Zitat von PeterLEAlles anzeigen
"Unsere" gelb-/orangefarbenen Positionsleuchten gelten nur als Standlicht, jedoch nicht als Tagfahrleuchten im Sinne des § 17 Abs. 2a StVO ...
Richtig so ?
Hallo Peter,
ich mag mich in der rechtlichen Bewertung lieber nicht aus dem Fenster hängen, würde Deiner Aufassung aber nach derzeitigem Kenntnisstand folgen wollen:
ZitatAlles anzeigen
Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.
ZitatAlles anzeigen
Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion („Standlicht“):
Tagfahrleuchten dürfen auch nach Einschalten der Beleuchtung weiter leuchten, wenn sie dann automatisch gedimmt werden, um die Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen.
Insofern: Standlicht, kein TFL.