Habt ihr gewusst, das jeder Bürger das Recht hat, Straftaten anzuzeigen, auch wenn diese ihn nicht selbst betreffen.
Das tifft aber nicht auf Ordnungswidrigkeiten zu. Wenn Ihr ein Foto, von beispielsweise einem Falschparker, als Beleg für eine Anzeige bei der Polizei einreicht, so werdet Ihr selbst einen Bußgeldbescheid von der Datenschutzaufsicht (zum Beispiel von der BayLDA) über 100 EUR erhalten, weil Ihr gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habt.
Einzige Ausnahme: Ihr müsst selbst berechtigtes Interesse an dem Fall, den Ihr zur Anzeige bringt, haben. Ihr braucht also eigene berechtigte Interessen, zum Beispiel weil der Vollhorst vor Eurer Garage/Hofeinfahrt parkt.
(Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur ein Diskussionsbeitrag)