Alles anzeigenAlso wenn ich als Mopedfahrer sowas sehe ...
... ist für mich jedes Fahrzeug ein Traktor! Da hätte ich keine Lust, von der Tesla-Kamera beim Überholen überführt zu werden.
Geht mir genauso. Ich finde Deinen Satz klasse.
Alles anzeigenAlso wenn ich als Mopedfahrer sowas sehe ...
... ist für mich jedes Fahrzeug ein Traktor! Da hätte ich keine Lust, von der Tesla-Kamera beim Überholen überführt zu werden.
Geht mir genauso. Ich finde Deinen Satz klasse.
Solang nix passiert, wird dir wohl nichts geschehen.
Außerdem ist „mal eben Überholen und flott dran vorbei“ (je nachdem wo!) auch was ganz Anderes als Tempo 150 in der Stadt.
Ich sag jetzt nicht, dass ich nichtmal Überhol, wenn wieder einer strich 50 oder noch langsamer innerstädtisch fährt.. aber das sind andere Hausnummern find ich.
Und deshalb kommt Tesla damit auch durch und jeder aktiviert brav die Speicherung.
„Kann ja mal jemand das Auto demolieren wollen, oder wenn ich nicht dabei bin nen Parkrempler. Das ist so eine Funktion ja durfte“ (usw.)
Alles anzeigenwas meinst du mit "auf das eigene Grundstück machen"?
wenn ich eine Kamera instaliere die mein Grundstück überwacht. Dann musst Du einen Hinweis anbringen,
das dieses Grundstück überwacht wird
Alles anzeigenAh da meinst Du.
Genau.
Alles anzeigenwenn ich eine Kamera instaliere die mein Grundstück überwacht. Dann musst Du einen Hinweis anbringen,
das dieses Grundstück überwacht wird
Da aber nicht vergessen, dass du nicht in den öffentlichen Bereich oder Nachbargründstück einsehen darfst.
Heisst, deine Grundstücksgrenze ist auch Grenze des Aufnahmebereiches.
Das ist alles so verzwickt und kompliziert in Deutschland.
Was das Rechtliche und die Verwendbarkeit betrifft, kann man die Aufnahmen vielleicht mit einer sog. Dashboard-Kamera vergleichen, dazu gibt es bereits Urteile. In meiner Interpretation waere danach insbesondere wichtig, ob der Tesla die Videos laenger speichert oder ob das durch einen Rempler/Unfall ausgeloest werden muss. Hier ist ein ADAC Artikel: https://www.adac.de/verkehr/re…ften-deutschland/dashcam/
Alles anzeigen[...] Die Landesdatenschutzbehörden sehen den Einsatz von Dashcams nur als zulässig an, wenn die Aufnahmen kurz und anlassbezogen erfolgen. Anlassbezogen bedeutet dabei, dass Daten nur dann gespeichert werden, wenn es z. B. zu einem Unfall oder zu einer starken Verzögerung kommt. Die Beobachtung mit Videokameras ist zudem nur erlaubt, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. [...]
Zum Thema, ob solche Daten fuer die spaetere Auswertung bzgl. eigener Geschwindigkeitsuebertretungen genutzt werden koennen, kann man vielleicht an die Diskussion ueber TomTom Navigationsgeraete erinnern. Soweit ich weiss, duerfen deren Daten in Deutschland nicht zu diesem Zweck genutzt werden (sie senden ja auch Orts- und Geschwindigkeitsinfos an TomTom).
Unabhaendig von den Videos sollte man sich auch klar, sein, dass die modernen Fahrzeuge (also auch Moppeds) vermehrt Daten diverser Sensoren speichern und uebermitteln. Letzteres vielleicht nicht direkt per Funk, sondern ggf. auch nur bei der Inspektion. Wer dann mit dem neuen Mopped direkt in den Drehzahlhimmel geht, dem erzaehlt der Hersteller vielleicht spaeter, dass deshalb die Herstellergewaehrleistung wegen Fehlbedienung weggefallen ist: "Sie sind mit der CRF450L eine Stunde konstant Tempo 140km/h gefahren, dafuer war die Maschine nie gedacht." (das hab ich mir jetzt aus den Fingern gesaugt)
Ob diese Daten irgendwann doch ueber bei Dritten landen, wie bspw. meiner Versicherung, sei dahin gestellt. Durch die internationale Ausrichtung aller grossen Hersteller, stelle ich mal in Frage, das man sich hier auf die europaeischen Datenschutz-Kriterien verlassen kann.
Und zum Abschluss noch eine lustige Anekdote von jemanden, dem wegen zu schnellen Fahrens die Kreditkarte gesperrt wurde:
Alles anzeigenDa aber nicht vergessen, dass du nicht in den öffentlichen Bereich oder Nachbargründstück einsehen darfst.
Heisst, deine Grundstücksgrenze ist auch Grenze des Aufnahmebereiches.
Das ist alles so verzwickt und kompliziert in Deutschland.
Ich weiß, deswegen hatte ich ja auch mein Grundstück geschrieben.
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