Umbau PKW Anhänger zu Motorradanhänger ( Zwei in Eins )

  • #31

    Hallo Thomas,

    je nach Verzurrung hat man da immer Biegung auf der Felge.

    Das Ding ist überflüssig, auf dem Seitenständer abspannen (Li), dann auf der anderen Seite runterzurren, Seitenständer einklappen.

    Moped noch nach vorne und nach hinten absp. und gut iss, dann hast Du Deine Schuldigkeit getan.

    (Ja das meinte ich mit neuen Regeln, bez. 100Km/h Regeln)

    Gruß

    Th.

  • #33

    Ich sagte ja, ich gebe nur die Info meines Anhänger-Händlers weiter und welche Faustformel der angegeben hat.


    Dass mit ordentlich Kraft oder Schwung auch noch mehr geht, ist klar!


    Bis hin zur Auffahrt ohne Rampe. :neener:

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

  • #34

    2 Dinge zu 100 km/h


    1. Die Reifen dürfen nicht älter 5 Jahre sein.

    Bedeutet entweder ab dem 6 nur noch 80 fahren, mit den alten Reifen erlaubt.

    oder bei jedem 3 Tüv erneuern.


    2. 750kg und 100 macht in der Regel keinen Sinn, da die Berechnungsgrundlage die Leermasse des Zugfahrzeugs sind. Bei 2.5 to Leermasse reden wir von einem großen Sprinter oder sowas.


    Noch was für Nutzanhänger die nur auf der Landstraße benutzt werden machen 100 km/ h ebenfalls keinen Sinn, da man dort in der Regel bei erlaubten 100 nicht kontrolliert wird, außer man hat das Pech vor einer Streife oder Zivilstreife zu fahren (äußerst selten).

    Angehalten wird man auf der Landstraße weil man im 70er Bereich zu schnell war, egal ob Hänger oder nicht.


    Zu bedenken gibt es dann auch noch das man auf bundesdeutschen Autobahnen beim LKW Überholverbot meistens mit dabei ist, da diese meistens auch für Anhänger gelten.


    In Frankreich dürft ihr sogar über 120 fahren, ohne jegliches Schild oder zusätzlicher Stoßdämpfer (Pflicht bei gebremsten 100 km/h Anhängern in Deutschland)


    Und zu guter Letzt. PKW Anhänger sind in den COC Papieren in Europa für 140 km/h freigegeben ohne irgendwelche schwachsinnigen Stoßdämpfer und gesiegelten 100 km/h Schildern.

    Eben wieder typisch Deutschland.


    aufklärende Grüße

    HeinoAT


    PS Vergeßt in der Schweiz oder Holland nicht den sogenannten Hollandhaken, falls nicht schon an der Kupplung vorhanden. In diesen Ländern wird es teuer wenn ihr das Anhängerbremseil einfach über die Kupplung legt.

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #36

    ... oder von einem größeren Hybrid-SUV ... ;)

    Ich war mir eigentlich sicher, dass das "normale Lkw-Ünerholverbot" eben NICHT für Anhänger gilt, außer es ist das Zusatzschild für Gespanne dabei .. oder irre ich ? :confusion-scratchheadyellow:

  • #37

    Ok, da hab ich Dich wohl falsch verstanden.

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • #38

    Du hast eine reine Standfläche bei der AT von ca 1,80 m. Damit sollte es auch mit der Wippe gehen, denn soviel Platz

    braucht die jetzt auch nicht.

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


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    Hessentruppe

  • #39

    Hier meine Rampe, bzw das Scharnier



    Denke das dieses Scharmier doch schon ziemlich Stabil ist

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


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    Hessentruppe

  • #40

    Du hast Recht was das normale Überholverbot angeht, aber meistens, z.B bei uns auf der 61 sind die Gespanne auch dabei. Das Zusatzschild ist hier oft schon integriert. Nun ist die A61 allerdings auch die klassische Benelux Verbindung inkl. der holländischen Wohnwagengespanne.


    theoretisch und auch praktisch kann das zulässige Gesamtgewicht abgelastet werden. Allerdings hab ich schon Tüv Prüfer gehabt die aufgrund der fehlenden Sinnhaftigkeit einer Ablastung eines 750 kg auf ca.400 kg das nicht eingetragen haben.


    Angehängte Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

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