Unterlassene Hilfeleistung, ab wann ein RTW?

  • #11

    Jetzt macht ihm mal kein schlechtes Gewissen...


    Ich denke, du hast alles richtig gemacht.

    Angehalten, angesprochen und auch gewartet, bis er zum Einen selbst telefoniert hat und noch jemand Anderes ankam, der besser Hilfe leisten kann als du.

    Ich glaube, ich wäre dann auch weiter gefahren.


    Grüße Olli

    Mein Motorrad ist ein Fahrzeug, kein Putzzeug!


    Grüße Olli

    at1:

  • #12

    Raggna - Vielen Dank, dass Du gehalten und geholfen hast! :handgestures-thumbupright:


    Grundsaetzlich gibt es zwar immer mehr unnoetige Notrufe, aber bei einem Verkehrsunfall mit Kopfverletzung wird wohl keiner Vorwuerfe machen. Ob Du hier besser die Rettung alarmiert haettest, will ich vom Sessel aus nicht beurteilen.


    Andersrum: Nehmen wir an, ausser dem Radler und Dir waere keiner da gewesen, und der Radler waere mit blutendem Kopf weggeradelt. Dann wuerdest Du Dich jetzt erst recht fragen, ob das so klug war. Die Frage wuerdest Du nicht stellen, wenn Du Hilfe gerufen haettest.

  • #14

    Notruf absetzen und nicht den Verunfallten fragen, denn der ist sicher nicht in der Lage die Situation einzuschätzen, egal wie alt die Person ist, danach musst du dich um die Person kümmern bis dich jemand ablöst oder professionelle Hilfe eintrifft. Oft sind es nicht die offensichtlichen Verletzungen, die den Einsatz des Rettungsdienstes erfordern, sondern solche, die man nicht sieht, und es steht dir als Laie oder Ersthelfer nicht zu, eine Diagnose zu stellen und zu entscheiden, wie es um den Verunfallten steht. Hättest du deine Hand dafür ins Feuer gelegt, dass keine inneren Verletzungen vorliegen oder nichts gebrochen ist?

  • #15

    Es kam doch dann noch jemand - sogar von der Feuerwehr. Besser geht es doch gar nicht. Wenn der Radler dann nochmal zusammengebrochen wäre, hätte Erbes reagieren können.

    Der Erste am Unfallort auf eine Zeitspanne von vielleicht 5 Minuten wenn der Delinquent ansprechbar ist muss ja nicht der Ersthelfer sein. Es wurde sich gekümmert und das zählt imho.


    Was ist, wenn man einen rtw ruft, der Verunfallte aber einfach losfährt weil er ja vorher schon abgelehnt hatte? Festhalten kann man den nicht und er war ja offensichtlich selbst in der Lage, sich zu bewegen.

    Langsam hinterherfahren und Beobachten und ggf. den gerufenen rtw lotsen hab ich noch nie gehört / gelesen.

  • #17

    Bei sowas die 112 anrufen.
    Die Leitstelle stellt genug Fragen, bis sie entscheiden, ob sie den Notarzt alleine oder mit RTW schickt.
    Sobald der Arzt da ist, kann der die Lage einschätzen und das Nötige einleiten.

    Wie andere schon schreiben.
    Lieber einmal mehr anrufen als zu wenig,
    Nur wenn sie informiert ist, kann die Rettung reagieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Buug ()

  • #18

    Kein Zivilist ist verpflichtet erste Hilfe zu leisten aber er ist verpflichtet jemanden zu beauftragen der das kann.


    In deinem Fall hast Du alles richtig gemacht.Du hast ihn nicht alleine gelassen ohne tätig zu werfen.


    Brauchst kein schlechtes Gewissen haben.Genauso wenig wie das Opfer die Lage einschätzen kann,kannst Du als Laie das.


    Wenn ich als RTW dazukomme und der Verunfallte sich weigert ziehe ich einen Notarzt hinzu der ihm das gleiche herunterbetet wie ich es getan habe.


    Ist er noch immer unwillig und es ist eine lebensbedrohliche Situation wird die Polizei hinzugerufen die in Abstimmung mit dem Arzt eine Anordnung zur Freiheitsentziehung gemäß Paragraph 10 (Gefahr für eigenes oder fremdes Leben) durchsetzen kann.



    Ist es nach ärztlicher Sicht keine Bedrohung für Leib und Leben darf er gehen egal wie stark er blutet.

    Nicht alles was blutet ist lebensbedrohend.🤷‍♀️

  • #20

    Mit Verlaub,wenn ich als Laie nicht in der Lage bin tätig zu werden aus irgendwelchen Gründen ist die Erste Hilfe getan sobald ich jemanden hinzugezogen habe der „Hand anlegt“

    Klingt komisch,ist aber so!

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