Metzler Karoo 4 neuer 50/50 Reifen

  • #11

    Der Metzeler Karoo 4 hat nur den Geschwindigkeitsindex Q also 160. Ich denke das wird der AT nicht gerecht.

    Eine rote AT DCT Modell 20, höhere Scheibe, Hauptständer, Kunststoffkoffer von Honda.

    Kawasaki KLE 500, Suzuki DR 800BIG, Honda CBX550, Zündapp KS50 SuperSport, Mars Solo Mofa von Quelle


    :blumen2:


    Spritmonitor.de

  • #13

    Na das kommt eben auf den Einsatzzweck an. Für die Autobahn ist der eh nicht wirklich gedacht. Für die deutsche Landstraße reicht das wohl aus. Und schneller wird wohl keiner im Schotter fahren 😉

  • #16

    Mir geht es gerade bei der Frage eher um Rechtliches. Darf ich den Karoo 4 mit dem Geschwindigkeitsindex Q (bis 160 km/h) überhaupt aufziehen? Die CRF 1000 SD06 hat den Index H eingetragen. Ich habe vorhin den TÜV-Prüfer gefragt, und ihn wohl eiskalt erwischt: Er muss sich erst einmal schlau machen. Ich habe bereits einen 160 km/h - Aufkleber auf dem Lenkrad. Darf ich den Reifen damit nutzen?


    Nachtrag: Jetzt hab ich mich selbst überholt und mit Metzeler telefoniert: Durch die Winterreifen-Regelung reicht der Aufkleber auf dem Lenker, ATs dürfen den Reifen nutzen. Weitere Info: Metzeler führt gerade eine Änderung von Q nach T durch. Man wird also bald auch Karoo 4 mit Index T finden.

    CRF 250L

    XL 750 Transalp

    Goldwing Tour DCT


    Für lange Reisen ist es nie zu früh, schnell aber zu spät!

    Einmal editiert, zuletzt von OnTour ()

  • #17

    Du solltest das LENKRAD schleunigst wieder von der Twin abbauen! Das hat da nix verloren! Bau dir lieber wieder einen Lenker dran! :lachen:


    Sorry, das war einfach zu schön!


    Und zum Thema: genau so ist es! Aufkleber auf den LENKER, M+S auf dem Reifen, alles ist gut!

  • #18

    Ergänzung zu Herb: wenn‘s ein M+S Reifen ist und alle anderen Daten (Reifendimensionen + Tragfähigkeit) identisch zum Kfz Schein geht das so.

  • #19

    So schlimm ist es schon , daß selbst Kontrollbehördeen vom Umfang überfordert sind

    Bzw, Handlungsunsicher war ich mir am Anfang aber auch , und hab deswegen beim Tüv angefragt.

    Und mit dem Doku , hat man auch was in der Hand falls es einem Polizisten nicht gefällt aus irgendeinem Grund


    Unser TÜV vorort hat dies hier ausgespuckt:

    An Ihrem Kraftrad darf als hinterer Reifen die Reifengrößen 150/70R18 M/C 70H oder 150/70B18M/C 70Q M+S verbaut werden. Im ersteren Fall ist keine M+S-Kennung vermerkt.



    In Ihrem konkreten Fall bedeutet das, dass Sie die im Anhang Ihrer Mail genannten Winterreifen der Marke Michelin fahren dürfen.


    Die niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit ist durch einen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers anzuzeigen.


    Als Anhang habe ich Ihnen noch eine Infopost unseres Hauses zum Thema Winterreifen an Motorräder angehängt.


    Und auch folgendes Dokument hinterlegt

    Dateien

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

    Einmal editiert, zuletzt von Wildhog ()

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