Alles anzeigenIch finde die Richtlinie, jedoch keine Vorgaben.
Welche "Vorgaben" meinst du denn?
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.